# Energiekosten bei Holzwerkstoffen, Span- und Faserplatten senken

**Kurz gesagt:** Hersteller von Span-, Faser-, Sperrholz- und Furnierplatten (16.21) stehen auf allen vier Förderlisten: Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation und Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe. Parketthersteller (16.22) und Hersteller von Holzwaren (16.29) stehen auf den Listen für Industriestrompreis und Begrenzung der Umlagen. Für alle kommen Stromsteuer-Entlastung, Energiesteuer auf Gas und über 1 GWh je Abnahmestelle ein niedrigerer Aufschlag im Netzentgelt hinzu. Datenstand: 07.10.2026.

Stand: 2026-10-07 · https://energyiq.de/energiekosten-holzwerkstoffe

## Code für Code

|  | Wirtschaftszweig (WZ 2008) | Industriestrompreis | Begrenzung der Umlagen | Strompreiskompensation | CO2-Kompensation Brennstoffe |
|---|---|---|---|---|---|
| 16.21 Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser-, Spanplatten | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Ja: ja, ab 2025 | Ja: ja, bis 70 % |
| 16.22 Parketttafeln | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Nein | Nein |
| 16.29 Holzwaren, Kork, Flechtwaren | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Nein | Nein |
| 16.23 Fertigbauteile, 16.24 Holzverpackungen | Nein | Nein | Nein | Nein |

_Maßgeblich ist der amtliche Code der Tätigkeit, nicht der Name. Ein "ja" zeigt die Listenlage, keine Bewilligung. Bei der Strompreiskompensation und der CO2-Kompensation zählt das hergestellte Produkt: Zementgebundene Spanplatten sind ein Grenzfall zu den Faserzementwaren (23.65), die auf keiner der beiden Kompensationslisten stehen. Mineralfaserplatten sind kein Holzwerkstoff und haben eine andere Listenlage. Sägewerke und Schreinereien haben eigene Seiten._

## Stromsteuer und Gas: die Basis

Plattenwerke zählen in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Geprüft wird das Unternehmen als Ganzes nach seinem Schwerpunkt, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt; Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Die Stromsteuer-Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde versteuerten Stroms, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr, für 2025 zu beantragen bis 31.12.2026. Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien.

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

_Rechner auf der Seite._

## Erdgas in Trocknern und Pressen

Für Erdgas in Trocknern und Pressen kommt die Entlastung nach § 54 Energiesteuergesetz hinzu, 1,38 Euro je Megawattstunde abzüglich 250 Euro Selbstbehalt, rechnerisch ab rund 181 MWh im Jahr.

## Ihre Entlastung für das Gas

_Rechner auf der Seite._

> **§ 51 greift in der Regel nicht** Die volle Entlastung nach § 51 greift bei klassischen Span-, Faser- und Sperrholzplatten in der Regel nicht. Bei zementgebundenen Platten und bei einer thermischen Abluftbehandlung prüfen wir sie gesondert; ob das Trocknen zementgebundener Platten darunter fällt, ist nicht abschließend geklärt.

> **Strom aus eigenem Holzheizkraftwerk** Strom aus einem eigenen Holzheizkraftwerk rechnen wir getrennt: Entlastet wird nur versteuerter Strom, und für jeden Hebel zählt nur die Menge, die dort tatsächlich anrechenbar ist.
> 
> Mehr dazu: [Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer) · [Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe) · Stromsteuer-Rechner · [Energiesteuer auf Gas](https://energyiq.de/energiesteuer-54) · Energiesteuer § 51

## Industriestrompreis: die Liste stimmt

2026 kursierten Übersichten, nach denen die Holzbranche nicht gelistet sei. Die Originalliste sagt etwas anderes. Aus der Praxis: Bei einem Sägewerk wäre der Industriestrompreis deshalb fast übersehen worden, es ging um einen niedrigen fünfstelligen Betrag pro Jahr (mehr auf der Seite für Sägewerke). Holzwerkstoffe stehen auf derselben Liste. Wir prüfen Ihren Code deshalb immer an der Primärquelle.

Für gelistete Abnahmestellen sieht die Richtlinie 2026 eine Entlastung von 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch vor. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden. Mindestens die Hälfte der Beihilfe muss in Dekarbonisierung fließen, wer die Pflicht nicht erfüllt, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück.

> **Antragsfrist** Der erste Antrag für 2026 ist bis 31.03.2027 zu stellen, bei gleichzeitiger Strompreiskompensation bis 15.07.2027. Ab 10 GWh im Unternehmen kommt der Vermerk eines Wirtschaftsprüfers hinzu.
> 
> Mehr dazu: [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis) · [KUEBLL-Liste](https://energyiq.de/kuebll) · Industriestrompreis-Rechner

## Strompreiskompensation: neu für Plattenwerke

Seit dem Abrechnungsjahr 2025 gehört die Herstellung von Holzwerkstoffplatten zu den beihilfefähigen Sektoren. Die Kompensation knüpft an die hergestellten Produkte an und verlangt ein Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS, eine jährliche Gegenleistung und eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers. Für neu aufgenommene Sektoren sieht die Richtlinie nach unserem Stand eine Übergangsfrist für das Energiemanagement vor.

> **Frist für 2025 abgelaufen** Die Frist für 2025 ist am 17.08.2026 abgelaufen. Für 2026 lohnt es sich, Energiemanagement, Daten und Bescheinigung früh vorzubereiten.

> **Industriestrompreis und Strompreiskompensation zusammen** Industriestrompreis und Strompreiskompensation lassen sich im selben Jahr nutzen, aber nicht für dieselbe Strommenge. Schon der Antrag auf Strompreiskompensation nimmt die beantragte Menge aus dem Industriestrompreis heraus. Gemeinsam gilt ein Höchstbetrag. Die Aufteilung rechnen wir vor dem ersten Antrag.
> 
> Mehr dazu: [Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation) · [Sektoren der Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation-sektoren) · [Frist der Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation-frist) · [Industriestrompreis und Strompreiskompensation im Vergleich](https://energyiq.de/industriestrompreis-strompreiskompensation-vergleich)

## CO2-Kompensation für Brennstoffe: nur der fossile Anteil

Plattenwerke sind in der Verordnung zur Kompensation des nationalen CO2-Preises mit einem Kompensationsgrad von bis zu 70 % gelistet. Viele Werke feuern Trockner aber mit eigenen Holzresten. Gerechnet wird nur auf fossile Brennstoffe, abzüglich eines Selbstbehalts von in der Regel 150 Tonnen CO2, bei weniger als 10 GWh fossilem Verbrauch gestaffelt bis 50 Tonnen. Nicht jede fossile Menge zählt, die begünstigten Mengen grenzen wir vorher ab. Bei Altholz oder Mischbrennstoffen prüfen wir die Zusammensetzung. Hinzu kommen Energiemanagement und die Pflicht, einen großen Teil der Beihilfe des Vorjahres zu reinvestieren. Brennstoffe in einer Anlage des europäischen Emissionshandels zählen nicht.

> **Antragsfrist** Der Antrag ist bis 30. Juni des Folgejahres mit Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers zu stellen: Für 2025 ist die Frist abgelaufen, für 2026 läuft sie bis 30.06.2027.

## Über 1 GWh: Aufschlag und Umlagen

Für den selbst verbrauchten Strom oberhalb der ersten GWh je Abnahmestelle sinkt der Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 von 1,559 auf höchstens 0,05 ct/kWh. Lagen die Stromkosten des Unternehmens im Vorjahr über 4 % des Umsatzes, sind es höchstens 0,025 ct/kWh. Die erste GWh bleibt beim vollen Satz. Die Meldung beim Netzbetreiber übernehmen wir. KWKG- und Offshore-Umlage lassen sich für den Anteil über der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen, mit Energiemanagement und Gegenleistung, Antrag bis 30. Juni für das Folgejahr.

Mehr dazu: [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung) · [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung) · [Voraussetzungen der Besonderen Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besar-voraussetzungen) · [KWKG- und Offshore-Umlage begrenzen](https://energyiq.de/kwkg-offshore-netzumlage-begrenzen)

## Schnellcheck je Abnahmestelle

Wie viel selbst verbrauchten Strom hat die Abnahmestelle im Jahr?

- Schwelle: 1 GWh
- Darüber: Für den selbst verbrauchten Strom oberhalb der ersten GWh je Abnahmestelle sinkt der Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 von 1,559 auf höchstens 0,05 ct/kWh. Lagen die Stromkosten des Unternehmens im Vorjahr über 4 % des Umsatzes, sind es höchstens 0,025 ct/kWh.
- Darunter: Die erste GWh bleibt beim vollen Satz.

## Aus der Praxis: Plattenwerk

### Hersteller von Holzwerkstoffplatten, einstelliger GWh-Bereich

**Ausgangslage:** Ein Hersteller von Holzwerkstoffplatten mit einem Stromverbrauch im einstelligen GWh-Bereich kümmert sich um seine Energiethemen weitgehend selbst. Die Begrenzung der Umlagen läuft dort bereits.

**Ergebnis:** ein hoher fünfstelliger Betrag pro Jahr. Neu sind der Industriestrompreis ab dem Verbrauchsjahr 2026, nach unserer Rechnung auf Basis von Rechnung und Lastgang ein hoher fünfstelliger Betrag pro Jahr, und die Strompreiskompensation ab 2026. Beide gibt es nicht für dieselbe Strommenge, deshalb rechnen wir die Aufteilung vor dem ersten Antrag. Das ist ein berechnetes Potenzial vor Bewilligung und vor der Pflichtinvestition, keine Auszahlung.

> Das Problem ist nicht das Wissen, sondern der Aufwand für Anträge, Nachweise und Fristen. Genau den nehmen wir ab.

## Netzentgelt bei Dauerbetrieb

Pressen und Trockner laufen oft durch. Eine atypische Netznutzung setzt voraus, dass die höchste Last in den Hochlastzeitfenstern mindestens 100 kW und um die Erheblichkeitsschwelle unter der Jahreshöchstlast liegt (Mittelspannung 20 %, Niederspannung 30 %, Hochspannung 10 %) und die Ersparnis mindestens 500 Euro im Jahr beträgt. Werden die Werte im Ist verfehlt, gilt rückwirkend für das ganze Jahr das allgemeine Entgelt. Bei Dauerbetrieb liegt die Spitze oft auch im Fenster, entscheidend ist der Lastgang. Große Werke mit mehr als 10 GWh und mindestens 7.000 Benutzungsstunden an einer Abnahmestelle können das Bandlast-Privileg prüfen. Die Anzeige erstatten Sie selbst, wir bereiten sie vor.

> **Die StromNEV läuft aus** Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.
> 
> Mehr dazu: [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Hochlastzeitfenster](https://energyiq.de/hochlastzeitfenster) · [Leistungspreis senken](https://energyiq.de/leistungspreis-senken) · [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check) · [Bandlastprivileg](https://energyiq.de/bandlastprivileg)

## Fristen für Holzwerkstoffe

- **17.08.2026** (Ausschlussfrist): Strompreiskompensation für 2025: Frist abgelaufen: Die Frist für 2025 ist am 17.08.2026 abgelaufen.
- **31.12.2026** (Ausschlussfrist): Stromsteuer-Antrag für 2025: Für 2025 zu beantragen bis 31.12.2026.
- **31.03.2027**: Industriestrompreis: erster Antrag für 2026: Ab 10 GWh im Unternehmen kommt der Vermerk eines Wirtschaftsprüfers hinzu.
- **30.06.2027**: CO2-Kompensation für Brennstoffe, Antrag für 2026: Der Antrag ist bis 30. Juni des Folgejahres mit Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers zu stellen. Für 2025 ist die Frist abgelaufen.
- **15.07.2027**: Industriestrompreis bei gleichzeitiger Strompreiskompensation: Der erste Antrag für 2026 ist bei gleichzeitiger Strompreiskompensation bis 15.07.2027 zu stellen.
- **30. Juni für das Folgejahr**: Begrenzung der KWKG- und Offshore-Umlage: Mit Energiemanagement und Gegenleistung, Antrag bis 30. Juni für das Folgejahr.
- **31.12.2028**: Die StromNEV tritt außer Kraft: Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

## So läuft die Prüfung ab

1. **Rechnung hochladen**: Sie laden eine Jahresrechnung hoch, gern mit Lastgang und Gasrechnung.
2. **Prüfung**: Wir prüfen die Zuordnung je Hebel (für die Stromsteuer das Unternehmen, für den Industriestrompreis die Abnahmestelle, für die Kompensationen das Produkt), dazu laufende Entlastungen und Fristen, und nennen Ihnen das berechnete Potenzial je Hebel.

## Wer was übernimmt, je Hebel

| Hebel | Wer setzt um |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung (§ 9b) | Antrag über unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht; wir bereiten Menge und Unterlagen vor |
| Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe | EnergyIQ gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist |
| Aufschlag für besondere Netznutzung, Leistungsspitzen, Netzabrechnung, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas, Rechnungsprüfung | EnergyIQ |
| Atypische Netznutzung, Bandlast | EnergyIQ bereitet vor, die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie |

> **Rechtsberatung und Honorar** Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien. Das Honorar ist erfolgsabhängig.

## Häufige Fragen

### Stehen Spanplattenwerke auf der Liste für den Industriestrompreis?

Ja. Die Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten (16.21) steht in der maßgeblichen Liste, ebenso Parketttafeln (16.22) und Holzwaren (16.29). Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden.

### Seit wann gilt die Strompreiskompensation für Holzwerkstoffe?

Seit dem Abrechnungsjahr 2025. Die Frist für 2025 endete am 17.08.2026. Wer 2026 sichern will, braucht ein Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS, eine jährliche Gegenleistung und eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers. Für neu aufgenommene Sektoren wie Holzwerkstoffe sieht die Richtlinie nach unserem Stand eine Übergangsfrist für das Energiemanagement vor, das prüfen wir im Einzelfall.

### Bekommen auch Parketthersteller die Strompreiskompensation?

Nein. Parketttafeln (16.22) und Holzwaren (16.29) stehen auf den Listen für Industriestrompreis und Begrenzung der Umlagen, nicht für die Kompensationen.

### Wir heizen die Trockner mit eigenen Holzresten. Lohnt die CO2-Kompensation trotzdem?

Sie bezieht sich auf den CO2-Preis fossiler Brennstoffe. Je größer der Holzanteil, desto kleiner die Basis. Wir rechnen sie nur auf den fossilen Anteil, nach Abzug eines Selbstbehalts von in der Regel 150 Tonnen CO2, bei weniger als 10 GWh fossilem Verbrauch weniger. Brennstoffe in Anlagen des EU-Emissionshandels und nicht begünstigte Verwendungen grenzen wir vorher ab.

### Können Industriestrompreis und Strompreiskompensation zusammen genutzt werden?

Ja, im selben Jahr, aber nicht für dieselbe Strommenge: Strom, für den die Strompreiskompensation beantragt wird, zählt beim Industriestrompreis nicht mit. Zusammen gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag. Die Aufteilung rechnen wir vor dem ersten Antrag. Wer beide beantragt, hat für den Industriestrompreis 2026 Zeit bis 15.07.2027.

### Wie weit zurück geht die Stromsteuer-Entlastung?

Für 2025 kann der Antrag regulär noch bis 31.12.2026 gestellt werden. Maßgeblich ist die Festsetzungsfrist, Besonderheiten wie eine Ablaufhemmung prüfen wir im Einzelfall.

### Was übernimmt EnergyIQ, was übernehmen die Partnerkanzleien?

Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht, wir bereiten Menge und Unterlagen vor. Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation und die Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist. Netzentgelt, Aufschlag, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas und die Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Rechtsberatung bleibt bei den Partnerkanzleien.

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## Quellen

1. [EnFG Anlage 2: Liste der Branchen](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
2. [KUEBLL Anhang I, Teilliste 1](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022XC0218(03))
3. [EHS-Beihilfeleitlinien, Anhang I (Strompreiskompensation)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C_202600196)
4. [BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlage](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
5. [BECV: Voraussetzungen der Kompensation](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__9.html)
6. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
7. [StromStV: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__17b.html)
8. [AO: Festsetzungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html)
9. [StromStV: Mischbetrieb und Schwerpunkt](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__15.html)
10. [StromStV: zuständiges Hauptzollamt](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__1.html)
11. [StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2a.html)
12. [EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
13. [EnFG: Begriffsbestimmungen](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__2.html)
14. [EnFG: ergänzende Vorschrift zur Besonderen Ausgleichsregelung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__32.html)
15. [EnFG: Umfang der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__31.html)
16. [EnFG: Antragsfrist der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__40.html)
17. [StromNEV: Netzentgelte, Aufschlag und Atypik](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)
18. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
19. [§ 51 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__51.html)
20. [KAV: Konzessionsabgabe, Sondervertragssätze](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html)

## Weiterlesen

- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)
- [Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation)
- [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)
- [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung)
- [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)
- [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54)
- [Energiekosten Sägewerk](https://energyiq.de/energiekosten-saegewerk)
