# Energiekosten bei Klebstoffen und Spezialchemie senken

**Kurz gesagt:** Klebstoffhersteller (20.52) und Hersteller pyrotechnischer Erzeugnisse (20.51) stehen auf Liste 2 für die Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage, nicht aber auf der Liste für den Industriestrompreis. Hersteller sonstiger chemischer Erzeugnisse (20.59) stehen auf Liste 1 und auf der Industriestrompreis-Liste. Grundsätzlich kommen für alle die Stromsteuer-Entlastung, die Entlastung bei der Energiesteuer auf Gas und, für den Verbrauch über der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle, ein niedrigerer Aufschlag im Netzentgelt infrage; maßgeblich sind Unternehmenszuordnung, begünstigte Verwendung und Selbstbehalte. Datenstand: 07.10.2026.

Stand: 2026-10-07 · https://energyiq.de/energiekosten-klebstoffe-spezialchemie

## Drei Klassen, drei Listenlagen

|  | Wirtschaftszweig (WZ 2008) | Industriestrompreis | Begrenzung der Umlagen | Strompreiskompensation | CO2-Kompensation Brennstoffe |
|---|---|---|---|---|---|
| 20.51 pyrotechnische Erzeugnisse | Nein | Ja: ja (Liste 2, 25 %) | Nein | Nein |
| 20.52 Klebstoffe | Nein | Ja: ja (Liste 2, 25 %) | Nein | Nein |
| 20.59 sonstige chemische Erzeugnisse | Ja | Ja: ja (Liste 1, 15 %) | Teilweise: nur einzelne Produkte | Teilweise: nur einzelne Produkte |
| 20.41, 20.42, 20.53 Wasch- und Pflegemittel, etherische Öle | Nein | Nein | Nein | Nein |

_Die Tabelle zeigt die Listenlage der Tätigkeit. Bei Strompreiskompensation und CO2-Kompensation zählt das hergestellte Produkt, bei der CO2-Kompensation zusätzlich, ob der Brennstoff außerhalb des EU-Emissionshandels eingesetzt wird; dazu kommen Selbstbehalt und Gegenleistungen. Stromsteuer und Energiesteuer kommen für diese Hersteller grundsätzlich infrage, weil sie zum Produzierenden Gewerbe zählen; entscheidend ist der Schwerpunkt des ganzen Unternehmens. Grundstoffchemie sowie Farben und Lacke haben eigene Seiten._

## Stromsteuer: jede Lieferstelle zählt

Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde versteuerten Stroms, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr, beantragt für das ganze Unternehmen. Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. Entscheidend ist, dass jede Lieferstelle drin ist: Werk, Lager, Nebengebäude. Strom für Wärme, etwa über eine Wärmepumpe, zählt mit, soweit Ihr Unternehmen die Wärme selbst betrieblich nutzt.

Mehr dazu: [Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer) · [Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe)

> **Antragsfrist** Für 2025 läuft die Frist in der Regel bis 31.12.2026. [Zur Stromsteuer-Frist](https://energyiq.de/stromsteuer-frist)

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

_Rechner auf der Seite._

## Aus der Praxis: die vergessene Betriebsstätte

### Kleiner Chemiebetrieb, rund 300 MWh

**Ausgangslage:** Ein kleiner Chemiebetrieb mit rund 300 MWh im Jahr schickte uns die Rechnungen für mehrere Lieferstellen. Eine weitere Betriebsstätte tauchte in den Unterlagen zunächst gar nicht auf, obwohl sie Strom bezieht.

**Ergebnis:** im mittleren vierstelligen Bereich pro Jahr. Die berechnete Entlastung liegt im mittleren vierstelligen Bereich pro Jahr, vollständig belegbar erst mit allen Jahresrechnungen. Deshalb fragen wir bei jedem Betrieb ausdrücklich nach allen Standorten und rechnen nichts hoch.

## Konzessionsabgabe an kleineren Lieferstellen

Kleinere Lieferstellen prüfen wir zusätzlich auf die Konzessionsabgabe. Zunächst klären wir, ob dort ein anerkannter Leistungsnachweis möglich ist; ohne Leistungsmessung lässt sich die Einstufung nicht belegen. Liegt die Leistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres über 30 kW und der Jahresverbrauch ohne Schwachlast über 30.000 kWh, kann die Abgabe auf den Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh sinken, außer in der Grund- und Ersatzversorgung. Örtlich können niedrigere Schwellen gelten.

Mehr dazu: [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe) · [Sondervertragskunde](https://energyiq.de/konzessionsabgabe-sondervertragskunde)

## Begrenzung der Umlagen und Aufschlag über 1 GWh

Für den Verbrauch über der ersten Gigawattstunde selbst verbrauchten Stroms an einer Abnahmestelle lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage begrenzen: für Klebstoffe und Pyrotechnik auf 25 %, für 20.59 auf 15 %. Rechnerisch sind das 2026 rund 1,04 bzw. 1,18 ct/kWh auf jede Kilowattstunde über der ersten Gigawattstunde. Voraussetzungen sind mehr als 1 GWh an dieser Abnahmestelle, ein Energiemanagement und eine Gegenleistung, der Antrag läuft bis 30. Juni für das Folgejahr. Knapp über 1 GWh rechnen wir ehrlich, ob die Kosten für Nachweise den Vorteil übersteigen. Ein schneller erster Prüfweg sind die öffentlichen Listen der begünstigten Abnahmestellen: Bei einem Vorab-Scan im Klebstoffbereich standen Wettbewerber derselben Klasse darauf, für den geprüften Betrieb fanden wir im geprüften Listenstand keinen Eintrag; ob er die Begrenzung tatsächlich nutzt, blieb offen.

## Aufschlag für besondere Netznutzung

Unabhängig davon sinkt für die Menge oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle der Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 von 1,559 auf höchstens 0,05 ct/kWh, für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes im Vorjahr auf höchstens 0,025 ct/kWh. Die erste Gigawattstunde trägt den vollen Satz. Die Meldung beim Netzbetreiber übernehmen wir.

Mehr dazu: [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung) · [KWKG- und Offshore-Umlage begrenzen](https://energyiq.de/kwkg-offshore-netzumlage-begrenzen) · [Aufschlag besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung)

## Industriestrompreis nur für 20.59

Für Abnahmestellen, die schwerpunktmäßig sonstige chemische Erzeugnisse herstellen, sieht die Richtlinie 2026 eine Entlastung von 18,72 Euro je Megawattstunde anrechenbaren Verbrauchs vor. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden. Mindestens die Hälfte der Beihilfe muss in Dekarbonisierung fließen; wer die Pflicht nicht erfüllt, zahlt den entsprechenden Anteil mit Zinsen zurück. Ab 10 GWh im Unternehmensantrag ist ein Vermerk eines Wirtschaftsprüfers nötig. Weil die Klasse ein Sammelbecken ist, prüfen wir die Zuordnung Ihres Produkts vorher genau.

> **Antragsfrist** Der erste Antrag für 2026 ist bis 31.03.2027 zu stellen, bei einem Antrag auf Strompreiskompensation für dasselbe Jahr bis 15.07.2027; dann gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag.
> 
> Mehr dazu: [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)

## Chargenbetrieb und Netzentgelt

Mischer, Reaktoren und Abfüllung laufen in vielen Spezialchemie-Betrieben in Chargen. Das kann Spielraum schaffen: Liegt Ihre höchste Last in den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers deutlich unter der Jahreshöchstlast, etwa weil große Chargen außerhalb der Fenster laufen, kann ein reduziertes Netzentgelt über die atypische Netznutzung möglich sein. Voraussetzungen sind mindestens 100 kW Abstand zwischen Jahreshöchstlast und höchster Last im Fenster, die Erheblichkeitsschwelle bezogen auf die Jahreshöchstlast und mindestens 500 Euro Vorteil. Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie bis 30. September selbst, wir bereiten sie vor; bei einem Stromvertrag inklusive Netznutzung braucht es die schriftliche Zustimmung des Lieferanten. Werden die Voraussetzungen im Ist verfehlt, gilt rückwirkend das allgemeine Entgelt. Ob das bei Ihnen passt, sehen wir am Lastgang.

> **Verordnung läuft aus** Die geltende Verordnung tritt Ende 2028 außer Kraft; ab 2029 prüfen wir die dann geltenden Regeln neu.
> 
> Mehr dazu: [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Hochlastzeitfenster](https://energyiq.de/hochlastzeitfenster) · [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check)

## Gas: § 54 oder § 51

Für Erdgas zu Heizzwecken gilt die Entlastung nach § 54 Energiesteuergesetz: 1,38 Euro je Megawattstunde abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr, ein positiver Betrag ergibt sich also erst ab rund 181 MWh. Wird Gas in chemischen Reduktionsverfahren oder zugleich als Rohstoff eingesetzt, erstattet § 51 die Steuer für diese Menge vollständig. Gleiches gilt für Gas, das in einer thermischen Abfall- oder Abluftbehandlung verheizt wird, etwa in einer Nachverbrennung für lösemittelhaltige Abluft. Für dieselbe Menge gilt nur eine der beiden Entlastungen, deshalb grenzen wir die Mengen vorher ab.

Mehr dazu: [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54) · Energiesteuer-Erstattung (§ 51)

## Ihre Energiesteuer-Entlastung auf Gas

_Rechner auf der Seite._

## Fristen für Klebstoffe und Spezialchemie

- **31.12.2026** (Ausschlussfrist): Stromsteuer-Antrag für 2025: Für 2025 läuft die Frist in der Regel bis 31.12.2026.
- **30. Juni für das Folgejahr**: Antrag auf Begrenzung der Umlagen: Der Antrag läuft bis 30. Juni für das Folgejahr.
- **31.03.2027**: Industriestrompreis: erster Antrag für 2026: Der erste Antrag für 2026 ist bis 31.03.2027 zu stellen.
- **15.07.2027**: Industriestrompreis bei Antrag auf Strompreiskompensation: Bei einem Antrag auf Strompreiskompensation für dasselbe Jahr bis 15.07.2027; dann gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag.
- **bis 30. September**: Anzeige zur atypischen Netznutzung: Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie bis 30. September selbst, wir bereiten sie vor.
- **31.12.2028**: Die geltende Verordnung tritt außer Kraft: Die geltende Verordnung tritt Ende 2028 außer Kraft; ab 2029 prüfen wir die dann geltenden Regeln neu.

## So läuft die Prüfung ab

1. **Rechnungen hochladen**: Sie laden die Rechnungen aller Lieferstellen hoch, gern mit Lastgang.
2. **Prüfung**: Wir prüfen Zuordnung, Lieferstellen und laufende Entlastungen und nennen Ihnen das berechnete Potenzial je Hebel.

## Wer was übernimmt, je Hebel

| Hebel | Wer setzt um |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung (§ 9b) | Antrag über unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht; wir bereiten Menge und Unterlagen vor |
| Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe | EnergyIQ gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist |
| Aufschlag für besondere Netznutzung, Leistungsspitzen, Netzabrechnung, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas, Rechnungsprüfung | EnergyIQ |
| Atypische Netznutzung, Bandlast | EnergyIQ bereitet vor, die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie |

> **Ihr Aufwand** Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien. Das Honorar ist erfolgsabhängig.

## Häufige Fragen

### Bekommen Klebstoffhersteller den Industriestrompreis?

Nein. Die Herstellung von Klebstoffen (20.52) steht nicht auf der maßgeblichen Liste, ebenso wenig pyrotechnische Erzeugnisse (20.51). Sonstige chemische Erzeugnisse (20.59) dagegen schon. Auch dort gibt es keinen Rechtsanspruch: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden.

### Können Klebstoffhersteller die Umlagen begrenzen?

Ja, Klebstoffe stehen auf Liste 2. Für den Verbrauch über der ersten Gigawattstunde selbst verbrauchten Stroms an einer Abnahmestelle lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage auf 25 % begrenzen, bei Deckung des Stromverbrauchs in besonderer Weise aus erneuerbaren Energien auf 15 %. Voraussetzung sind mehr als 1 GWh an dieser Abnahmestelle, Energiemanagement und eine Gegenleistung.

### Was zählt zu sonstigen chemischen Erzeugnissen?

Die Klasse 20.59 sammelt chemische Produkte, die keiner anderen Klasse zugeordnet sind, etwa Gelatine oder Alkylbenzol-Gemische. Ob Ihr Produkt dazugehört oder zu einer Nachbarklasse, prüfen wir vor jedem Antrag, weil davon der Industriestrompreis abhängt.

### Wie erkenne ich, ob wir die Begrenzung der Umlagen schon nutzen?

Hinweise liefern die Stromabrechnung und die öffentlichen Listen der begünstigten Abnahmestellen. Entscheidend sind aber der Begrenzungsbescheid, der Rechtsträger und das Begrenzungsjahr. Das gleichen wir für Sie ab.

### Lohnt ein reduziertes Netzentgelt im Chargenbetrieb?

Es kann, wenn Ihre höchste Last in den Hochlastzeitfenstern deutlich unter der Jahreshöchstlast liegt, etwa weil sich große Chargen außerhalb der Fenster fahren lassen. Voraussetzungen sind mindestens 100 kW Abstand, die Erheblichkeitsschwelle bezogen auf die Jahreshöchstlast und mindestens 500 Euro Vorteil. Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie bis 30. September selbst, wir bereiten sie vor.

### Wie weit zurück geht die Stromsteuer-Entlastung?

In der Regel bis 31. Dezember des Folgejahres, für 2025 also bis 31.12.2026.

### Was übernimmt EnergyIQ, was übernehmen die Partnerkanzleien?

Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht, wir bereiten Menge und Unterlagen vor. Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation und die Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist. Netzentgelt, Aufschlag, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas und die Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Rechtsberatung bleibt bei den Partnerkanzleien.

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## Quellen

1. [Anlage 2 EnFG: Listen der Wirtschaftszweige](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
2. [Industriestrompreis: KUEBLL-Liste](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022XC0218(03))
3. [BEHG: Brennstoffe außerhalb des Emissionshandels](https://www.gesetze-im-internet.de/behg/__7.html)
4. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
5. [StromStV: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__17b.html)
6. [AO: Festsetzungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html)
7. [StromStV: Schwerpunkt des Unternehmens](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__15.html)
8. [StromStV: zuständiges Hauptzollamt](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__1.html)
9. [StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2a.html)
10. [EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
11. [EnFG: Energiemanagement und Nachweise](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__32.html)
12. [EnFG: Umfang der Begrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__31.html)
13. [EnFG: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__40.html)
14. [StromNEV: Aufschlag und atypische Netznutzung](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)
15. [Strompreiskompensation: Mitteilung C/2026/196](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C_202600196)
16. [BECV: Selbstbehalt](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__9.html)
17. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
18. [Energiesteuer-Erstattung § 51 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__51.html)
19. [KAV: Konzessionsabgabe, Schwellen und Höchstsätze](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html)

## Weiterlesen

- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)
- [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)
- [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung)
- [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)
- [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54)
- [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe)
- [Energiekosten Chemieindustrie](https://energyiq.de/energiekosten-chemieindustrie)
