# Energiekosten in der Glasindustrie senken: welche Entlastung zu welchem Glas passt

**Kurz gesagt:** Für Glashersteller kommen viele Entlastungen gleichzeitig in Frage. Alle Glas-Klassen stehen auf der Liste für den Industriestrompreis und auf Liste 1 für die Begrenzung der Umlagen. Hersteller von Flachglas, Hohlglas und Glasfasern sind zusätzlich seit 2025 bei der Strompreiskompensation dabei, Matten und Vliese aus Glasfasern schon länger. Für Gas und Strom in der Schmelze gibt es eigene Prozessentlastungen. Das Netzentgelt ist wegen der Dauerlast der härtere Hebel. Datenstand: 07.10.2026.

Stand: 2026-10-08 · https://energyiq.de/energiekosten-glasindustrie

## Die Listenlage je Glas-Klasse

Jeder Hebel prüft auf einer eigenen Ebene. Für die Stromsteuer zählt der Schwerpunkt des Unternehmens, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Der Industriestrompreis schaut auf jede Abnahmestelle und die dort überwiegende Tätigkeit. Die Strompreiskompensation knüpft an das Produkt der Anlage an. Für die Begrenzung der Umlagen zählt das Unternehmen oder ein selbständiger Unternehmensteil, die Schwelle von 1 GWh gilt je Abnahmestelle.

|  | Hebel | 23.11 Flachglas | 23.12 Veredlung Flachglas | 23.13 Hohlglas | 23.14 Glasfasern | 23.19 technisches Glas |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Industriestrompreis | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
| Begrenzung der Umlagen | Ja: Liste 1 | Ja: Liste 1 | Ja: Liste 1 | Ja: Liste 1 | Ja: Liste 1 |
| Strompreiskompensation | Ja | Nein | Ja | Ja | Nein |
| CO2-Kompensation Brennstoffe | Teilweise: ja* | Nein | Teilweise: ja* | Teilweise: ja* | Teilweise: ja* |
| Prozessentlastung Gas und Strom | Prüfen: je nach Prozess | Prüfen: je nach Prozess | Prüfen: je nach Prozess | Prüfen: je nach Prozess | Prüfen: je nach Prozess |

_*Nur für Brennstoffe außerhalb von Anlagen des EU-Emissionshandels. Glasschmelzen mit mehr als 20 Tonnen Tageskapazität sind dort erfasst._

## Stromsteuer und die Entlastung für die Schmelze

Glashersteller gehören in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Für betrieblich verbrauchten, versteuerten Strom gibt es 20 Euro je Megawattstunde zurück, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr. Strom für Elektromobilität und steuerfreier Eigenstrom zählen nicht.

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

_Rechner auf der Seite._

## Prozessentlastung für Strom in der Schmelze

Daneben kennt das Stromsteuergesetz für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes eine eigene Entlastung für Strom, der bei der Herstellung von Glas, Glaswaren oder ihren Vorprodukten zum Trocknen, Kalzinieren, Brennen, Schmelzen, Erwärmen, Warmhalten, Entspannen, Tempern oder Sintern eingesetzt wird. Für elektrisch beheizte oder zusatzbeheizte Wannen ist das der naheliegende Prüfpunkt. Dieselbe Megawattstunde wird nur einmal entlastet. Die Prozessmengen sind grundsätzlich zu messen, ein anderes Verfahren braucht die Zulassung des Hauptzollamts.

> **Antragsfrist** Der Antrag für 2025 muss bis Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt sein, regelmäßig bis 31.12.2026.
> 
> Mehr dazu: [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer) · [Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe) · [Stromsteuer-Frist](https://energyiq.de/stromsteuer-frist)

## Industriestrompreis und Strompreiskompensation

Für 2026 bringt der Industriestrompreis 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, bei knappen Haushaltsmitteln kann es anteilig kürzen. Mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren; wer das nicht erfüllt, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück.

> **Antragsfrist** Der Antrag für 2026 läuft bis 31.03.2027, bei gleichzeitiger Strompreiskompensation für dasselbe Jahr bis 15.07.2027.

## Strompreiskompensation

Die Strompreiskompensation erstattet einen Teil der CO2-Kosten im Strompreis. Flachglas, Hohlglas und Glasfasern sind seit dem Abrechnungsjahr 2025 neu dabei; Matten und Vliese aus Glasfasern waren schon vorher gelistet. Wer die neuen Produkte herstellt, sollte das jetzt prüfen. Verlangt werden ein Energiemanagementsystem und Gegenleistungen, die Einzelheiten ab 2026 regelt die nationale Richtlinie. Beide Verfahren schließen sich für dieselbe Kilowattstunde aus, unterschiedliche Mengen lassen sich kombinieren, zusammen gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag.

> **Frist abgelaufen** Für 2025 lief die Frist am 17.08.2026 ab und ist nicht nachholbar.
> 
> Mehr dazu: [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis) · [KUEBLL-Liste](https://energyiq.de/kuebll) · [Industriestrompreis oder Strompreiskompensation](https://energyiq.de/industriestrompreis-strompreiskompensation-vergleich) · [Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation) · [Strompreiskompensation: Sektoren](https://energyiq.de/strompreiskompensation-sektoren) · [Strompreiskompensation: Frist](https://energyiq.de/strompreiskompensation-frist)

## Begrenzung der Umlagen

Lag der umlagepflichtige Selbstverbrauch an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr über 1 GWh, lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen, mindestens 0,05 ct je Kilowattstunde bleiben. Nötig ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS (ISO 14001 allein reicht nicht); nur Unternehmen mit weniger als 5 GWh Stromverbrauch im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr können stattdessen ein nicht zertifiziertes System nach ISO 50005 (mindestens Umsetzungsstufe 3) oder die Mitgliedschaft in einem angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk nutzen. Dazu kommt eine Gegenleistung, etwa wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen.

## Schnellcheck je Abnahmestelle

Wie hoch war der umlagepflichtige Selbstverbrauch der Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr?

- Schwelle: 1 GWh
- Darüber: Über 1 GWh lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen, mindestens 0,05 ct je Kilowattstunde bleiben.
- Darunter: Unter 1 GWh umlagepflichtigem Selbstverbrauch je Abnahmestelle gibt es keine Umlagenbegrenzung.

> **Antragsfrist** Der Antrag gilt für das Folgejahr und muss bis 30. Juni gestellt sein; der nächste Termin ist der 30.06.2027 für 2028.
> 
> Mehr dazu: [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung) · [Voraussetzungen](https://energyiq.de/besar-voraussetzungen) · [KWKG- und Offshore-Umlage begrenzen](https://energyiq.de/kwkg-offshore-netzumlage-begrenzen)

## Gas in der Schmelzwanne

Erdgas, das ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zum Schmelzen, Erwärmen, Warmhalten, Entspannen oder für andere im Gesetz genannte Schritte bei der Herstellung von Glas einsetzt, wird bei der Energiesteuer in Höhe der tatsächlich entrichteten Steuer entlastet, bei Erdgas 5,50 Euro je Megawattstunde, ohne Selbstbehalt. Die Prozessmengen sind zu messen. Für übriges Gas, etwa Hallenheizung, bleibt die allgemeine Entlastung von 1,38 Euro je Megawattstunde abzüglich 250 Euro.

## Ihre Entlastung für übriges Gas

_Rechner auf der Seite._

> **Antragsfrist** Die Frist ist hart: Wer den Antrag nicht bis Ablauf der Festsetzungsfrist stellt, regelmäßig bis 31.12. des Folgejahres, verliert die Prozessentlastung für dieses Jahr in aller Regel.

## CO2-Kompensation für Brennstoffe

Glashersteller (außer Veredlung von Flachglas) können zusätzlich eine Kompensation für den nationalen CO2-Preis auf Brennstoffe beantragen, mit Selbstbehalt, Energiemanagement und Klimaschutzmaßnahmen als Gegenleistung. Das gilt nur für Brennstoffe außerhalb von Anlagen des EU-Emissionshandels; Glasschmelzen mit mehr als 20 Tonnen Tageskapazität sind dort erfasst. Für große Hütten bleiben deshalb oft nur Restmengen, für kleinere Hersteller kann es der größere Hebel sein. Für 2026 läuft dieser Antrag bis 30.06.2027.

Mehr dazu: Energiesteuer-Entlastung für die Schmelze · [Energiesteuer-Entlastung auf Gas](https://energyiq.de/energiesteuer-54) · [CO2-Preis](https://energyiq.de/co2-preis)

## Netzentgelt bei Dauerlast

Eine Schmelzwanne läuft rund um die Uhr. Für die atypische Netznutzung, bei der die höchste Last in den Hochlastzeitfenstern deutlich unter der Jahreshöchstlast liegen muss (mindestens 100 kW Abstand und eine Mindestschwelle je Spannungsebene), ist das meist ungünstig; ohne Lastgang ist das aber nur eine Einschätzung. Große Hütten mit mehr als 10 GWh und mindestens 7.000 Benutzungsstunden an einer Abnahmestelle kommen dagegen für das Bandlast-Privileg in Frage. Sicher prüfbar ist der Aufschlag für besondere Netznutzung: Oberhalb von 1 GWh je Abnahmestelle sinkt er 2026 von 1,559 auf höchstens 0,050 ct je Kilowattstunde, für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit Stromkosten über 4 % des Umsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr auf höchstens 0,025 ct. Anzeigen für individuelle Netzentgelte erstattet Ihr Unternehmen bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vor.

> **Auslaufende Regel** Die Stromnetzentgeltverordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft, danach rechnen wir neu.
> 
> Mehr dazu: [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung) · [Bandlastprivileg](https://energyiq.de/bandlastprivileg) · [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Netzentgeltreform](https://energyiq.de/netzentgeltreform)

## Ein Fall aus der Praxis

### Hersteller technischer Glaskomponenten, geschätzt 1 bis 3 GWh Strom

**Ausgangslage:** Ein Hersteller technischer Glaskomponenten mit geschätzt 1 bis 3 GWh Strom im Jahr kam auf den ersten Blick für fast alles in Frage.

**Ergebnis:** Die Prüfung ohne Rechnung zeigte zwei harte Weichen. Erstens: Je nachdem, ob die Tätigkeit dem sonstigen Glas oder den optischen Instrumenten zuzuordnen ist, stehen Industriestrompreis und Begrenzung der Umlagen ganz offen oder fallen ganz weg. Der Industriestrompreis prüft das je Abnahmestelle, die Begrenzung der Umlagen für das Unternehmen oder einen selbständigen Teil. Zweitens: Der Verbrauch je Abnahmestelle lag nahe an 1 GWh, der Schwelle für die Umlagenbegrenzung und den niedrigen Aufschlag. Deshalb nennen wir hier keine Zahl. Bevor ein Betrag steht, brauchen wir die Jahresrechnung je Standort und eine geklärte Zuordnung für jeden Hebel.

## Fristen für Glashersteller

- **17.08.2026** (Ausschlussfrist): Strompreiskompensation: Abrechnungsjahr 2025: Für 2025 lief die Frist am 17.08.2026 ab und ist nicht nachholbar.
- **31.12.2026**: Stromsteuer-Entlastung: Antrag für 2025: Der Antrag für 2025 muss bis Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt sein, regelmäßig bis 31.12.2026.
- **31.03.2027**: Industriestrompreis: Antrag für 2026: Der Antrag für 2026 läuft bis 31.03.2027.
- **30.06.2027**: Begrenzung der Umlagen: Antrag für 2028: Der Antrag gilt für das Folgejahr und muss bis 30. Juni gestellt sein; der nächste Termin ist der 30.06.2027 für 2028.
- **30.06.2027**: CO2-Kompensation für Brennstoffe: Antrag für 2026: Der Antrag für 2026 läuft bis 30.06.2027.
- **15.07.2027**: Industriestrompreis bei gleichzeitiger Strompreiskompensation: Bei gleichzeitiger Strompreiskompensation für dasselbe Jahr läuft der Antrag bis 15.07.2027.
- **31.12.2028**: Stromnetzentgeltverordnung tritt außer Kraft: Die Stromnetzentgeltverordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft, danach rechnen wir neu.
- **regelmäßig bis 31.12. des Folgejahres** (Ausschlussfrist): Energiesteuer-Entlastung für die Schmelze: Die Frist ist hart: Wer den Antrag nicht bis Ablauf der Festsetzungsfrist stellt, verliert die Prozessentlastung für dieses Jahr in aller Regel.

## Wann wir abraten

- Veredler von Flachglas haben keine Strompreiskompensation, unabhängig vom Verbrauch.
- Unter 1 GWh umlagepflichtigem Selbstverbrauch je Abnahmestelle gibt es auch keine Umlagenbegrenzung.
- Bei knapp über 1 GWh kann der Aufwand für Nachweise und Energiemanagement den Vorteil auffressen: In zwei Fällen aus anderen Branchen standen 5.000 bis 8.000 Euro Kosten gegen rund 12.000 Euro Vorteil, wir haben abgeraten.
- Und eine laufende Entlastung weisen wir nicht als neues Potenzial aus.

## So läuft die Prüfung

1. **Rechnungen hochladen**: Sie laden die Jahresrechnungen für Strom und Gas hoch, gern mit Lastgang.
2. **Prüfung**: Wir prüfen Code je Abnahmestelle, Produkte je Anlage, Prozessmengen und laufende Entlastungen und nennen Ihnen das berechnete Potenzial pro Jahr, je Hebel getrennt.

## Wer was übernimmt, je Hebel

| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung | Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. |
| Industriestrompreis, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe, Begrenzung der Umlagen | Wir setzen sie gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. |
| Energiesteuer auf Gas, Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Rechnungsprüfung | Das setzen wir selbst um. Anzeigen für individuelle Netzentgelte erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor. |
| Rechtsberatung | bleibt bei unseren Partnerkanzleien. |

> **Ihr Aufwand** Das Honorar ist erfolgsabhängig, ohne Vorkasse.

## Häufige Fragen

### Steht die Glasindustrie auf der Liste für den Industriestrompreis?

Ja, alle Glas-Klassen von Flachglas bis technischem Glas stehen in der maßgeblichen Liste. Geprüft wird jede Abnahmestelle nach der dort überwiegenden Tätigkeit, die Zuordnung prüft das BAFA selbst. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, und mindestens die Hälfte der Beihilfe ist in Dekarbonisierung zu investieren.

### Bekommen Glashütten Strompreiskompensation?

Hersteller von Flachglas, Hohlglas und Glasfasern können seit dem Abrechnungsjahr 2025 neu einen Antrag stellen; Matten und Vliese aus Glasfasern waren schon vorher gelistet. Glasveredler von Flachglas und Hersteller von technischem Glas nicht. Maßgeblich ist das Produkt der Anlage.

### Gibt es für die Schmelze eine höhere Entlastung bei Gas und Strom?

Ja, für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Für Erdgas, das zum Schmelzen, Erwärmen, Warmhalten, Entspannen oder für vergleichbar im Gesetz genannte Schritte bei der Herstellung von Glas eingesetzt wird, wird die tatsächlich entrichtete Energiesteuer voll entlastet, ohne Selbstbehalt. Für Strom in denselben Prozessschritten sieht das Stromsteuergesetz eine eigene Entlastung vor. Die Prozessmengen müssen grundsätzlich gemessen werden.

### Lohnt sich atypische Netznutzung für eine Glashütte?

Meist nicht, weil die Wanne rund um die Uhr läuft. Wir prüfen trotzdem Aufschlag für besondere Netznutzung und, bei sehr großen Abnahmestellen, das Bandlast-Privileg.

### Können wir Strompreiskompensation und Industriestrompreis kombinieren?

Für dieselbe Strommenge nicht, für unterschiedliche Mengen schon, mit gemeinsamem Höchstbetrag. Wir rechnen die Aufteilung.

### Wir veredeln Flachglas. Was bleibt für uns?

Stromsteuer-Entlastung, Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen über 1 GWh, Netzentgelt und Gas. Strompreiskompensation und CO2-Kompensation für Brennstoffe nicht.

### Was übernimmt EnergyIQ?

Die Prüfung aller Hebel übernehmen wir. Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht. Industriestrompreis, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe und Begrenzung der Umlagen setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Wirtschaftsprüfer kommen dazu, wo ein Prüfvermerk nötig ist. Energiesteuer auf Gas, Netzentgelte und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um; Anzeigen für individuelle Netzentgelte erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor.

## Potenzial prüfen lassen

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## Quellen

1. [Sektorliste Industriestrompreis (KUEBLL)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022XC0218(03))
2. [BAFA: Industriestrompreis](https://www.bafa.de/DE/Energie/Indurstriestrompreis/industriestrompreis_node.html)
3. [EnFG Anlage 2: Besondere Ausgleichsregelung, Liste](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
4. [EnFG § 30: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
5. [EnFG § 40: Frist der Besonderen Ausgleichsregelung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__40.html)
6. [Strompreiskompensation: Sektoren, Anhang I (C/2026/196)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C_202600196)
7. [DEHSt: Strompreiskompensation verstehen](https://www.dehst.de/DE/Themen/SPK/SPK-verstehen/spk-verstehen.html)
8. [BECV Anlage: CO2-Preis-Kompensation](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
9. [BECV: Frist, Selbstbehalt, Gegenleistung](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__13.html)
10. [BECV: Emissionshandel und Beihilfefähigkeit](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__9.html)
11. [TEHG Anhang: Glasherstellung](https://www.gesetze-im-internet.de/tehg_2025/anhang.html)
12. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
13. [StromStG § 9a: Prozessentlastung](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9a.html)
14. [Energiesteuer-Entlastung § 51 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__51.html)
15. [EnergieStV § 95: Nachweis der Prozessmengen](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestv/__95.html)
16. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
17. [StromNEV § 19: Bandlast und atypische Netznutzung](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)
18. [StromStG § 2a: Unternehmen in Schwierigkeiten](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2a.html)

## Weiterlesen

- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)
- [Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation)
- [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)
- [CO2-Preis-Kompensation](https://energyiq.de/co2-preis)
- [Energiekosten Keramik](https://energyiq.de/energiekosten-keramik)
- [Energiekosten Elektronik](https://energyiq.de/energiekosten-elektronik)
