# Energiekosten für Mineralbrunnen und Erfrischungsgetränke senken: Steuern, Umlagen und Abfüllspitzen

**Kurz gesagt:** Mineralbrunnen und Hersteller von Erfrischungsgetränken (WZ 2008 11.07) gehören zum Produzierenden Gewerbe. Sie können die Stromsteuer-Entlastung und die Energiesteuer-Entlastung auf Gas nutzen und stehen auf Liste 2 der Anlage 2 EnFG, ab über 1 GWh Strom je Abnahmestelle ist die Umlagenbegrenzung möglich. Beim Netzentgelt zählen die Leistungsspitzen der Abfüllsaison. Industriestrompreis und Kompensationen gelten nicht. Datenstand: 07.10.2026.

Stand: 2026-10-07 · https://energyiq.de/energiekosten-getraenke-mineralbrunnen

## Welche Hebel greifen

Brunnenpumpen, Kühlung, Abfülllinien, Druckluft und Flaschenreinigung: Ein Getränkebetrieb verbraucht Strom und Gas über viele Stunden, in der warmen Jahreszeit meist mehr. Auf den Rechnungen stehen neben dem Energiepreis Steuern, Umlagen, Netzentgelt und Konzessionsabgabe.

|  | Hebel | Für 11.07 |
|---|---|---|
| Stromsteuer § 9b (Geprüft wird je: Unternehmen (Rechtsträger)) | Ja |
| Energiesteuer § 54 (Geprüft wird je: Unternehmen) | Teilweise: ja, ab rund 181 MWh Gas |
| Umlagenbegrenzung (Liste 2) (Geprüft wird je: Abnahmestelle) | Teilweise: ab über 1 GWh, mit Managementsystem |
| Aufschlag besondere Netznutzung (Geprüft wird je: Abnahmestelle) | Teilweise: ab über 1 GWh |
| Leistungspreis, atypische Netznutzung (Geprüft wird je: Abnahmestelle) | Teilweise: mit Leistungsmessung |
| Konzessionsabgabe Strom und Gas (Geprüft wird je: Betriebsstätte oder Abnahmestelle) | Prüfen: prüfen |
| Industriestrompreis, Kompensationen | Nein |

## Stromsteuer: Herstellung gegen Getränkehandel

Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr (§ 9b StromStG). Geprüft wird je Unternehmen. Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien, wir bereiten Mengen und Unterlagen vor.

## Mit Getränkehandel: der Mischbetrieb

Viele Brunnen betreiben zusätzlich einen Getränkehandel oder liefern Fremdgetränke aus. Das ist keine Herstellung. Entscheidend ist, dass die eigene Herstellung nach einer wählbaren Bezugsgröße den größten Anteil hat: Bruttowertschöpfung, Wertschöpfung, tätige Personen oder Umsatz (§ 15 Abs. 4 StromStV). Bei hohem Handelsanteil ist der Umsatz oft die ungünstigste Größe. Wir rechnen die Varianten durch und bereiten die Aufteilung vor, denn das Hauptzollamt fragt danach. Ist Ihr Unternehmen begünstigt, wird auch der Strom für den eigenen Handelsbereich entlastet.

Liegen Abfüllung und Handel in getrennten Gesellschaften, wird jede für sich geprüft. Strom, Kälte oder Druckluft, die am selben Standort von der Handelsgesellschaft genutzt werden, grenzen wir dann ab, sie sind nicht entlastet. Ladestrom für elektrische Auslieferfahrzeuge ist nie begünstigt.

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

_Rechner auf der Seite._

> **Antragsfrist** Beantragt werden kann das Vorjahr bis zum Ende des Folgejahres, für 2025 also bis 31.12.2026.
> 
> Mehr dazu: [Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe) · Stromsteuer-Rechner

## Gas für Dampf und Flaschenreinigung

Für Gas in Dampfkesseln, Flaschenreinigung und Hallenwärme gilt § 54 EnergieStG: 1,38 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro im Jahr, ein Betrag bleibt ab rund 181 MWh Gas. Wärme, die eine nicht begünstigte Gesellschaft nutzt, zählt nicht.

## Ihre Entlastung für das Gas

_Rechner auf der Seite._

> **§ 51 gilt nicht** Die volle Erstattung nach § 51 EnergieStG begründen die üblichen Prozesse der Getränkeherstellung nicht. Sonderanlagen prüfen wir gesondert.
> 
> Mehr dazu: [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54)

## Umlagenbegrenzung: Liste 2, über 1 GWh

Die Herstellung von Erfrischungsgetränken und die Gewinnung von Mineralwasser stehen auf Liste 2 der Anlage 2 EnFG. Maßgeblich ist, dass das Unternehmen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr an der Abnahmestelle mehr als 1 GWh umlagenpflichtigen Strom selbst verbraucht hat. Für den Strom über der ersten GWh sinkt die KWKG- und Offshore-Umlage, 2026 zusammen 1,387 ct/kWh, auf 25 Prozent, mindestens 0,05 ct/kWh. Das sind rund 1 ct je begrenzter Kilowattstunde.

## Voraussetzungen und Nachweise

Voraussetzungen sind ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS, bei Unternehmen unter 5 GWh Stromverbrauch auch eine erleichterte Form. ISO 14001 reicht nicht. Dazu kommt eine Gegenleistung, etwa die Umsetzung aller im Managementsystem gefundenen wirtschaftlichen Effizienzmaßnahmen (§ 30 EnFG). Nachgewiesen wird auch die Einstufung durch das Statistische Landesamt: Ist ein Betrieb mit Brauerei und Limonadenabfüllung als Brauerei eingestuft, entfällt die Liste.

> **Antragsfrist** Antrag beim BAFA bis 30. Juni für das Folgejahr, der nächste also für 2028.

## Aus der Praxis: Umlagenbegrenzung

### Zwei Betriebe im unteren GWh-Bereich

**Ausgangslage:** Bei zwei Betrieben im unteren GWh-Bereich standen rund 12.000 Euro Vorteil pro Jahr Kosten von 5.000 bis 8.000 Euro für Nachweise und Managementsystem gegenüber.

**Ergebnis:** rund 12.000 Euro Vorteil pro Jahr. Wir haben abgeraten.

> **Zu beachten** Hat ein Betrieb viel Photovoltaik zugebaut, kann der Netzbezug für künftige Anträge unter die Schwelle fallen. Fehlen auf Ihrer Rechnung die Umlagen ganz oder teilweise, läuft womöglich schon eine Begrenzung, das klären wir vorab. Umgesetzt wird gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien, mit Wirtschaftsprüfern, wo ein Prüfungsvermerk nötig ist.
> 
> Mehr dazu: [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung) · [Voraussetzungen](https://energyiq.de/besar-voraussetzungen) · [Frist](https://energyiq.de/besar-frist) · Check

## Netzentgelt: Saisonspitze, Aufschlag, Grenzpreis

Für die atypische Netznutzung zählt nicht, wie viele Schichten laufen, sondern wann die höchste Last des Jahres anfällt. Die Hochlastzeitfenster legt Ihr Netzbetreiber je Jahreszeit fest, in manchen Jahreszeiten gibt es keine. Fällt Ihre Spitze in die Abfüllsaison und liegen die Fenster woanders, kann es passen. Wir legen Ihren Lastgang gegen die veröffentlichten Fenster.

## Voraussetzungen der atypischen Netznutzung

Voraussetzungen sind Leistungsmessung, mindestens 100 kW Abstand zwischen Jahreshöchstlast und Fensterspitze, erreichte Erheblichkeitsschwelle und mindestens 500 Euro Vorteil. Mindestens 20 Prozent des allgemeinen Entgelts bleiben. Werden die Voraussetzungen im Ist verfehlt, gilt für das ganze Jahr das allgemeine Entgelt.

> **Antragsfrist** Die Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zeigt Ihr Unternehmen bis 30. September bei der Regulierungsbehörde an, für 2026 ist die Frist vorbei, wir bereiten die Anzeige für 2027 vor.

> **Bandlastprivileg und Ende der StromNEV** Das Bandlastprivileg verlangt 7.000 Benutzungsstunden und über 10 GWh, das erreichen nur sehr große Abfüller. Die StromNEV tritt Ende 2028 außer Kraft.
> 
> Mehr dazu: [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Bandlastprivileg](https://energyiq.de/bandlastprivileg) · [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check)

## Weitere Posten: Leistungspreis, Aufschlag, Konzessionsabgabe

Dazu kommen drei weitere Posten.

Erstens der Leistungspreis: Die höchste Viertelstunde des Jahres bestimmt ihn für das ganze Jahr, bei Brunnen oft eine Sommerspitze.

Zweitens der Aufschlag für besondere Netznutzung: Über 1 GWh je Abnahmestelle gilt für die Mehrmenge höchstens 0,050 statt 1,559 ct/kWh, bei Stromkosten über 4 Prozent des Umsatzes 0,025 ct/kWh. Wir prüfen, ob die richtige Gruppe abgerechnet wird.

Drittens die Konzessionsabgabe: Leistungsgemessene Werke zahlen meist schon den Sondervertragssatz. Liegt der Durchschnittspreis je Lieferant und Abnahmestelle einschließlich Netzentgelt unter dem amtlichen Grenzpreis, entfällt sie ganz. Beim Gas entfällt die Abgabe für Sondervertragskunden über 5 Mio. kWh im Jahr oder unter dem Gas-Grenzpreis.

Mehr dazu: [Leistungspreis senken](https://energyiq.de/leistungspreis-senken) · [Aufschlag besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung) · [Konzessionsabgabe und Grenzpreis](https://energyiq.de/konzessionsabgabe-grenzpreis)

## Aus der Praxis: Leistungspreis und Konzessionsabgabe

### Lebensmittelhersteller im GWh-Bereich

**Ausgangslage:** Bei einem Lebensmittelhersteller im GWh-Bereich mit einem Leistungspreis über 100 Euro je kW

**Ergebnis:** mittleren vierstelligen Betrag pro Jahr. ergab eine Kappung der Jahresspitze um knapp 10 Prozent rechnerisch einen mittleren vierstelligen Betrag pro Jahr, vor Kosten für das Lastmanagement und noch nicht umgesetzt. Ein gestaffelter Anlauf von Linien und Kompressoren wirkt ähnlich.

### Lebensmittelbetrieb, rund 2 GWh

**Ausgangslage:** In einem Lebensmittelbetrieb mit rund 2 GWh

**Ergebnis:** rund 2.500 Euro pro Jahr. ergab das ein berechnetes Potenzial von rund 2.500 Euro pro Jahr.

## Fristen für Mineralbrunnen

- **31.12.2026**: Stromsteuer-Antrag für 2025: Beantragt werden kann das Vorjahr bis zum Ende des Folgejahres.
- **30. Juni für das Folgejahr**: Antrag auf Umlagenbegrenzung beim BAFA: Der nächste Antrag ist also für 2028.
- **30. September**: Anzeige der Vereinbarung zur atypischen Netznutzung: Bei der Regulierungsbehörde; für 2026 ist die Frist vorbei, wir bereiten die Anzeige für 2027 vor.
- **Ende 2028**: Die StromNEV tritt außer Kraft

## Was für Mineralbrunnen nicht gilt

Diese Programme knüpfen an amtliche Listen. Die Klasse 11.07 steht auf keiner davon.

- Der Industriestrompreis
- Die Strompreiskompensation
- Die Kompensation für den nationalen CO2-Preis

## So läuft die Prüfung ab

1. **Rechnungen hochladen**: Sie laden Strom- und Gasrechnungen hoch, bei Leistungsmessung den Lastgang.
2. **Prüfung**: Wir prüfen Schwerpunkt, jede Abnahmestelle und jeden Hebel und nennen das berechnete Potenzial pro Jahr.
3. **Umsetzung**: Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um: Energiesteuer, Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung selbst, die Stromsteuer über unsere Partnerkanzleien, die Umlagenbegrenzung gemeinsam mit Partnerkanzleien und, wo nötig, Wirtschaftsprüfern. Rechtsberatung bleibt bei den Partnerkanzleien.

## Häufige Fragen

### Welche Entlastungen gelten für Mineralbrunnen?

Mineralbrunnen und Hersteller von Erfrischungsgetränken gehören zum Produzierenden Gewerbe. Damit sind Stromsteuer-Entlastung und Energiesteuer-Entlastung auf Gas möglich. Als Branche auf Liste 2 der Anlage 2 EnFG kommt ab über 1 GWh Strom je Abnahmestelle die Umlagenbegrenzung dazu, wenn Managementsystem und Gegenleistung erfüllt sind. Netzentgelte und Konzessionsabgabe prüfen wir je Abnahmestelle.

### Zählt der Getränkehandel mit?

Für die Frage, ob Ihr Unternehmen zum Produzierenden Gewerbe gehört, zählt der Handel mit Fremdgetränken und die Logistik für Dritte nicht als Herstellung. Hat Ihr Unternehmen beides, muss die eigene Herstellung nach einer wählbaren Bezugsgröße den größten Anteil haben. Die Wahl trifft Ihr Unternehmen, die Zuordnung das Hauptzollamt. Ist das Unternehmen begünstigt, wird auch der Strom für den eigenen Handelsbereich entlastet. Strom für eine getrennte Handelsgesellschaft nicht.

### Lohnt sich die Umlagenbegrenzung für einen Brunnenbetrieb?

Erst wenn der Vorteil die laufenden Kosten für Managementsystem und Nachweise deutlich übersteigt. Begrenzt wird nur der Strom über der ersten GWh, auf 25 Prozent der KWKG- und Offshore-Umlage. Das sind 2026 rund 1 ct je begrenzter kWh. Im unteren GWh-Bereich haben wir auch schon abgeraten.

### Gibt es den Industriestrompreis für Getränkehersteller?

Nein. Die Klasse 11.07 steht nicht auf Teilliste 1 der europäischen Leitlinien.

### Was bringt das Netzentgelt bei Schichtbetrieb?

Entscheidend ist, wann Ihre höchste Last im Jahr anfällt. Liegt sie in der Abfüllsaison außerhalb der Hochlastzeitfenster Ihres Netzbetreibers, kann die atypische Netznutzung passen, auch bei mehreren Schichten. Daneben bringen gekappte Leistungsspitzen, die richtige Gruppe beim Aufschlag für besondere Netznutzung und eine geprüfte Netzabrechnung oft Geld.

### Was übernimmt EnergyIQ?

Energiesteuer, Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Den Stromsteuer-Antrag stellen unsere Partnerkanzleien. Die Umlagenbegrenzung setzen wir gemeinsam mit Partnerkanzleien um, mit Wirtschaftsprüfern, wo ein Prüfungsvermerk nötig ist.

## Brunnenbetrieb prüfen lassen

Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.

Rechnungen hochladen und Brunnenbetrieb prüfen lassen

## Quellen

1. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
2. [StromStG: Begünstigte Unternehmen](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2.html)
3. [StromStV: Anwendungsbereich](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__1.html)
4. [StromStV: Mischbetrieb](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__15.html)
5. [StromStV: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__17b.html)
6. [AO: Festsetzungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html)
7. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
8. [§ 51 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__51.html)
9. [EnFG: Anlage 2, Liste 2](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
10. [EnFG: Energiemanagementsystem](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__2.html)
11. [EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
12. [EnFG: Nachweise](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__32.html)
13. [BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlage](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
14. [KAV: Konzessionsabgabe, Schwellen und Grenzpreise](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html)
15. [KAV: Grund- und Ersatzversorgung](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__1.html)
16. [StromNEV: Atypische Netznutzung und Bandlast](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)
17. [StromNEV: Leistungspreis](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__17.html)

## Weiterlesen

- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54)
- [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)
- [Leistungspreis senken](https://energyiq.de/leistungspreis-senken)
- [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)
- [Konzessionsabgabe und Grenzpreis](https://energyiq.de/konzessionsabgabe-grenzpreis)
- [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check)
- [Energiekosten Brauerei](https://energyiq.de/energiekosten-brauerei)
