# Energiekosten im Maschinenbau senken: was wirklich greift und was nur für Getriebe gilt

**Kurz gesagt:** Maschinenbauer gehören in der Regel zum Produzierenden Gewerbe und können dann die Stromsteuer-Entlastung nutzen. Der Industriestrompreis und die Umlagenbegrenzung kommen aus dem Maschinenbau nur für die Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen (WZ 2008 28.15) in Betracht. Ein wichtiges weiteres Prüffeld ist das Netzentgelt, besonders wenn tagsüber gearbeitet wird. Datenstand: 07.10.2026.

Stand: 2026-10-08 · https://energyiq.de/energiekosten-maschinenbau

## Welche Hebel im Maschinenbau greifen

|  | Wirtschaftsklasse (WZ 2008) | Stromsteuer | Industriestrompreis | Umlagenbegrenzung | Netzentgelt |
|---|---|---|---|---|---|
| 28.15 Lager, Getriebe, Zahnräder, Antriebselemente | Teilweise: möglich | Teilweise: grundsätzlich leistungsberechtigt, je Abnahmestelle | Teilweise: für den Verbrauch über 1 GWh je Abnahmestelle | Prüfen: prüfen |
| 28.11 Motoren und Turbinen (ohne Fahrzeugmotoren) | Teilweise: möglich | Nein | Nein | Prüfen: prüfen |
| 28.22 Hebezeuge und Fördermittel | Teilweise: möglich | Nein | Nein | Prüfen: prüfen |
| 28.41 Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung | Teilweise: möglich | Nein | Nein | Prüfen: prüfen |
| übriger Maschinenbau (z. B. 28.29, 28.99) | Teilweise: möglich | Nein | Nein | Prüfen: prüfen |

_"Möglich" heißt: Die Stromsteuer-Entlastung setzt den Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe voraus, geprüft nach der älteren Klassifikation WZ 2003; alle genannten Klassen gehören dort zum Verarbeitenden Gewerbe. Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung richten sich nach WZ 2008. Strompreiskompensation und CO2-Preis-Kompensation gelten für den Maschinenbau nicht._

## Industriestrompreis: nur für Lager, Getriebe, Zahnräder

Begünstigt sind nur Wirtschaftszweige auf Teilliste 1 der europäischen Leitlinien. Aus dem Maschinenbau steht dort allein die Klasse 28.15.

Gehört Ihr Werk zu 28.15, wird je Abnahmestelle geprüft. Für 2026 ergibt sich rechnerisch ein Zuschuss von 18,72 Euro je Megawattstunde vor möglicher Kürzung. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, das BAFA entscheidet nach Ermessen. Mindestens die Hälfte der Beihilfe muss in Dekarbonisierung fließen; anerkannt werden Maßnahmen ab 01.01.2026, und wer die Pflicht nicht erfüllt, muss den Anteil mit Zinsen zurückzahlen.

## Aus der Praxis: Industriestrompreis

### Werkzeugmaschinenbauer, gut 2 GWh

**Ausgangslage:** Ein Werkzeugmaschinenbauer mit gut 2 GWh Strom im Jahr war auf den Industriestrompreis angesprochen worden.

**Ergebnis:** gut 2 GWh Strom im Jahr. Wir haben ihm vor jedem Aufwand offen gesagt, dass seine Klasse nicht gelistet ist. Das erspart einen aussichtslosen Antrag.

> **Antragsfrist** Der Antrag für 2026 ist bis 31.03.2027 zu stellen.

## Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage

Unabhängig davon kann bei 28.15 die Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage greifen: Die erste Gigawattstunde je Abnahmestelle zahlt voll, für den Verbrauch darüber sinken die Umlagen auf 15 Prozent, mindestens 0,05 ct/kWh. Voraussetzungen sind unter anderem ein anerkanntes Energie- oder Umweltmanagement und eine Gegenleistung, etwa wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen. Antrags- und Begrenzungsjahr weichen voneinander ab, die Weichen werden ein Jahr und mehr im Voraus gestellt. Bei wenigen Gigawattstunden rechnen wir ehrlich durch, ob der Vorteil die Kosten für Nachweise trägt. Beides setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern um.

Mehr dazu: [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis) · [KUEBLL-Liste](https://energyiq.de/kuebll) · [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)

## Stromsteuer: der breiteste Hebel

Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde versteuerten Stroms, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr (§ 9b StromStG). Geprüft wird je Unternehmen, also je Rechtsträger. Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen, und selbst erzeugter, steuerfreier Strom zählt nicht mit. Ab 10.000 Euro Entlastung im Jahr verlangt der Zoll zusätzlich eine Selbsterklärung zu Beihilfen. Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien, wir bereiten Mengen und Unterlagen vor.

## Gesellschaft und Tätigkeit

Zwei Punkte entscheiden im Maschinenbau oft über den Anspruch. Erstens die Gesellschaft: Bei mehreren Gesellschaften an einem Standort zählt die, die den Strom entnimmt, mit dem, was sie tatsächlich tut. Zweitens die Tätigkeit: Nach der für die Stromsteuer maßgeblichen Klassifikation (WZ 2003) gehören Montage, Reparatur und Instandhaltung von Maschinen zum Verarbeitenden Gewerbe, reiner Handel nicht. Bei gemischten Betrieben entscheidet der größte Anteil nach einer von vier Bezugsgrößen, in der Regel für das Vorjahr (§ 15 Abs. 4 StromStV). Die Bezugsgröße wählt Ihr Unternehmen, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Wer gar nicht selbst fertigt, sondern vollständig fertigen lässt, muss mit einer Absage rechnen; die Regeln dazu wurden 2026 neu gefasst, wir prüfen den Einzelfall.

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

_Rechner auf der Seite._

## Aus der Praxis: Stromsteuer

### Hersteller von Elektromotoren, Betriebsübergang

**Ausgangslage:** Bei einem Hersteller von Elektromotoren lief die Stromrechnung auf eine Immobiliengesellschaft, und der Betrieb war im Laufe des Jahres auf eine andere Gesellschaft übergegangen.

**Ergebnis:** Deshalb wird der Antrag getrennt je Gesellschaft für ihren Zeitraum vorbereitet.

> **Antragsfrist** Das Jahr 2025 kann noch bis 31.12.2026 beantragt werden.
> 
> Mehr dazu: [Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer) · [Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe) · Stromsteuer-Rechner

## Netzentgelt: Tagschicht gegen Hochlastzeitfenster

Netzbetreiber legen jedes Jahr Hochlastzeitfenster fest: tägliche Zeitfenster je Jahreszeit, montags bis freitags, Feiertage, Brückentage in begrenztem Umfang und die Zeit vom 24.12. bis 01.01. ausgenommen. In manchen Jahreszeiten gibt es gar kein Fenster. Liegt Ihre höchste Last in diesen Fenstern deutlich unter der Jahreshöchstlast, ist ein individuelles Netzentgelt möglich (§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV). Voraussetzungen: Leistungsmessung, mindestens 100 kW Abstand zwischen Jahreshöchstlast und höchster Last im Fenster, die Erheblichkeitsschwelle der Spannungsebene und mindestens 500 Euro Vorteil im Jahr. Mindestens 20 Prozent des allgemeinen Netzentgelts bleiben.

Maschinenbauer mit Tagschicht passen oft gut, wenn die Fenster am Abend liegen.

## Aufschlag für besondere Netznutzung

Über 1 GWh je Abnahmestelle prüfen wir zusätzlich den Aufschlag für besondere Netznutzung: 2026 gilt für den Verbrauch oberhalb der ersten GWh höchstens 0,050 statt 1,559 ct/kWh.

## Aus der Praxis: Netzentgelt

Werte gerundet, kein Versprechen für Ihren Betrieb.

### Hersteller von Elektromotoren, Mittelspannung (Analogfall)

**Ausgangslage:** Ein Hersteller von Elektromotoren in der Mittelspannung arbeitete vor allem tagsüber, die Hochlastzeiten seines Netzbetreibers lagen nur am späten Nachmittag und frühen Abend, im Sommer gar nicht. Im Fenster lagen höchstens rund 50 kW an, die Jahresspitze bei gut 220 kW.

**Ergebnis:** rund 7.500 Euro pro Jahr. Die Vereinbarung ist geschlossen und angezeigt, das berechnete Potenzial liegt bei rund 7.500 Euro pro Jahr, endgültig erst nach Jahresende im Ist.

### Hersteller lufttechnischer Anlagen, rund 240 MWh

**Ausgangslage:** Ein Hersteller lufttechnischer Anlagen mit nur rund 240 MWh zahlte fast die Hälfte seiner Stromkosten als Netzentgelt.

**Ergebnis:** im fünfstelligen Bereich pro Jahr. Weil die Hochlastzeitfenster seines Netzbetreibers im Analysejahr sehr kurz waren, ergab sich mit einem kleinen Speicher, der vor jedem Fenster geladen ist, ein berechnetes Potenzial im fünfstelligen Bereich pro Jahr, vor Investitions- und Betriebskosten und nicht umgesetzt.

> **Wichtig** Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen im Ist erfüllt werden. Werden Erheblichkeitsschwelle, 100 kW Abstand oder 500 Euro verfehlt, gilt rückwirkend für das ganze Jahr das allgemeine Entgelt.

> **Anzeigefrist** Die Anzeige der Vereinbarung erstattet Ihr Unternehmen bis 30. September des Anwendungsjahres bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vollständig vor, auch die Zustimmung Ihres Lieferanten bei einem Vertrag mit Netznutzung und den Ist-Nachweis bis 30. Juni des Folgejahres. Für 2026 ist die Anzeigefrist abgelaufen, die nächste endet am 30.09.2027.

> **Ende der StromNEV** Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft; ab 2029 prüfen wir die dann geltenden Regeln neu.
> 
> Mehr dazu: [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Hochlastzeitfenster](https://energyiq.de/hochlastzeitfenster) · [Aufschlag besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung)

## Prüfstände, Spitzen, Blindarbeit

Prüfstände und große Einzelantriebe erzeugen hohe Spitzen. Ohne individuelles Netzentgelt bestimmt die höchste Viertelstunde im Abrechnungszeitraum den Leistungspreis, schon ein einziger ungeplanter Prüflauf kann ihn hochtreiben. Planbare Prüfläufe außerhalb der Hochlastzeitfenster schaden der atypischen Netznutzung nicht. Große Motoren können außerdem Blindarbeit verursachen, die bei Leistungsmessung abgerechnet wird. Ob das bei Ihnen der Fall ist, steht in der Netzabrechnung.

Mehr dazu: [Leistungspreis senken](https://energyiq.de/leistungspreis-senken) · [Blindarbeit](https://energyiq.de/blindarbeit) · [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check)

## Gas und Wärmebehandlung

Gehört Ihr Unternehmen zum Produzierenden Gewerbe und heizen Sie Hallen mit Gas, entlastet § 54 EnergieStG 1,38 Euro je Megawattstunde, ein Betrag bleibt ab rund 181 MWh.

## Ihre Energiesteuer-Entlastung für Gas

_Rechner auf der Seite._

> **Wärmebehandlung nur mit begünstigtem Prozess** Für Wärmebehandlung kann zusätzlich die Entlastung nach § 51 EnergieStG in Betracht kommen, wenn der Prozess begünstigt ist und die Prozessmenge nachgewiesen wird; im Maschinenbau prüfen wir das im Einzelfall. Zerspanung, Montage und Raumwärme fallen nicht darunter.
> 
> Mehr dazu: [Energiesteuer-Entlastung für Gas](https://energyiq.de/energiesteuer-54) · Energiesteuer § 51

## Fristen für Maschinenbauer

- **31.12.2026** (Ausschlussfrist): Stromsteuer-Entlastung für das Jahr 2025: Das Jahr 2025 kann noch bis 31.12.2026 beantragt werden.
- **31.03.2027**: Antrag Industriestrompreis für 2026: Der Antrag für 2026 ist bis 31.03.2027 zu stellen.
- **30.09.2027**: Anzeige der Vereinbarung zur atypischen Netznutzung: Für 2026 ist die Anzeigefrist abgelaufen, die nächste endet am 30.09.2027.
- **30. Juni des Folgejahres**: Ist-Nachweis zur atypischen Netznutzung
- **31.12.2028**: Die StromNEV tritt außer Kraft: Ab 2029 prüfen wir die dann geltenden Regeln neu.

## So läuft die Prüfung ab

1. **Rechnungen hochladen**: Sie laden Strom- und Gasrechnungen hoch, bei Leistungsmessung den Lastgang des Vorjahres.
2. **Prüfung**: Wir prüfen Wirtschaftsklasse, Gesellschaft und jeden Hebel und nennen das berechnete Potenzial pro Jahr.
3. **Umsetzung**: Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um.

## Wer was übernimmt, je Hebel

| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Netzentgelte, Energiesteuer, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung | setzen wir selbst um |
| Stromsteuer | über unsere Partnerkanzleien |
| Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung | gemeinsam mit Partnerkanzleien und, wo ein Testat nötig ist, Wirtschaftsprüfern |
| Rechtsberatung | bleibt bei den Partnerkanzleien |

> **Vergütung** Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.

## Häufige Fragen

### Bekommen Maschinenbauer den Industriestrompreis?

Nur ein Teil kommt in Betracht. Aus dem Maschinenbau steht allein die Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen (WZ 2008 28.15) auf der amtlichen Liste. Werkzeugmaschinen, Hebezeuge, Motoren und Turbinen sowie Sondermaschinen stehen dort nicht. Auch bei 28.15 gibt es keinen Rechtsanspruch: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, und mindestens die Hälfte der Beihilfe muss in Dekarbonisierung fließen, sonst droht die Rückzahlung.

### Welche Entlastung kommt für die meisten Maschinenbauer in Frage?

Die Stromsteuer-Entlastung für das Produzierende Gewerbe: 20 Euro je Megawattstunde versteuerten Stroms abzüglich 250 Euro im Jahr, geprüft je Unternehmen. Voraussetzung ist der Schwerpunkt im Produzierenden Gewerbe; Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Das Jahr 2025 kann noch bis 31.12.2026 beantragt werden. Mit Gasheizung kommt die Energiesteuer-Entlastung nach § 54 dazu, ein Betrag bleibt dort ab rund 181 MWh Gas.

### Zählen Montage und Service zur Herstellung?

Oft ja. Nach der für die Stromsteuer maßgeblichen Klassifikation (WZ 2003) gehören Montage, Reparatur und Instandhaltung von Maschinen zum Verarbeitenden Gewerbe. Bei einem Hersteller lufttechnischer Anlagen war das in der Wirtschaftsklasse ausdrücklich eingeschlossen. Reiner Handel mit Maschinen zählt nicht. Hat Ihr Unternehmen mehrere Tätigkeiten, entscheidet der größte Anteil nach einer wählbaren Bezugsgröße; die Zuordnung trifft das Hauptzollamt.

### Was bringt die atypische Netznutzung im Maschinenbau?

Viel, wenn Ihre Spitzen tagsüber liegen und der Netzbetreiber seine Hochlastzeitfenster am Abend oder nur sehr kurz festlegt. Voraussetzung sind Leistungsmessung, mindestens 100 kW Abstand zwischen Jahreshöchstlast und höchster Last im Fenster, die Erheblichkeitsschwelle und mindestens 500 Euro Vorteil. Mindestens 20 Prozent des allgemeinen Netzentgelts bleiben. Die Anzeige erstattet Ihr Unternehmen bis 30. September bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vor.

### Unser Prüffeld zieht hohe Spitzen. Was tun?

Prüfläufe lassen sich oft planen. Liegen sie außerhalb der Hochlastzeitfenster, stören sie die atypische Netznutzung nicht. Ohne solche Vereinbarung bestimmt die höchste Viertelstunde im Abrechnungszeitraum den Leistungspreis, schon eine einzige Spitze kann also teuer werden. Große Motoren können zudem Blindarbeit verursachen, die Position prüfen wir in der Netzabrechnung mit.

### Wir beantragen die Stromsteuer schon selbst. Lohnt sich eine Prüfung trotzdem?

Oft ja, dann liegt der Wert meist im Netzentgelt, in Lastspitzen und in der Abrechnung. Bei 28.15 können Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung hinzukommen.

### Was übernimmt EnergyIQ?

Netzentgelte, Energiesteuer, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Den Stromsteuer-Antrag stellen unsere Partnerkanzleien. Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung (nur 28.15) setzen wir gemeinsam mit Partnerkanzleien und, wo ein Testat nötig ist, Wirtschaftsprüfern um.

## Maschinenbau-Betrieb prüfen lassen

Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.

Lastgang hochladen und Maschinenbau-Betrieb prüfen lassen

## Quellen

1. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
2. [StromStG: Begünstigte Unternehmen](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2.html)
3. [StromStV: Zuständigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__1.html)
4. [StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2a.html)
5. [StromStV: Mischbetrieb](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__15.html)
6. [StromStV: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__17b.html)
7. [AO: Festsetzungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html)
8. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
9. [§ 51 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__51.html)
10. [Industriestrompreis: EU-Leitlinien, Anhang I](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022XC0218(03))
11. [EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Liste](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
12. [EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
13. [BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlage](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
14. [StromNEV: Atypische Netznutzung](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)
15. [KAV: Konzessionsabgabe, Schwellen und Höchstsätze](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html)
16. [KAV: Grund- und Ersatzversorgung](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__1.html)

## Weiterlesen

- [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)
- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)
- [Hochlastzeitfenster](https://energyiq.de/hochlastzeitfenster)
- [Energiesteuer-Entlastung für Gas](https://energyiq.de/energiesteuer-54)
- [Energiekosten Metallverarbeitung](https://energyiq.de/energiekosten-metallverarbeitung)
- [Energiekosten Automobilzulieferer](https://energyiq.de/energiekosten-automobilzulieferer)
