# Energiekosten in Schreinerei, Holzbau und Möbelfertigung senken

**Kurz gesagt:** Schreinereien, Holzbaubetriebe und Möbelhersteller gehören in aller Regel zum Produzierenden Gewerbe und können die Stromsteuer-Entlastung nutzen, schon ab rund 12.500 kWh im Jahr. Bei Werkstätten in der Niederspannung ohne Leistungspreis lohnt die Prüfung der Konzessionsabgabe. Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung gelten für Schreinerei, Holzbau und Möbel nicht. Datenstand: 08.10.2026.

Stand: 2026-10-08 · https://energyiq.de/energiekosten-schreinerei

## Welche Hebel greifen

Auf der Stromrechnung einer Schreinerei stehen neben dem Energiepreis Stromsteuer, Netzentgelt, Konzessionsabgabe und Umlagen. Welche Entlastung passt, hängt an Tätigkeit, Unternehmen und Abnahmestelle.

|  | Betrieb | Stromsteuer (§ 9b) | Konzessionsabgabe | Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung |
|---|---|---|---|---|
| Schreinerei, Bautischlerei, Fertigteile aus Holz | Ja | Prüfen: prüfen | Nein |
| Zimmerei und Holzbau | Ja | Prüfen: prüfen | Nein |
| Möbelherstellung | Ja | Prüfen: prüfen | Nein |
| Sägewerk, Holzwerkstoffe (eigene Seiten) | Ja | Prüfen: prüfen | Teilweise: gelistet (kein Rechtsanspruch, Schwellen beachten) |

_Geprüft wird: Stromsteuer je Unternehmen, Konzessionsabgabe je Betriebsstätte oder Abnahmestelle, Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung nach Wirtschaftszweig._

## Stromsteuer: auch für kleine Werkstätten

Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, soweit der Betrag im Jahr 250 Euro übersteigt (§ 9b StromStG). Das gilt für Handwerk wie Industrie, denn neben der Herstellung zählt auch das Baugewerbe zum Produzierenden Gewerbe. Auch kleine Betriebe profitieren. Ein Rechenbeispiel mit frei gewählter Menge: Bei 35 MWh ergibt sich 35 x 20 Euro minus 250 Euro = 450 Euro im Jahr.

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

_Rechner auf der Seite._

## Aus der Praxis: Stromsteuer

### Schreinerei, gut 90 MWh

**Ausgangslage:** Eine Schreinerei mit gut 90 MWh im Jahr.

**Ergebnis:** rund 1.600 Euro. Sie kommt auf eine Entlastung von rund 1.600 Euro, jedes Jahr neu. Fehlen einzelne Monatsrechnungen, kann eine Dezember- oder Jahresrechnung mit kumuliertem Jahresverbrauch die Menge belegen; ob das Hauptzollamt das genügen lässt, klären wir vor der Einreichung und fordern im Zweifel die fehlenden Rechnungen beim Lieferanten an.

## Fremdprodukte, Ladesäulen, Photovoltaik

Zwei Dinge fragt das Hauptzollamt bei Schreinereien gezielt. Erstens Fremdprodukte: Wer Küchen, Türen oder Beschläge anderer Hersteller nur verkauft, ist insoweit Händler. Wer sie selbst einbaut, erbringt eine Bauleistung, und wer zugekaufte Platten zuschneidet und verarbeitet, stellt selbst her. Entscheidend ist, dass Herstellung und Einbau nach einer wählbaren Bezugsgröße den größten Anteil haben (§ 15 Abs. 4 StromStV). Zweitens Ladesäulen, Photovoltaik und Weitergabe: Entlastet wird nur versteuerter Netzstrom. Selbst verbrauchter Solarstrom ist in der Regel schon steuerfrei, Ladestrom für Elektrofahrzeuge ist ausgenommen. Hängen eine Wohnung oder ein Mieter am Betriebszähler, muss diese Menge heraus.

Lässt ein Holzbaubetrieb Bauleistungen überwiegend durch Subunternehmer ausführen, prüfen wir die Zuordnung gesondert (§ 15 Abs. 9 StromStV).

> **Antragsfrist** Der Antrag für ein Kalenderjahr muss bis zum 31.12. des Folgejahres gestellt sein (§ 17b StromStV, Festsetzungsfrist). Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien, wir bereiten Mengen und Unterlagen vor.
> 
> Mehr dazu: [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer) · [Produzierendes Gewerbe](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe) · [Stromsteuer-Frist](https://energyiq.de/stromsteuer-frist) · [Stromsteuer-Antrag](https://energyiq.de/stromsteuer-antrag)

## Wenn das Hauptzollamt nachfragt

Auch kleine Anträge werden geprüft.

### Kleine Bautischlerei

**Ausgangslage:** Bei einer kleinen Bautischlerei knapp über der Mengenschwelle ging das Hauptzollamt in eine vertiefte Sachverhaltsermittlung und forderte acht Nachweise an: Vollmacht, Stromrechnungen, eine Beschreibung aller Tätigkeiten (weil die Website Fremdprodukte zeigte), den Jahresabschluss zur Prüfung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, die Bestätigung als kleinste rechtlich selbstständige Einheit, Angaben zur Weitergabe von Strom an Dritte, die Messung der Ladesäulen und Details zur PV-Anlage.

**Ergebnis:** Die Handelsware lag bei rund einem Prozent des Umsatzes, das Eigenkapital war intakt. Wir haben alle acht Punkte mit einem vollständigen Antwortpaket beantwortet. Deshalb stellen wir das Dokumentenpaket heute vor der Einreichung zusammen.

## Konzessionsabgabe: die Spitze entscheidet

Viele Werkstätten hängen in der Niederspannung und zahlen als Tarifkunde je nach Gemeindegröße höchstens 1,32 bis 2,39 ct/kWh Konzessionsabgabe. Überschreitet die gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW und liegt der Verbrauch über 30.000 kWh, gilt der Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh (§ 2 Abs. 7 KAV), außer in der Grund- oder Ersatzversorgung. Geprüft wird je Betriebsstätte oder Abnahmestelle; örtlich können niedrigere Schwellen gelten. Laufen Säge, Hobel, Absaugung und Kantenanleimer über eine Viertelstunde gleichzeitig, kann das die Schwelle überschreiten. Betriebe, deren Netzentgelt schon mit Leistungspreis abgerechnet wird, zahlen meist bereits den Sondervertragssatz; ein Blick auf die Rechnung zeigt es.

## Schnellcheck je Betriebsstätte oder Abnahmestelle

Wie viel Strom verbraucht die Betriebsstätte oder Abnahmestelle im Jahr?

- Schwelle: 30000 kWh
- Darüber: Über 30.000 kWh: Überschreitet die gemessene Leistung zusätzlich in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW, gilt der Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh (§ 2 Abs. 7 KAV), außer in der Grund- oder Ersatzversorgung.
- Darunter: Bis 30.000 kWh bleibt es beim Tarifsatz: Als Tarifkunde zahlen Werkstätten je nach Gemeindegröße höchstens 1,32 bis 2,39 ct/kWh Konzessionsabgabe.

## Aus der Praxis: Konzessionsabgabe

### Schreinerei, gut 30.000 kWh

**Ausgangslage:** Eine Schreinerei lag mit gut 30.000 kWh knapp über der Verbrauchsschwelle, die durchschnittliche Last aber bei nur rund 4 kW. Ob die Spitzen in zwei Monaten über 30 kW liegen, war offen.

**Ergebnis:** rund 400 Euro pro Jahr. Berechnet ergäben sich rund 400 Euro pro Jahr. Das intelligente Messsystem lief erst seit wenigen Monaten, für die Vergangenheit gab es deshalb nichts. Ehrlich gesagt: In Grenzfällen entscheiden erst die Messwerte.

> **Messwerte vorab klären** Ob Werte eines intelligenten Messsystems bei Abrechnung nach Standardlastprofil anerkannt werden, ist rechtlich nicht abschließend geklärt, das klären wir vorher schriftlich mit Netzbetreiber und Lieferant.
> 
> Mehr dazu: [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe) · [Sondervertragskunde](https://energyiq.de/konzessionsabgabe-sondervertragskunde) · [Intelligentes Messsystem](https://energyiq.de/intelligentes-messsystem)

## Absaugung und Leistungspreis

Betriebe mit Leistungsmessung zahlen einen Leistungspreis auf die Jahreshöchstlast, das betrifft auch Schreinereien unter 100 MWh. Die Absaugung gehört häufig zu den größten Verbrauchern. Kappen lohnt aber nur, wenn das Kilowatt teuer ist.

## Aus der Praxis: Leistungspreis

### Schreinerei, Jahresspitze um 65 kW

**Ausgangslage:** Bei einer Schreinerei mit einer Jahresspitze um 65 kW spart jedes gekappte Kilowatt rund 26 Euro im Jahr.

**Ergebnis:** rund 26 Euro im Jahr. Unsere Bewertung: Lastmanagement lohnt dort nicht.

## Atypische Netznutzung

Die atypische Netznutzung verlangt unter anderem mindestens 100 kW Abstand zwischen Jahresspitze und höchster Last in den Hochlastzeitfenstern, eine Erheblichkeitsschwelle gemessen an der Jahreshöchstlast (Niederspannung 30 %) und mindestens 500 Euro Ersparnis im Jahr. Verfehlt der Betrieb das im Ist, gilt rückwirkend das allgemeine Entgelt. Bei einer Werkstatt mit 65 kW Jahresspitze ist das ausgeschlossen. Ob ein größerer Betrieb in Frage kommt, zeigt nur der Lastgang. Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor.

Mehr dazu: [Leistungspreis senken](https://energyiq.de/leistungspreis-senken) · [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check)

## Voraussetzungen der atypischen Netznutzung

| Voraussetzung | Wert |
|---|---|
| Abstand zwischen Jahresspitze und höchster Last in den Hochlastzeitfenstern | mindestens 100 kW |
| Erheblichkeitsschwelle, gemessen an der Jahreshöchstlast (Niederspannung) | 30 % |
| Ersparnis im Jahr | mindestens 500 Euro |

## Fristen für Schreinerei, Holzbau und Möbel

- **bis zum 31.12. des Folgejahres**: Stromsteuer-Antrag für ein Kalenderjahr: Festsetzungsfrist (§ 17b StromStV). Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien, wir bereiten Mengen und Unterlagen vor.

## Was für Schreinerei, Holzbau und Möbel nicht gilt

Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung knüpfen an amtliche Wirtschaftszweig-Listen: Sägewerke und Holzwerkstoffe stehen dort, Schreinerei, Holzbau und Möbel nicht.

- Der Industriestrompreis und die Umlagenbegrenzung
- Die Strompreiskompensation und die Carbon-Leakage-Entlastung beim nationalen CO2-Preis (BECV): aus dem Holzbereich ist nur die Herstellung von Holzwerkstoffen gelistet.
- Holzfeuerung mit Spänen: Es gibt keine Energiesteuer zu erstatten, weil Holzreste nicht energiesteuerpflichtig sind.
- Die Entlastung für Gas lohnt erst ab rund 181 MWh im Jahr.

## So läuft die Prüfung ab

1. **Rechnungen hochladen**: Sie laden Ihre Jahresrechnungen hoch.
2. **Prüfung**: Wir prüfen Stromsteuer, Konzessionsabgabe und Netzentgelt und nennen das berechnete Potenzial pro Jahr.
3. **Umsetzung**: Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um: den Stromsteuer-Antrag über unsere Partnerkanzleien, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Rechnungsprüfung selbst. Fragt das Hauptzollamt nach, stellen wir das Antwortpaket zusammen.

> **Ihr Aufwand** Rechnungen, eine Vollmacht, ein kurzer Fragebogen. Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.

## Häufige Fragen

### Bekommt eine Schreinerei die Stromsteuer-Entlastung?

In aller Regel ja. Herstellung und Einbau von Möbeln, Bauelementen und Holzbauten gehören zum Produzierenden Gewerbe, ob Handwerk oder Industrie. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit im Unternehmen den größten Anteil hat und kein Ausschlussgrund vorliegt. Entlastet werden 20 Euro je Megawattstunde, soweit der Betrag im Jahr 250 Euro übersteigt. Ab rund 12.500 kWh entlastungsfähigem Strom im Jahr bleibt also ein Betrag, und zwar jedes Jahr neu.

### Wir verkaufen auch fremde Produkte. Ist das ein Problem?

Nicht automatisch. Wer fremde Küchen, Türen oder Beschläge nur verkauft, ist insoweit Händler; wer sie selbst einbaut, erbringt eine Bauleistung. Entscheidend ist der größte Anteil nach einer wählbaren Bezugsgröße. Das Hauptzollamt fragt bei Fremdprodukten auf der Website gezielt nach. Wir stellen die Aufteilung vorab zusammen, damit Rückfragen schnell beantwortet sind.

### Gilt der Industriestrompreis für Schreinereien?

Nein. Sägewerke und Holzwerkstoffe stehen auf der amtlichen Liste, Bautischlerei, Fertigbauteile aus Holz und Möbel nicht. Das gilt auch für die Umlagenbegrenzung.

### Was bringt die Konzessionsabgabe?

Liegt die gemessene Leistung Ihrer Werkstatt in mindestens zwei Monaten über 30 kW und der Verbrauch über 30.000 kWh, gilt statt des Tarifsatzes von höchstens 1,32 bis 2,39 ct/kWh (je nach Gemeindegröße) der Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh, außer in der Grund- oder Ersatzversorgung. Geprüft wird je Betriebsstätte oder Abnahmestelle. Große Einzelmaschinen und die Absaugung helfen, sicher ist es erst mit Messwerten.

### Lohnt es sich, die Spitzen der Absaugung zu kappen?

Nur bei Abrechnung mit Leistungspreis und wenn das Kilowatt teuer ist. Bei manchen Netzbetreibern ist ein Kilowatt Spitze nur rund 25 Euro im Jahr wert, dann lohnt Lastmanagement nicht. Wir rechnen das mit Ihrem Preisblatt.

### Was übernimmt EnergyIQ?

Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Energiesteuer und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Den Stromsteuer-Antrag bereiten wir vor, gestellt wird er über unsere Partnerkanzleien. Fragt das Hauptzollamt nach, stellen wir das Antwortpaket zusammen.

## Werkstatt prüfen lassen

Ihr Aufwand: Rechnungen, eine Vollmacht, ein kurzer Fragebogen. Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.

Jahresrechnung hochladen und Werkstatt prüfen lassen

## Quellen

1. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
2. [StromStG: steuerfreier Eigenverbrauch](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9.html)
3. [Amtliches WZ-2003-Verzeichnis](https://gewan-client.bayern.de/mam/gewerbewesen/wz03.pdf)
4. [StromStG: Begünstigte Unternehmen](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2.html)
5. [StromStV: Mischbetrieb](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__15.html)
6. [StromStV: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__17b.html)
7. [StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2a.html)
8. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
9. [EnergieStG: Energieerzeugnisse, Holzfeuerung](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__1.html)
10. [Industriestrompreis: Sektorliste](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022XC0218(03))
11. [EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Liste](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
12. [BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlage](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
13. [KAV: Konzessionsabgabe, Schwellen und Höchstsätze](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html)

## Weiterlesen

- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe)
- [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe)
- [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)
- [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check)
- [Energiekosten Sägewerk](https://energyiq.de/energiekosten-saegewerk)
- [Energiekosten Holzwerkstoffe](https://energyiq.de/energiekosten-holzwerkstoffe)
