# Energiekosten in der Papier- und Zellstoffindustrie senken

**Kurz gesagt:** Hersteller von Holz- und Zellstoff (17.11) sowie von Papier, Karton und Pappe (17.12) stehen auf allen vier Förderlisten: Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation und Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe. Hinzu kommen Stromsteuer-Entlastung, Energiesteuer auf Gas und über 1 GWh je Abnahmestelle ein niedrigerer Aufschlag im Netzentgelt. Große Werke nutzen vieles schon, der Wert liegt dann in Lücken. Datenstand: 07.10.2026.

Stand: 2026-10-07 · https://energyiq.de/energiekosten-papierindustrie

## Vier Listen, ein Sektor

|  | Wirtschaftszweig (WZ 2008) | Industriestrompreis | Begrenzung der Umlagen | Strompreiskompensation | CO2-Kompensation Brennstoffe |
|---|---|---|---|---|---|
| 17.11 Holz- und Zellstoff | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Ja: ja (bisherige Sektoren) | Teilweise: 80 %, nur Brennstoffe außerhalb des EU-Emissionshandels |
| 17.12 Papier, Karton, Pappe | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Ja: ja (bisherige Sektoren) | Teilweise: 90 %, nur Brennstoffe außerhalb des EU-Emissionshandels |

_Wer Papier nur weiterverarbeitet, etwa zu Wellpappe, Hygieneartikeln oder Tapeten, hat eine andere Listenlage und eine eigene Seite. Die Zuordnung prüft jedes Programm anders: beim Industriestrompreis der Tätigkeitsschwerpunkt je Abnahmestelle, bei der Strompreiskompensation die hergestellten Produkte, bei der Stromsteuer das Unternehmen als Ganzes._

## Rechenbeispiel: ein Werk mit 5 GWh

Für die Papier- und Zellstoffherstellung haben wir noch keinen eigenen abgeschlossenen Fall. Das Beispiel ist deshalb frei gewählt: ein kleineres Werk mit einer Abnahmestelle und 5.000 MWh versteuertem Netzbezug, ohne Eigenerzeugung, ohne Strompreiskompensation, Sätze 2026, keine Entlastung bisher genutzt.

| Hebel | Rechnung | Betrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Stromsteuer | 5.000 MWh x 20 Euro minus 250 Euro | rund 99.750 Euro |
| Industriestrompreis | anrechenbarer Verbrauch x 18,72 Euro, davon mindestens die Hälfte als Pflichtinvestition | rund 93.600 Euro |
| Aufschlag für besondere Netznutzung, nur falls bisher der volle Satz berechnet wird | 4.000 MWh über 1 GWh x 1,509 ct/kWh | rund 60.400 Euro |
| Begrenzung der Umlagen, frühestens ab 2028 (Sätze 2026 als Rechengröße) | 4.000 MWh x 85 % von 1,387 ct/kWh | rund 47.200 Euro |

> **Zum Rechenbeispiel** Das ist berechnetes Potenzial vor Investitions- und Betriebskosten, kein Versprechen. Der Aufschlag ist nur dann ein Betrag, wenn Ihr Netzbetreiber bisher den vollen Satz berechnet; bei richtiger Abrechnung ist er schon enthalten. Die Begrenzung der Umlagen für 2026 und 2027 lässt sich nicht mehr beantragen, der nächste reguläre Antrag läuft bis 30.06.2027 für 2028. Die Strompreiskompensation ist nicht eingerechnet: Ihre Höhe hängt an den Produkten und deren Stromeffizienz-Benchmarks. Für Strommengen, für die Sie Strompreiskompensation beantragen, entfällt der Industriestrompreis, für beide gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag. Ihr Ergebnis hängt an Zuordnung, belegter Menge und daran, was schon läuft.

## Stromsteuer: das Unternehmen zählt

Die Entlastung um 20 Euro je Megawattstunde (abzüglich 250 Euro im Jahr) gilt für versteuerten Strom, den ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes für betriebliche Zwecke entnimmt. Geprüft wird das Unternehmen als Ganzes, nicht das einzelne Werk: Gehören Handel oder Dienstleistungen zur selben Gesellschaft, entscheidet der Schwerpunkt. Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht.

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

_Rechner auf der Seite._

> **Antragsfrist** Den Antrag für 2025 stellen Sie in der Regel noch bis 31.12.2026 beim Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus das Unternehmen betrieben wird.
> 
> Mehr dazu: [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer) · [Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe) · [Stromsteuer-Frist](https://energyiq.de/stromsteuer-frist) · Stromsteuer-Rechner

## Strompreiskompensation und Industriestrompreis zusammen

Die Strompreiskompensation gleicht CO2-Kosten im Strompreis aus. Papier und Zellstoff gehören zu den bisherigen Sektoren, maßgeblich sind die hergestellten Produkte. Voraussetzung sind ein zertifiziertes Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS und eine Gegenleistung, etwa Effizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen.

> **Frist für 2025 abgelaufen** Die Frist für 2025 ist am 17.08.2026 abgelaufen.

## Der Industriestrompreis ist neu

Der Industriestrompreis ist neu: 18,72 Euro je Megawattstunde für 2026 auf den anrechenbaren Verbrauch, ohne Rechtsanspruch. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren, wer das nicht erfüllt, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück. Beide Programme lassen sich kombinieren, aber nicht für dieselbe Strommenge.

> **Antragsfrist** Der Antrag auf Industriestrompreis 2026 läuft bis 31.03.2027, wer für 2026 auch Strompreiskompensation beantragt, hat bis 15.07.2027 Zeit. Beide Anträge setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern um.
> 
> Mehr dazu: [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis) · [Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation) · [Industriestrompreis und Strompreiskompensation im Vergleich](https://energyiq.de/industriestrompreis-strompreiskompensation-vergleich)

## Gas: CO2-Kompensation und Energiesteuer

Papierfabriken verbrauchen viel Wärme. Zellstoffanlagen und größere Papieranlagen sind meist im europäischen Emissionshandel erfasst, für deren Brennstoffe gibt es keine CO2-Kompensation. Für Brennstoffe im nationalen Emissionshandel außerhalb dieser Anlagen ist Papier mit 90 %, Zellstoff mit 80 % kompensationsfähig, nach Abzug eines Selbstbehalts von 50 bis 150 Tonnen CO2 je nach Energieverbrauch. Voraussetzung sind Energiemanagement und die Reinvestition von mindestens 80 % der Vorjahresbeihilfe in Klimaschutz, der Antrag läuft bis 30. Juni des Folgejahres. Die Grenze der Anlage entscheidet also, welches Gas überhaupt in Frage kommt. Für Heizgas im Produzierenden Gewerbe bleibt die Entlastung nach § 54 Energiesteuergesetz: 1,38 Euro je Megawattstunde Erdgas, abzüglich 250 Euro im Jahr. Gas für eigene Stromerzeugung prüfen wir gesondert.

Mehr dazu: [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54) · Energiesteuer-Entlastung (§ 51)

## Ihre Energiesteuer-Entlastung auf Gas

_Rechner auf der Seite._

## Über 1 GWh: Aufschlag und Umlagen

Für selbst verbrauchten Strom über der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle sinkt der Aufschlag 2026 auf höchstens 0,05 ct/kWh, im Produzierenden Gewerbe mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes im Vorjahr auf höchstens 0,025 ct/kWh. Die Begrenzung der Umlagen auf 15 % über der ersten Gigawattstunde verlangt Energiemanagement und Gegenleistung, der Antrag läuft bis 30. Juni für das Folgejahr, der nächste also bis 30.06.2027 für 2028.

Mehr dazu: [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung) · [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung) · [BesAR-Voraussetzungen](https://energyiq.de/besar-voraussetzungen) · [Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage](https://energyiq.de/kwkg-offshore-netzumlage-begrenzen)

## Aus der Praxis: Aufschlag

Wir bereiten die Meldung vor und prüfen, ob Ihr Netzbetreiber den richtigen Satz abrechnet.

### Industriebetrieb aus einer anderen Branche

**Ausgangslage:** Aus der Praxis, wenn auch aus einer anderen Branche: Bei einem Industriebetrieb fehlte eine Meldung beim Netzbetreiber.

**Ergebnis:** Der Industriebetrieb wurde für ein ganzes Jahr zum vollen Satz nachbelastet.

## Eigenerzeugung und Netzbezug trennen

Viele Papierwerke erzeugen Strom und Dampf selbst. Das ändert die Rechnung: Die Stromsteuer-Entlastung gilt nur für versteuerten Strom, beim Industriestrompreis zählt Eigenerzeugung mit, Umlagen und Aufschlag hängen am Netzbezug. Wir trennen die Mengen deshalb je Hebel, bevor wir rechnen.

## Wo bei großen Werken die Lücken liegen

- Industriestrompreis 2026 noch nicht eingeplant.
- Aufschlag-Meldung je Abnahmestelle nicht vollständig.
- Gas außerhalb der Emissionshandelsanlage nicht kompensiert.
- Fristen und Bescheide nach Umfirmierung oder Eigentümerwechsel nicht nahtlos.
- Konzessionsabgabe: Grenzpreisbefreiung im GWh-Bereich nicht geprüft.

Mehr dazu: [Konzessionsabgabe und Grenzpreis](https://energyiq.de/konzessionsabgabe-grenzpreis) · [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe)

## Netzentgelt bei Dauerlast

Bei kontinuierlichem Betrieb ist atypische Netznutzung selten, Stillstände und Fahrweise zeigt erst der Lastgang. Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie, wir bereiten sie vor.

## Schnellcheck Bandlast

Wie viel Strom verbraucht die Abnahmestelle im Jahr?

- Schwelle: 10 GWh
- Darüber: Bei mehr als 10 GWh und mindestens 7.000 Benutzungsstunden an einer Abnahmestelle kommt das Bandlast-Privileg in Betracht.
- Darunter: Bis 10 GWh kommt das Bandlast-Privileg nicht in Betracht.

> **StromNEV läuft aus** Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft, danach prüfen wir neu.
> 
> Mehr dazu: [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Hochlastzeitfenster](https://energyiq.de/hochlastzeitfenster) · [Leistungspreis senken](https://energyiq.de/leistungspreis-senken) · [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check) · [Bandlastprivileg](https://energyiq.de/bandlastprivileg) · Individuelle Netzentgelte

## Fristen für Papier und Zellstoff

- **17.08.2026** (Ausschlussfrist): Strompreiskompensation: Frist für 2025: Die Frist für 2025 ist am 17.08.2026 abgelaufen.
- **31.12.2026** (Ausschlussfrist): Stromsteuer-Antrag für 2025: Den Antrag für 2025 stellen Sie in der Regel noch bis 31.12.2026 beim Hauptzollamt.
- **31.03.2027**: Industriestrompreis 2026: Der Antrag auf Industriestrompreis 2026 läuft bis 31.03.2027.
- **30.06.2027** (Ausschlussfrist): Begrenzung der Umlagen für 2028: Der nächste reguläre Antrag läuft bis 30.06.2027 für 2028.
- **15.07.2027**: Industriestrompreis 2026 mit Strompreiskompensation: Wer für 2026 auch Strompreiskompensation beantragt, hat bis 15.07.2027 Zeit.
- **30. Juni des Folgejahres**: CO2-Kompensation für Brennstoffe: Der Antrag läuft bis 30. Juni des Folgejahres.
- **31.12.2028**: Die StromNEV tritt außer Kraft: Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft, danach prüfen wir neu.

## So läuft die Prüfung ab

1. **Rechnungen hochladen**: Sie laden Strom- und Gasrechnungen hoch, gern mit Lastgang und den letzten Bescheiden.
2. **Abgleich**: Wir gleichen ab, was schon läuft, und nennen Ihnen das berechnete Potenzial je Hebel.

## Wer setzt je Hebel um

| Hebel | Wer setzt um |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung (§ 9b) | Antrag über unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht; wir bereiten Menge und Unterlagen vor |
| Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe | EnergyIQ gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist |
| Aufschlag für besondere Netznutzung, Leistungsspitzen, Netzabrechnung, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas, Rechnungsprüfung | EnergyIQ |
| Atypische Netznutzung, Bandlast | EnergyIQ bereitet vor, die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie |

> **Rechtsberatung und Honorar** Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien. Das Honorar ist erfolgsabhängig.

## Häufige Fragen

### Steht die Papierindustrie auf der Liste für die Strompreiskompensation?

Ja. Holz- und Zellstoff (17.11) sowie Papier, Karton und Pappe (17.12) gehören zu den bisherigen Sektoren. Maßgeblich sind die hergestellten Produkte. Voraussetzung sind unter anderem ein zertifiziertes Energiemanagement, eine Gegenleistung wie Effizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen und eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers.

### Können wir neben der Strompreiskompensation den Industriestrompreis beantragen?

Ja, aber nicht für dieselbe Strommenge: Strom, für den Sie im selben Jahr Strompreiskompensation beantragen, zählt beim Industriestrompreis nicht. Für beide zusammen gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag. Der Antrag auf Industriestrompreis 2026 läuft bis 31.03.2027, wer für 2026 auch Strompreiskompensation beantragt, hat bis 15.07.2027 Zeit. Einen Rechtsanspruch auf den Industriestrompreis gibt es nicht, das BAFA entscheidet nach Ermessen.

### Gilt die CO2-Kompensation für unser Gas?

Nur für Brennstoffe, die dem nationalen Emissionshandel unterliegen. Zellstoff ist mit 80 %, Papier mit 90 % gelistet. Brennstoffe in Anlagen des europäischen Emissionshandels zählen nicht, und Zellstoff- sowie größere Papieranlagen sind dort meist erfasst. Es bleibt ein Selbstbehalt von 50 bis 150 Tonnen CO2.

### Was bringt der Aufschlag für besondere Netznutzung?

Für den Verbrauch über der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle sinkt er 2026 von 1,559 auf höchstens 0,05 ct/kWh, im Produzierenden Gewerbe mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes im Vorjahr auf höchstens 0,025 ct/kWh. Netzbetreiber verlangen dafür in der Praxis eine Meldung bis 31. März des Folgejahres.

### Lohnt das Bandlast-Privileg für eine Papiermaschine?

Es kann, wenn an einer Abnahmestelle mehr als 10 GWh und mindestens 7.000 Benutzungsstunden erreicht werden. Die Anzeige erstatten Sie selbst, wir bereiten sie vor. Die StromNEV tritt Ende 2028 außer Kraft, die Übergangsregeln stehen bisher nur im Entwurf.

### Was übernimmt EnergyIQ, was übernehmen die Partnerkanzleien?

Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht, wir bereiten Menge und Unterlagen vor. Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation und die Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist. Netzentgelt, Aufschlag, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas und die Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Rechtsberatung bleibt bei den Partnerkanzleien.

## Lücken im Werk prüfen

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## Quellen

1. [EnFG Anlage 2: Liste der Branchen](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
2. [KUEBLL: Industriestrompreis, Teilliste 1](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022XC0218(03))
3. [BECV: CO2-Kompensation, Anlage](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
4. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
5. [StromStV: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__17b.html)
6. [AO: Festsetzungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html)
7. [StromStV: Prüfeinheit und Schwerpunkt](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__15.html)
8. [StromStV: zuständiges Hauptzollamt](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__1.html)
9. [StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2a.html)
10. [EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
11. [EnFG: Energiemanagement und Nachweise](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__32.html)
12. [EnFG: Umfang der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__31.html)
13. [EnFG: Antragsfrist BesAR](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__40.html)
14. [StromNEV: Aufschlag, atypische Netznutzung, Bandlast](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)
15. [EHS-Beihilfeleitlinien: Sektorliste Strompreiskompensation](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C_202600196)
16. [BECV: Selbstbehalt und Verfahren](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__9.html)
17. [BEHG: Doppelbelastung vermeiden](https://www.gesetze-im-internet.de/behg/__7.html)
18. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
19. [§ 51 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__51.html)
20. [KAV: Konzessionsabgabe, Sondervertrag](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html)

## Weiterlesen

- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)
- [Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation)
- [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)
- [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung)
- [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54)
- [Energiekosten Papierverarbeitung](https://energyiq.de/energiekosten-papierverarbeitung)
- [Energiekosten Druckerei](https://energyiq.de/energiekosten-druckerei)
