# Energiekosten in der Textilindustrie senken: Spinnerei, Weberei, Strickerei

**Kurz gesagt:** In der Textilindustrie stehen Spinnereien, Webereien, Strickereien sowie Hersteller von Teppichen und Seilerwaren (Wirtschaftszweige 13.10, 13.20, 13.91, 13.93, 13.94) auf den amtlichen Listen für den Industriestrompreis und für die Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage. Spinnereien sind zusätzlich für die Strompreiskompensation und die Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe gelistet. Hinzu kommen die Stromsteuer-Entlastung, die Energiesteuer auf Gas und über 1 GWh je Abnahmestelle ein niedrigerer Aufschlag im Netzentgelt. Datenstand: 07.10.2026.

Stand: 2026-10-08 · https://energyiq.de/energiekosten-textilindustrie

## Code für Code: was auf welcher Liste steht

Stromsteuer und Energiesteuer auf Gas sind für alle diese Betriebe möglich, wenn das Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zugeordnet wird. Dafür muss die Herstellung nach einer der wählbaren Bezugsgrößen den größten Anteil haben; wer überwiegend zukauft oder fremd fertigen lässt, sollte das vorher prüfen lassen. Die Prüfeinheit unterscheidet sich je Hebel: Beim Industriestrompreis prüft das BAFA die Tätigkeit an der Abnahmestelle, bei der Stromsteuer wird das Unternehmen als Ganzes eingeordnet. Netzentgelt, Aufschlag und Konzessionsabgabe hängen an keiner Branchenliste. Veredlung, Vliesstoffe und Chemiefasern haben eigene Seiten.

|  | Wirtschaftszweig (WZ 2008) | Industriestrompreis | Begrenzung der Umlagen | Strompreiskompensation | CO2-Kompensation Brennstoffe |
|---|---|---|---|---|---|
| 13.10 Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Ja | Ja: ja, bis 65 % |
| 13.20 Weberei | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Nein | Nein |
| 13.91 Gewirkter und gestrickter Stoff | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Nein | Nein |
| 13.93 Teppiche | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Nein | Nein |
| 13.94 Seilerwaren | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Nein | Nein |
| 13.92 Konfektion, 13.99 sonstige Textilwaren | Nein | Nein | Nein | Nein |

## Stromsteuer: der Sockel

Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde versteuerten Stroms für betriebliche Zwecke, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr. Strom für Elektrofahrzeuge ist ausgenommen. Bei frei gewählten 1.000 MWh sind das rechnerisch 19.750 Euro. Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht beim zuständigen Hauptzollamt, wir prüfen vorher die Menge gegen jede einzelne Rechnung.

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

_Rechner auf der Seite._

> **Antragsfrist** Beantragt werden kann das Vorjahr, für 2025 bis 31.12.2026.
> 
> Mehr dazu: [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer) · [Stromsteuer-Frist](https://energyiq.de/stromsteuer-frist)

## Industriestrompreis: neu und oft unbekannt

Für gelistete Abnahmestellen sieht die Richtlinie 2026 eine Entlastung von 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch vor, einschließlich gemessenem Eigenverbrauch aus der eigenen Photovoltaik. Bei frei gewählten 1.000 MWh sind das 18.720 Euro. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden. Mindestens die Hälfte der Beihilfe muss in Maßnahmen zur Dekarbonisierung fließen, frei verfügbar ist nur der Teil darüber. Wer die Pflicht nicht erfüllt, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück.

> **Antragsfrist** Der erste Antrag für 2026 ist bis 31.03.2027 zu stellen. Wir bereiten ihn gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien vor.
> 
> Mehr dazu: [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis) · [KUEBLL-Liste](https://energyiq.de/kuebll)

## Über 1 GWh: Aufschlag und Umlagen

Für die Strommenge oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle sinkt der Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 von 1,559 auf höchstens 0,05 ct/kWh, die erste Gigawattstunde bleibt beim vollen Satz. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im Vorjahr mehr als 4 % des Umsatzes betrugen, zahlen darüber höchstens 0,025 ct/kWh. Das gilt branchenunabhängig. Netzbetreiber verlangen dafür in der Praxis eine Meldung bis 31. März des Folgejahres. Die Meldung setzen wir selbst um.

## KWKG- und Offshore-Umlage begrenzen

Über 1 GWh lassen sich außerdem KWKG- und Offshore-Umlage für den Anteil oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen. Maßgeblich ist der Verbrauch im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr. Voraussetzungen sind ein Energiemanagement und eine Gegenleistung, etwa wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen. Ein Umweltmanagement nach ISO 14001 reicht nicht.

## Schnellcheck je Abnahmestelle

Wie viel Strom beziehen Sie je Abnahmestelle im Jahr aus dem Netz?

- Schwelle: 1 GWh
- Darüber: Über 1 GWh: Für die Strommenge oberhalb der ersten Gigawattstunde sinkt der Aufschlag 2026 von 1,559 auf höchstens 0,05 ct/kWh. Außerdem lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage für den Anteil oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen.
- Darunter: Unter 1 GWh entfällt dort der niedrigere Aufschlag; die erste Gigawattstunde bleibt beim vollen Satz.

> **Antragsfrist** Der Antrag gilt für das Folgejahr: Der nächste läuft bis 30.06.2027 und wirkt für 2028. Wir setzen ihn gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern um.
> 
> Mehr dazu: [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung) · [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung) · [Voraussetzungen](https://energyiq.de/besar-voraussetzungen)

## Nur Spinnereien: zwei Kompensationen

Spinnereien sind seit dem Abrechnungsjahr 2025 für die Strompreiskompensation gelistet; geprüft wird am hergestellten Produkt. Sie gleicht CO2-Kosten im Strompreis aus, verlangt ein zertifiziertes Energiemanagement und eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers.

> **Frist Strompreiskompensation** Die Frist für 2025 ist abgelaufen, das nächste offene Jahr ist 2026. Wer für 2026 zugleich den Industriestrompreis beantragt, hat dafür bis 15.07.2027 Zeit; beide Beihilfen sind nebeneinander möglich, zusammen aber nach oben begrenzt.

## CO2-Kompensation für Brennstoffe

Für Brennstoffe wie Erdgas kann die Kompensation des nationalen CO2-Preises greifen. Abgezogen wird ein Selbstbehalt von bis zu 150 Tonnen CO2, bei kleinerem Brennstoffverbrauch weniger. Nötig sind ein Energiemanagement, Investitionen in Klimaschutz und eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers; der Antrag für 2026 läuft bis 30.06.2027. Webereien und Strickereien sind auf beiden Listen nicht vertreten.

Mehr dazu: [Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation) · [Sektoren der Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation-sektoren)

## Aus der Praxis: Photovoltaik verschiebt die Schwellen

### Mittelständischer Textilhersteller

**Ausgangslage:** Ein mittelständischer Textilhersteller fragte uns zum Industriestrompreis an. Die Vorab-Prüfung ohne Rechnung zeigte: Der Wirtschaftszweig steht auf den Listen für Industriestrompreis und Begrenzung der Umlagen. Eine Begrenzung der Umlagen war bisher nicht beantragt, der Industriestrompreis wird ohnehin erstmals 2027 für 2026 beantragt. Die eigentliche Frage lag woanders. Der Betrieb hatte seine Photovoltaik kurz zuvor deutlich ausgebaut, der Netzbezug könnte damit in die Nähe von 1 GWh fallen. Genau an dieser Schwelle hängen Begrenzung der Umlagen und der niedrigere Aufschlag. Beim Industriestrompreis dagegen zählt gemessener PV-Eigenverbrauch mit. Zudem hatte der Betrieb ein Umweltmanagement nach ISO 14001, aber kein Energiemanagement.

**Ergebnis:** Deshalb rechnen wir beide Fälle, mit und ohne Unterschreiten der Schwelle, und nennen Ihnen erst mit Ihrer Jahresrechnung eine Zahl.

## Netzentgelt im Mehrschichtbetrieb

Spinnmaschinen, Webstühle und Strickmaschinen laufen oft rund um die Uhr. Ein reduziertes Netzentgelt über die atypische Netznutzung setzt voraus, dass die höchste Last in den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers mindestens 100 kW und um die Erheblichkeitsschwelle unter der Jahreshöchstlast liegt und die Ersparnis mindestens 500 Euro im Jahr beträgt; mindestens 20 % des allgemeinen Entgelts bleiben. Bei flachem Profil ist das selten, ausgeschlossen ist es nicht, wenn die Fenster eng sind. Für große Dauerverbraucher kommt das Bandlast-Entgelt in Betracht: ab mindestens 7.000 Benutzungsstunden und mehr als 10 GWh im Jahr an einer Abnahmestelle.

> **Frist für die Anzeige** Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie selbst, für atypische Netznutzung und Bandlast jeweils bis 30. September, wir bereiten sie vor.

> **Rückwirkung und Auslaufen der StromNEV** Werden die Voraussetzungen im Ist verfehlt, gilt rückwirkend das allgemeine Entgelt. Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft, danach prüfen wir die geltenden Regeln neu.
> 
> Mehr dazu: [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Bandlastprivileg](https://energyiq.de/bandlastprivileg) · [Hochlastzeitfenster](https://energyiq.de/hochlastzeitfenster) · [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check)

## Fristen für Textilbetriebe

- **31.12.2026** (Ausschlussfrist): Stromsteuer-Entlastung für 2025: Beantragt werden kann das Vorjahr, für 2025 bis 31.12.2026.
- **31.03.2027**: Industriestrompreis, erster Antrag für 2026: Der erste Antrag für 2026 ist bis 31.03.2027 zu stellen.
- **30.06.2027** (Ausschlussfrist): Begrenzung der Umlagen, Antrag für 2028: Der Antrag gilt für das Folgejahr: Der nächste läuft bis 30.06.2027 und wirkt für 2028.
- **30.06.2027**: CO2-Kompensation für Brennstoffe, Antrag für 2026: Der Antrag für 2026 läuft bis 30.06.2027.
- **15.07.2027**: Strompreiskompensation für 2026: Wer für 2026 zugleich den Industriestrompreis beantragt, hat dafür bis 15.07.2027 Zeit.
- **31. März des Folgejahres**: Meldung zum Aufschlag für besondere Netznutzung: Netzbetreiber verlangen dafür in der Praxis eine Meldung bis 31. März des Folgejahres.
- **30. September**: Anzeige zu atypischer Netznutzung und Bandlast: Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie selbst, für atypische Netznutzung und Bandlast jeweils bis 30. September, wir bereiten sie vor.
- **31.12.2028**: Die StromNEV tritt außer Kraft: Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft, danach prüfen wir die geltenden Regeln neu.

## Was für Textilbetriebe nicht gilt

- Konfektion und sonstige Textilwaren stehen auf keiner Förderliste; Stromsteuer, Energiesteuer auf Gas und die Netzentgelt-Hebel bleiben auch für sie.
- Die volle Entlastung der Energiesteuer nach § 51 gilt nicht für die übliche Textilherstellung, eine thermische Abluftbehandlung prüfen wir gesondert.
- Die Konzessionsabgabe zahlen leistungsgemessene Betriebe außerhalb der Grund- und Ersatzversorgung meist schon zum Sondervertragssatz.

> **Energiesteuer auf Gas bleibt** Für Erdgas bleibt die Entlastung nach § 54 Energiesteuergesetz, rechnerisch ab rund 181 MWh im Jahr.
> 
> Mehr dazu: [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54) · Energiesteuer (§ 51) · [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe)

## Ihre Entlastung für Erdgas

_Rechner auf der Seite._

## So läuft die Prüfung ab

1. **Rechnung hochladen**: Sie laden eine Jahresrechnung hoch, gern mit Lastgang.
2. **Prüfung**: Wir prüfen Zuordnung je Abnahmestelle, laufende Entlastungen und Lastspitzen und nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.

## Wer setzt was um

| Hebel | Wer setzt um |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung (§ 9b) | Antrag über unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht; wir bereiten Menge und Unterlagen vor |
| Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe | EnergyIQ gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist |
| Aufschlag für besondere Netznutzung, Leistungsspitzen, Netzabrechnung, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas, Rechnungsprüfung | EnergyIQ |
| Atypische Netznutzung, Bandlast | EnergyIQ bereitet vor, die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie |

> **Honorar und Rechtsberatung** Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien. Das Honorar ist erfolgsabhängig, die Bedingungen stehen vor Vertragsschluss fest.

## Häufige Fragen

### Bekommen Webereien und Strickereien den Industriestrompreis?

Leistungsberechtigt sein kann ein Unternehmen für Abnahmestellen, deren Tätigkeit schwerpunktmäßig unter 13.10, 13.20, 13.91, 13.93 oder 13.94 fällt. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden. Konfektion (13.92) steht nicht auf der Liste.

### Gilt die Strompreiskompensation für die ganze Textilindustrie?

Nein. Seit dem Abrechnungsjahr 2025 ist von Spinnerei, Weberei, Strickerei, Teppich und Seilerwaren nur die Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei (13.10) beihilfefähig, entscheidend ist das hergestellte Produkt. Webereien, Strickereien und Teppichhersteller sind dort nicht gelistet. Für Vliesstoffe gilt eine eigene Listenlage, siehe unsere Seite zu Vliesstoffen und technischen Textilien.

### Reicht unser Umweltmanagement nach ISO 14001?

Für die Begrenzung der Umlagen nicht. Gefordert ist grundsätzlich ein zertifiziertes Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS. Wer im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr weniger als 5 GWh Strom verbraucht hat, kann stattdessen ein nicht zertifiziertes System nach ISO 50005 (mindestens Umsetzungsstufe 3) oder die Mitgliedschaft in einem angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk nutzen. Für die Strompreiskompensation braucht es ISO 50001 oder EMAS.

### Wir haben Photovoltaik zugebaut. Was ändert das?

Der Netzbezug sinkt. Liegt er an einer Abnahmestelle unter 1 GWh, entfällt dort der niedrigere Aufschlag. Für die Begrenzung der Umlagen zählt das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr, die Wirkung kommt also zeitversetzt. Beim Industriestrompreis zählt gemessener PV-Eigenverbrauch mit, bei der Stromsteuer steuerfreier PV-Eigenverbrauch nicht.

### Lohnt sich ein reduziertes Netzentgelt bei Dreischichtbetrieb?

Selten über die atypische Netznutzung, weil die höchste Last dann oft in den Hochlastzeiten liegt. Ab mindestens 7.000 Benutzungsstunden und mehr als 10 GWh an einer Abnahmestelle kommt das Bandlast-Entgelt in Betracht. Prüfen lässt sich beides am Lastgang. Unabhängig davon bleiben Aufschlag über 1 GWh und gestaffelte Anläufe.

### Wie weit zurück lässt sich die Stromsteuer-Entlastung beantragen?

In der Regel für das Vorjahr bis 31. Dezember des Folgejahres. Für 2025 also bis 31.12.2026.

### Was übernimmt EnergyIQ, was übernehmen die Partnerkanzleien?

Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht, wir bereiten Menge und Unterlagen vor. Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation und die Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist. Netzentgelt, Aufschlag, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas und die Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Rechtsberatung bleibt bei den Partnerkanzleien.

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## Quellen

1. [EnFG: Anlage 2, Branchenliste](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
2. [KUEBLL Anhang I, Teilliste 1](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022XC0218(03))
3. [Mitteilung C/2026/196: Sektorliste Strompreiskompensation](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C_202600196)
4. [BECV: CO2-Kompensation, Anlage](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
5. [BECV: Selbstbehalt](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__9.html)
6. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
7. [StromStV: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__17b.html)
8. [AO: Festsetzungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html)
9. [StromStV: Mischbetrieb und Schwerpunkt](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__15.html)
10. [StromStV: Zuständiges Hauptzollamt](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__1.html)
11. [StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2a.html)
12. [EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
13. [EnFG: Energiemanagement](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__32.html)
14. [EnFG: Umfang der Begrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__31.html)
15. [EnFG: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__40.html)
16. [StromNEV: Netzentgelt, Aufschlag, Atypik, Bandlast](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)
17. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
18. [§ 51 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__51.html)
19. [KAV: Konzessionsabgabe, Höchstsätze](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html)

## Weiterlesen

- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)
- [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)
- [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung)
- [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)
- [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54)
- [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe)
- [Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation)
