# Energiekosten in der Papier- und Kartonverarbeitung senken: der Code entscheidet

**Kurz gesagt:** Papier- und Kartonverarbeiter, die schwerpunktmäßig selbst herstellen, können die Stromsteuer-Entlastung und für Gas die Energiesteuer-Entlastung nutzen. Ob Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung dazukommen, hängt am genauen Wirtschaftszweig: Hygieneartikel und Tapeten stehen auf beiden Listen, Schreibwaren, Faserguss, Etiketten und sonstige Papierwaren nur bei der Umlagenbegrenzung, Wellpappe und Faltschachteln auf keiner. Datenstand: 08.10.2026.

Stand: 2026-10-08 · https://energyiq.de/energiekosten-papierverarbeitung

## Welche Hebel für welchen Code greifen

|  | Wirtschaftszweig (WZ 2008) | Stromsteuer | Gas (§ 54) | Industriestrompreis | Umlagenbegrenzung |
|---|---|---|---|---|---|
| 17.21 Wellpapier, Wellpappe, Faltschachteln, Säcke und Tüten aus Papier | Teilweise: ja* | Teilweise: ja* | Nein | Nein |
| 17.22 Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikel | Teilweise: ja* | Teilweise: ja* | Ja | Teilweise: Liste 1 |
| 17.23 Schreibwaren, Bürobedarf, Briefumschläge | Teilweise: ja* | Teilweise: ja* | Nein | Teilweise: Liste 2 |
| 17.24 Tapeten | Teilweise: ja* | Teilweise: ja* | Ja | Teilweise: Liste 1 |
| 17.29 sonstige Waren aus Papier, Karton und Pappe, etwa Etiketten, Filterpapier, Hülsen, Faserguss und Eierverpackungen | Teilweise: ja* | Teilweise: ja* | Nein | Teilweise: Liste 2 |

_* wenn der Schwerpunkt des Unternehmens in der Herstellung liegt._

> **Achtung bei Verpackungen** Faltschachteln und Wellpappe gehören zu 17.21, Formteile aus Papierstoff wie Eierverpackungen oder Faserguss-Einlagen zu 17.29. Neue Auskünfte nennen oft schon die Klassifikation WZ 2025. Dort heißen sonstige Papierwaren 17.25; für die Listen zählt der WZ-2008-Code 17.29.

> **Eigene Papierherstellung** Wer selbst Papier oder Karton herstellt, findet die Hebel auf unserer [Seite zur Papierindustrie](https://energyiq.de/energiekosten-papierindustrie). Dort gelten zusätzlich Strompreiskompensation und CO2-Kompensation, für die reine Verarbeitung nicht. Wer im selben Unternehmen auch Papier oder Tissue erzeugt, prüft diese beiden Hebel für diese Produkte.

## Stromsteuer: für alle, die selbst herstellen

Die Stromsteuer-Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, soweit sie im Jahr 250 Euro übersteigt (§ 9b StromStG). Gerechnet wird je Unternehmen über alle Werke. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen schwerpunktmäßig selbst schneidet, faltet, klebt, formt oder konfektioniert; wer überwiegend zugekaufte Ware handelt oder fremd fertigen lässt, riskiert die Zuordnung zum Handel. Die Zuordnung trifft das Hauptzollamt.

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

_Rechner auf der Seite._

> **Antragsfrist** Beantragt werden kann das Vorjahr in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres, für 2025 also noch bis Ende 2026. Den Antrag bereiten wir vor, gestellt wird er über unsere Partnerkanzleien.
> 
> Mehr dazu: [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer) · [Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe) · Stromsteuer-Rechner

## Gas: Energiesteuer-Entlastung für Dampf und Wärme

Wellpappenanlagen und Trockner brauchen Dampf und Wärme, oft aus Gaskesseln. Dafür gibt es die Energiesteuer-Entlastung von 1,38 Euro je Megawattstunde Erdgas, soweit im Jahr 250 Euro überschritten sind (§ 54 EnergieStG). Übersteigt die Gaslieferung je Abnahmefall 5 Mio. kWh im Jahr, darf für Sondervertragskunden zudem keine Konzessionsabgabe auf diese Lieferung berechnet werden (§ 2 Abs. 5 KAV). Erzeugen Sie mit Gas auch eigenen Strom, prüfen wir diese Mengen gesondert. Beides setzen wir selbst um.

Mehr dazu: [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54)

## Ihre Energiesteuer-Entlastung auf Gas

_Rechner auf der Seite._

## Industriestrompreis: nur Hygieneartikel und Tapeten

Leistungsberechtigt können Unternehmen sein, deren Abnahmestelle schwerpunktmäßig Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikel oder Tapeten herstellt. Das BAFA prüft die Zuordnung je Abnahmestelle selbst. 2026 beträgt der Zuschuss effektiv 18,72 Euro je Megawattstunde anrechenbaren Verbrauchs. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, bei knappen Mitteln kann anteilig gekürzt werden. Mindestens die Hälfte der Beihilfe muss in Maßnahmen zur Dekarbonisierung fließen. Frei verfügbar ist nur der Teil oberhalb dieser Pflichtinvestition; wer sie nicht erfüllt, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück. Für 2026 zählen Maßnahmen ab dem 1. Januar 2026.

> **Antragsfrist** Der Antrag für 2026 wird 2027 gestellt, Frist ist der 31. März 2027. Wir setzen ihn gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um.
> 
> Mehr dazu: [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis) · [Voraussetzungen](https://energyiq.de/industriestrompreis-voraussetzungen) · Industriestrompreis-Rechner · [KUEBLL-Liste](https://energyiq.de/kuebll)

## Umlagenbegrenzung: zwei Listen, eine Schwelle

Für Unternehmen auf Liste 1 oder Liste 2 lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage begrenzen, zusammen 1,387 ct/kWh im Jahr 2026. Voraussetzung ist eine Abnahmestelle mit über 1 GWh selbst verbrauchtem Strom, an der Ihr Unternehmen einer gelisteten Branche zuzuordnen ist, ein Energiemanagementsystem und eine Gegenleistung, etwa umgesetzte Effizienzmaßnahmen (§ 30 EnFG). Unternehmen unter 5 GWh Gesamtverbrauch genügt ein vereinfachtes, nicht zertifiziertes Energiemanagement oder die Mitgliedschaft in einem Energieeffizienz-Netzwerk. Begrenzt wird nur die Menge oberhalb der ersten Gigawattstunde: auf 15 Prozent bei Liste 1, in der Regel auf 25 Prozent bei Liste 2. Welche Liste gilt, richtet sich nach dem Unternehmen; nachgewiesen wird die Einstufung durch das Statistische Landesamt. Ob die Begrenzung schon läuft, sehen wir auf der Rechnung: dann sind KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde deutlich reduziert.

## Schnellcheck je Abnahmestelle

Wie viel Strom verbraucht Ihr Unternehmen selbst an einer Abnahmestelle?

- Schwelle: 1 GWh
- Darüber: Über 1 GWh selbst verbrauchtem Strom: Begrenzt wird nur die Menge oberhalb der ersten Gigawattstunde, auf 15 Prozent bei Liste 1, in der Regel auf 25 Prozent bei Liste 2.
- Darunter: Die Umlagenbegrenzung gibt es nur über 1 GWh je Abnahmestelle; Werke werden nicht addiert.

> **Antragsfrist** Der Antrag gilt für das Folgejahr und ist bis 30. Juni zu stellen; ein neuer Antrag wirkt heute also frühestens für 2028. Wir setzen ihn mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern um.
> 
> Mehr dazu: [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung) · [Voraussetzungen](https://energyiq.de/besar-voraussetzungen) · [Frist](https://energyiq.de/besar-frist) · [KWKG- und Offshore-Umlage begrenzen](https://energyiq.de/kwkg-offshore-netzumlage-begrenzen)

## Rechenbeispiel: drei Betriebe, gleiche Menge, anderer Code

Für die Papier- und Kartonverarbeitung haben wir noch keinen abgeschlossenen Fall. Das folgende Beispiel ist deshalb frei gewählt: drei eigenständige Unternehmen mit je einem Werk und 3 GWh Strom an einer Abnahmestelle, Sätze 2026, vor Kosten für Energiemanagement und Antrag.

| Betrieb | Stromsteuer | Industriestrompreis | Umlagenbegrenzung |
|---|---|---|---|
| Wellpappe (17.21) | rund 59.750 Euro | 0 | 0 |
| Hygieneartikel (17.22) | rund 59.750 Euro | rund 56.000 Euro vor möglicher Kürzung, davon mindestens die Hälfte als Pflichtinvestition | rund 23.600 Euro |
| sonstige Papierwaren, etwa Faserguss (17.29) | rund 59.750 Euro | 0 | rund 20.800 Euro |

_Die Beträge betreffen verschiedene Bestandteile der Stromrechnung. Ob sie für dieselbe Menge vollständig nebeneinander stehen, prüfen wir im Einzelfall. Die Umlagenbegrenzung ist mit Sätzen 2026 gerechnet und zeigt die Größenordnung; ein neuer Antrag wirkt frühestens für 2028. Gehören mehrere Werke zu einem Unternehmen, fällt der Selbstbehalt der Stromsteuer nur einmal an, und für die Umlagenbegrenzung zählt die Liste des Unternehmens. Hinzu kommt bei Gaskesseln die Energiesteuer-Entlastung._

## Netzentgelt, Spitzen und Aufschlag

Viele Verarbeiter fahren planbare Linien im Schichtbetrieb. Ein reduziertes Netzentgelt über die atypische Netznutzung kommt nur in Frage, wenn die höchste Last in den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers mindestens 100 kW und um die Erheblichkeitsschwelle unter der Jahreshöchstlast liegt und der Vorteil 500 Euro übersteigt. Das zeigt der Lastgang. Bei gleichmäßiger Last über drei Schichten ist das selten. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen im Ist erfüllt werden; sonst gilt rückwirkend das allgemeine Entgelt.

Unabhängig davon kann ein gestaffelter Anlauf nach Wochenende oder Wartung helfen, weil eine einzelne Anfahrspitze bei Jahresleistungspreis die Netzkosten für das ganze Jahr bestimmen kann. Auch das zeigt der Lastgang.

Bei Werken über 1 GWh prüfen wir, ob der ermäßigte Aufschlag für besondere Netznutzung oberhalb der ersten Gigawattstunde richtig abgerechnet ist.

> **Anzeigefrist** Die Anzeige erstattet Ihr Unternehmen bei der Regulierungsbehörde bis 30. September, wir bereiten sie vor.

> **StromNEV endet** Die StromNEV tritt Ende 2028 außer Kraft.
> 
> Mehr dazu: [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Hochlastzeitfenster](https://energyiq.de/hochlastzeitfenster) · [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check) · [Leistungspreis senken](https://energyiq.de/leistungspreis-senken) · [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung)

## Konzessionsabgabe

Bei der Konzessionsabgabe zahlen leistungsgemessene Werke meist schon den niedrigen Satz von höchstens 0,11 ct/kWh. Bei großen Werken prüfen wir zusätzlich, ob der Durchschnittspreis unter dem Grenzpreis liegt; dann darf keine Konzessionsabgabe berechnet werden (§ 2 Abs. 4 KAV). Bei kleineren Nebenstandorten prüfen wir die Einstufung als Sondervertragskunde.

Mehr dazu: [Konzessionsabgabe und Grenzpreis](https://energyiq.de/konzessionsabgabe-grenzpreis)

## Zuordnung prüfen, bevor gerechnet wird

Weil der Code hier über zwei große Hebel entscheidet, beginnen wir mit der Zuordnung: bei der Stromsteuer das Unternehmen, beim Industriestrompreis jede Abnahmestelle, bei der Umlagenbegrenzung Unternehmen und Abnahmestelle. Wie schnell das kippt, zeigt ein Fall auf unserer [Seite zu Kunststoffverpackungen](https://energyiq.de/energiekosten-kunststoffverpackungen): Dort führte eine Auskunftei einen Verpackungshersteller unter Papierwaren. Wir rechnen erst, wenn die Zuordnung geklärt ist. Maßgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit, nicht die Branche, in der Sie sich sehen.

## Fristen für Papier- und Kartonverarbeiter

- **31.12.2026**: Stromsteuer-Antrag für 2025: Beantragt werden kann das Vorjahr in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres.
- **31. März 2027**: Antrag auf den Industriestrompreis für 2026: Der Antrag für 2026 wird 2027 gestellt.
- **30. Juni**: Antrag auf Umlagenbegrenzung für das Folgejahr: Ein neuer Antrag wirkt heute frühestens für 2028.
- **30. September**: Anzeige zur atypischen Netznutzung: Die Anzeige erstattet Ihr Unternehmen bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vor.
- **31.12.2028**: Die StromNEV tritt außer Kraft: Die StromNEV tritt Ende 2028 außer Kraft.

## So läuft die Prüfung ab

1. **Hochladen**: Sie laden Strom- und Gasrechnungen hoch und nennen Ihre Werke mit den Hauptprodukten.
2. **Prüfung**: Wir ordnen jedes Werk zu, prüfen jeden Hebel und nennen das berechnete Potenzial pro Jahr.
3. **Umsetzung**: Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um.

## Wer was übernimmt, je Hebel

| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer | über unsere Partnerkanzleien |
| Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung | mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern |
| Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Rechnungsprüfung | selbst |

> **Ihr Aufwand** Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.

## Häufige Fragen

### Bekommen Papier- und Kartonverarbeiter die Stromsteuer-Entlastung?

Ja, wenn der Schwerpunkt Ihres Unternehmens in der Herstellung liegt. Alle Codes der Papier- und Kartonverarbeitung zählen zum Produzierenden Gewerbe. Entscheidend ist, dass Ihr Unternehmen Papier oder Karton selbst zu neuen Erzeugnissen verarbeitet und nicht überwiegend zugekaufte Ware handelt oder fremd fertigen lässt. Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, soweit sie im Jahr 250 Euro übersteigt, gerechnet je Unternehmen. Die Zuordnung trifft das Hauptzollamt.

### Gilt der Industriestrompreis für Wellpappe und Faltschachteln?

Nein. Wellpapier, Wellpappe, Faltschachteln, Säcke und Tüten aus Papier stehen nicht auf der amtlichen Liste. Gelistet sind aus der Verarbeitung nur Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikel sowie Tapeten.

### Welche Papierverarbeiter können die Umlagen begrenzen?

Hersteller von Hygiene- und Haushaltsartikeln und von Tapeten (Liste 1, Begrenzung auf 15 Prozent) sowie von Schreibwaren, Briefumschlägen, Etiketten, Faserguss und sonstigen Papierwaren (Liste 2, in der Regel 25 Prozent). Voraussetzung sind über 1 GWh an einer Abnahmestelle, ein Energiemanagementsystem und eine Gegenleistung. Begrenzt wird nur die Menge oberhalb der ersten Gigawattstunde.

### Wir brauchen viel Dampf für die Wellpappenanlage. Gibt es dafür etwas?

Ja, die Energiesteuer-Entlastung auf Erdgas: 1,38 Euro je Megawattstunde, soweit im Jahr 250 Euro überschritten sind. Übersteigt die Gaslieferung je Abnahmefall 5 Mio. kWh im Jahr, darf für Sondervertragskunden außerdem keine Konzessionsabgabe auf diese Lieferung berechnet werden.

### Unsere Auskunftei nennt den Code 17.25. Was zählt?

Viele Auskünfte nutzen schon die neue Klassifikation WZ 2025. Dort heißen sonstige Papierwaren 17.25, in der für Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung maßgeblichen WZ 2008 ist das 17.29. Für die Stromsteuer zählt die WZ 2003. Maßgeblich ist am Ende die tatsächliche Tätigkeit; weicht ein Register ab, klären wir das vor dem Antrag.

### Was übernimmt EnergyIQ?

Den Stromsteuer-Antrag stellen unsere Partnerkanzleien, wir bereiten ihn vor. Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung setzen wir gemeinsam mit Partnerkanzleien und, wo ein Prüfungsvermerk nötig ist, Wirtschaftsprüfern um. Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Rechnungsprüfung übernehmen wir selbst. Die Anzeige zur atypischen Netznutzung erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor.

## Werke prüfen lassen

Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.

Rechnungen hochladen und Werke prüfen lassen

## Quellen

1. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
2. [StromStG: Produzierendes Gewerbe](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2.html)
3. [StromStV: Schwerpunkt und Bezugsgrößen](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__15.html)
4. [StromStV: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__17b.html)
5. [AO: Festsetzungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html)
6. [StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2a.html)
7. [KUEBLL: Listenlage Industriestrompreis](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022XC0218(03))
8. [EnFG: Anlage 2, Listen](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
9. [EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
10. [EnFG: Höhe der Begrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__31.html)
11. [EnFG: Nachweis der Branche](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__32.html)
12. [EnFG: Selbständige Unternehmensteile](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__34.html)
13. [EnFG: Energiemanagement](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__2.html)
14. [EnFG: Frist der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__40.html)
15. [BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlage](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
16. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
17. [§ 51 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__51.html)
18. [KAV: Konzessionsabgabe, Grenzpreis und Sätze](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html)
19. [KAV: Grund- und Ersatzversorgung](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__1.html)
20. [StromNEV: Atypische Netznutzung](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)

## Weiterlesen

- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)
- [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)
- [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54)
- [Konzessionsabgabe und Grenzpreis](https://energyiq.de/konzessionsabgabe-grenzpreis)
- [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)
- [Energiekosten Papierindustrie](https://energyiq.de/energiekosten-papierindustrie)
- [Energiekosten Druckerei](https://energyiq.de/energiekosten-druckerei)
