# Energiekosten in der Keramik senken: von Fliese bis Feuerfest

**Kurz gesagt:** Keramikbetriebe haben einen großen Hebel beim Gas: Gas im Brennofen wird bei der Energiesteuer voll entlastet. Welche Strom-Entlastungen dazukommen, hängt an der Klasse. Fliesenhersteller stehen auf allen Listen, Feuerfest, Sanitär- und technische Keramik auf den Listen für Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung, Geschirr und Zierkeramik auf keiner der beiden.

Stand: 2026-10-07 · https://energyiq.de/energiekosten-keramik

## Die Listenlage je Keramik-Klasse

Die Ebenen unterscheiden sich: Für die Stromsteuer zählt der Schwerpunkt des Unternehmens, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Beim Industriestrompreis wird jede Abnahmestelle nach der dort überwiegenden Tätigkeit eingeordnet, das BAFA prüft selbst. Die Strompreiskompensation hängt am Produkt der Anlage. Für die Umlagenbegrenzung zählt das Unternehmen oder ein selbständiger Unternehmensteil, die Verbrauchsschwelle gilt je Abnahmestelle.

|  | Hebel | 23.20 Feuerfest | 23.31 Fliesen | 23.41 Haushalt, Zier | 23.42 Sanitär | 23.43, 23.44, 23.49 technisch, sonstige |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Industriestrompreis | Ja | Ja | Nein | Ja | Ja |
| Begrenzung der Umlagen | Ja: Liste 1 | Ja: Liste 1 | Nein | Ja: Liste 1 | Ja: Liste 1 |
| Strompreiskompensation | Nein | Ja | Nein | Nein | Nein |
| CO2-Kompensation Brennstoffe | Teilweise: ja, außerhalb EU-Emissionshandel | Teilweise: ja, außerhalb EU-Emissionshandel | Teilweise: ja, außerhalb EU-Emissionshandel | Teilweise: ja, außerhalb EU-Emissionshandel | Nein |
| Volle Energiesteuer-Entlastung Prozessgas | Prüfen: je nach Prozess | Prüfen: je nach Prozess | Prüfen: je nach Prozess | Prüfen: je nach Prozess | Prüfen: je nach Prozess |

## Gas im Brennofen

Brennen, Trocknen und Sintern keramischer Erzeugnisse gehören zu den Prozessen, für die das Energiesteuergesetz die volle Entlastung vorsieht. Erstattet wird die tatsächlich entrichtete Steuer, bei Erdgas 5,50 Euro je Megawattstunde, ohne Selbstbehalt. Das ist ein Vielfaches der allgemeinen Entlastung von 1,38 Euro je Megawattstunde. Die Prozessmengen müssen gegenüber dem Hauptzollamt nachgewiesen werden, am besten über eigene Zähler; für dieselbe Menge gibt es nur eine der beiden Entlastungen.

> **Antragsfrist** Die Frist ist hart: Wer nicht bis Ablauf der Festsetzungsfrist beantragt, regelmäßig bis 31.12. des Folgejahres, verliert die Entlastung für dieses Jahr in aller Regel.

## CO2-Kompensation für Brennstoffe

Dazu kommt für die meisten Keramikklassen die Kompensation für den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe, für Fliesen mit dem höchsten Grad. Das gilt nur für Brennstoffe, die nicht in einer Anlage des EU-Emissionshandels eingesetzt werden: Große Brennöfen fallen unter den EU-Emissionshandel, für ihr Gas fällt kein nationaler CO2-Preis an, also gibt es dafür auch keine Kompensation. Ein Selbstbehalt von 50 bis 150 Tonnen CO2 je nach Energieverbrauch bleibt unberücksichtigt, und als Gegenleistung verlangt die Verordnung ein Energiemanagement und Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen. Der Antrag für 2026 läuft bis 30.06.2027.

Mehr dazu: Volle Energiesteuer-Entlastung · [Allgemeine Energiesteuer-Entlastung](https://energyiq.de/energiesteuer-54) · [CO2-Preis](https://energyiq.de/co2-preis)

## Stromsteuer und Prozessentlastung

Keramikhersteller gehören in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Für betrieblich verbrauchten Strom gibt es 20 Euro je Megawattstunde zurück, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr. Für elektrische Öfen und Trockner kennt das Stromsteuergesetz alternativ eine eigene Entlastung, wenn der Strom bei der Herstellung keramischer Erzeugnisse zum Brennen, Trocknen oder Sintern dient. Sie erstattet die volle Steuer ohne Selbstbehalt, der Vorteil gegenüber der allgemeinen Entlastung ist aber klein. Dieselbe Megawattstunde wird nur einmal entlastet.

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

_Rechner auf der Seite._

> **Antragsfrist** Der Antrag für 2025 läuft bis 31.12.2026.
> 
> Mehr dazu: [Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer) · [Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe) · [Stromsteuer-Frist](https://energyiq.de/stromsteuer-frist)

## Industriestrompreis

Für 2026 bringt der Industriestrompreis 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, das BAFA kann bei knappen Mitteln kürzen. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren, sonst wird der Anteil mit Zinsen zurückgefordert.

> **Antragsfrist** Der Antrag für 2026 läuft bis 31.03.2027, wer für dasselbe Jahr auch Strompreiskompensation beantragt, hat bis 15.07.2027 Zeit.

## Strompreiskompensation für Fliesen

Fliesenhersteller können seit 2025 zusätzlich Strompreiskompensation beantragen. Beide Beihilfen zusammen dürfen einen gemeinsamen Höchstbetrag nicht überschreiten, das rechnen wir je Abnahmestelle durch.

> **Frist abgelaufen** Die Frist für 2025 ist am 17.08.2026 abgelaufen und nicht nachholbar.

## Begrenzung der Umlagen

Bei mehr als 1 GWh selbst verbrauchtem Strom je Abnahmestelle lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen. Nötig sind ein anerkanntes Managementsystem und eine Gegenleistung; der nächste Antrag läuft bis 30.06.2027 für 2028.

Mehr dazu: [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis) · [KUEBLL-Liste](https://energyiq.de/kuebll) · [Strompreiskompensation: Sektoren](https://energyiq.de/strompreiskompensation-sektoren) · [Strompreiskompensation: Frist](https://energyiq.de/strompreiskompensation-frist) · [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung) · [Voraussetzungen der Besonderen Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besar-voraussetzungen)

## Netzentgelt bei Dauerlast

Ein Tunnelofen läuft durch. Für die atypische Netznutzung, bei der die Last in den Hochlastzeiten des Netzbetreibers deutlich unter der Jahreshöchstlast liegen muss, ist das meist ungünstig; das ist ohne Lastgang aber nur eine Einschätzung. Planbarer sind Pressen, Mühlen und Trockner: Wer sie gestaffelt anfährt, senkt die abgerechnete Spitze und damit das Leistungsentgelt. Für den Verbrauch oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle sinkt außerdem der Aufschlag für besondere Netznutzung, 2026 von 1,559 auf höchstens 0,050 ct je Kilowattstunde; die erste Gigawattstunde trägt den vollen Satz. Die Anzeige einer individuellen Netzentgeltvereinbarung erstatten Sie selbst, wir bereiten sie vor.

Mehr dazu: [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung) · [Leistungspreis senken](https://energyiq.de/leistungspreis-senken) · [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)

## Ein Fall aus der Praxis (Analogfall)

Einen Keramik-Fall mit Ergebnis können wir noch nicht zeigen.

### Hersteller mineralischer Werkstoffe, hoher Gasverbrauch

**Ausgangslage:** Nah dran ist ein Hersteller mineralischer Werkstoffe mit hohem Gasverbrauch, den wir ohne Rechnung vorab geprüft haben. Die CO2-Kompensation für Brennstoffe war dort ein relevanter Hebel, offen blieb, welcher Teil der Öfen dem EU-Emissionshandel unterliegt.

**Ergebnis:** Das Antragsjahr 2025 war aber schon verloren, weil die Frist am 30.06.2026 abgelaufen war; verpasste Jahre lassen sich nicht nachholen.

> Die Lehre für Keramikbetriebe: Die Brennstoff-Hebel sind an feste Jahresfristen gebunden, und vor jeder Zahl steht die Frage, welche Öfen im EU-Emissionshandel sind. Wer 2026 sichern will, braucht den Antrag bis 30.06.2027 und vorher Klarheit über Emissionsnachweis und Energiemanagement.

## Fristen für Keramikbetriebe

- **17.08.2026** (Ausschlussfrist): Strompreiskompensation für 2025: Die Frist ist abgelaufen und nicht nachholbar.
- **regelmäßig bis 31.12. des Folgejahres** (Ausschlussfrist): Antrag auf Energiesteuer-Entlastung für Prozessgas: Wer nicht bis Ablauf der Festsetzungsfrist beantragt, verliert die Entlastung für dieses Jahr in aller Regel.
- **31.12.2026**: Stromsteuer-Antrag für 2025
- **31.03.2027**: Antrag auf Industriestrompreis für 2026
- **30.06.2027** (Ausschlussfrist): Antrag auf CO2-Kompensation für Brennstoffe für 2026: Verpasste Jahre lassen sich nicht nachholen.
- **30.06.2027**: Antrag auf Begrenzung der Umlagen für 2028
- **15.07.2027**: Antrag auf Industriestrompreis, wenn für dasselbe Jahr auch Strompreiskompensation beantragt wird

## Wann wir abraten

- Bei Geschirr- und Zierkeramik weisen wir weder Industriestrompreis noch Umlagenbegrenzung aus.
- Bei wenigen Gigawattstunden je Abnahmestelle kann der Aufwand für Nachweise und Energiemanagement den Vorteil der Umlagenbegrenzung übersteigen; in zwei Fällen aus anderen Branchen standen 5.000 bis 8.000 Euro Kosten gegen rund 12.000 Euro Vorteil, wir haben abgeraten.
- Liegt die Höchstlast regelmäßig in den Hochlastzeiten, bringt die atypische Netznutzung nichts, und wir sagen das.
- Läuft Ihr Brennofen im EU-Emissionshandel, weisen wir dafür keine CO2-Kompensation aus.

## So läuft die Prüfung

1. **Rechnungen hochladen**: Sie laden die Jahresrechnungen für Strom und Gas hoch, gern mit Lastgang.
2. **Prüfung**: Wir prüfen Klasse je Abnahmestelle, Produkte, Prozessgasmengen und laufende Entlastungen und nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.

## Wer was übernimmt, je Hebel

| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung für das Produzierende Gewerbe | Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. |
| Industriestrompreis, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe, Begrenzung der Umlagen | Wir setzen sie gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. |
| Energiesteuer auf Gas, Stromsteuer-Prozessentlastung, Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Rechnungsprüfung | Das setzen wir selbst um. Anzeigen zu individuellen Netzentgelten erstatten Sie, wir bereiten sie vor. |
| Rechtsberatung | Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien. |

> **Ihr Aufwand** Das Honorar ist erfolgsabhängig, ohne Vorkasse.

## Häufige Fragen

### Welche Keramikhersteller bekommen den Industriestrompreis?

Hersteller von Feuerfest, Fliesen, Sanitärkeramik, Isolatoren sowie technischer und sonstiger Keramik stehen auf der Liste. Hersteller von Geschirr und Zierkeramik nicht. Geprüft wird jede Abnahmestelle, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

### Gibt es Strompreiskompensation für Keramik?

Nur für Wand- und Bodenfliesen, seit dem Abrechnungsjahr 2025. Alle anderen Keramikklassen sind nicht gelistet.

### Was bringt die Energiesteuer-Entlastung für den Brennofen?

Für Gas, das zum Brennen, Trocknen oder Sintern keramischer Erzeugnisse eingesetzt wird, wird die tatsächlich entrichtete Steuer voll entlastet, ohne Selbstbehalt. Der Antrag muss bis Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt sein, regelmäßig bis 31.12. des Folgejahres.

### Können Keramikbetriebe ihr Netzentgelt senken?

Bei durchlaufenden Öfen selten über die atypische Netznutzung. Für den Verbrauch oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle sinkt aber der Aufschlag für besondere Netznutzung, und Spitzen beim Anfahren von Pressen und Mühlen lassen sich oft glätten.

### Wir stellen Geschirr her. Was bleibt?

Stromsteuer-Entlastung, volle Energiesteuer-Entlastung für Prozessgas und das Netzentgelt. Die CO2-Kompensation für Brennstoffe kommt dazu, wenn die Emissionen über dem Selbstbehalt liegen und der Ofen nicht dem EU-Emissionshandel unterliegt.

### Was übernimmt EnergyIQ?

Die Prüfung aller Hebel übernehmen wir. Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung für das Produzierende Gewerbe stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. Industriestrompreis, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe und Begrenzung der Umlagen setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. Energiesteuer, Stromsteuer-Prozessentlastung, Netzentgelte und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um; Anzeigen zu individuellen Netzentgelten erstatten Sie, wir bereiten sie vor.

## Potenzial prüfen lassen

Das Honorar ist erfolgsabhängig, ohne Vorkasse.

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## Quellen

1. [Industriestrompreis: KUEBLL-Teilliste 1](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022XC0218(03))
2. [EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Anlage 2](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
3. [Strompreiskompensation: Anhang I der Mitteilung](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C_202600196)
4. [BECV: CO2-Kompensation, Anlage](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
5. [BECV: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__13.html)
6. [EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
7. [Stromsteuer-Prozessentlastung § 9a](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9a.html)
8. [Energiesteuer-Entlastung § 51 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__51.html)
9. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)

## Weiterlesen

- [Energiesteuer: allgemeine Entlastung](https://energyiq.de/energiesteuer-54)
- [CO2-Preis](https://energyiq.de/co2-preis)
- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)
- [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)
- [Energiekosten Ziegelei](https://energyiq.de/energiekosten-ziegelei)
- [Energiekosten Glasindustrie](https://energyiq.de/energiekosten-glasindustrie)
