# Energiekosten in der Elektronikfertigung senken: Halbleiter, Bauelemente, Leiterplatten

**Kurz gesagt:** Hersteller elektronischer Bauelemente (WZ 26.11) stehen auf den Listen für den Industriestrompreis und für die Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage. Dazu kommt in der Regel die Stromsteuer-Entlastung für das Produzierende Gewerbe. Wer Leiterplatten nur bestückt (WZ 26.12), steht auf keiner der beiden Listen. Entscheidend ist deshalb die genaue Zuordnung jeder Abnahmestelle. Datenstand: 08.10.2026.

Stand: 2026-10-08 · https://energyiq.de/energiekosten-elektronik

## Welche Hebel greifen

Halbleiter- und Bauelementefertigung braucht oft Reinräume mit Lüftung und Klima, die durchlaufen. Bei Leiterplatten und passiven Bauelementen kommen häufig Galvanik, Trocknung und Öfen dazu, teils mit Gas. Auf der Rechnung stehen neben dem Strompreis Stromsteuer, Umlagen und Netzentgelt, und für mehrere dieser Posten gibt es eine Entlastung.

|  | Hebel | Bauelemente (WZ 26.11) | Bestückte Leiterplatten (WZ 26.12) |
|---|---|---|---|
| Stromsteuer (§ 9b) (Ebene: Unternehmen (Hauptzollamt)) | Ja: in der Regel ja | Ja: in der Regel ja |
| Industriestrompreis (Ebene: Zuordnung je Abnahmestelle) | Ja: gelistet | Nein: nicht gelistet |
| Umlagenbegrenzung (BesAR) (Ebene: Unternehmen, Branche und 1 GWh je Abnahmestelle) | Teilweise: Liste 1, über 1 GWh | Nein: nicht gelistet |
| Strompreiskompensation, BECV | Nein: nicht gelistet | Nein: nicht gelistet |
| Energiesteuer Gas (§ 54) (Ebene: Unternehmen) | Teilweise: ab rund 181 MWh Gas | Teilweise: ab rund 181 MWh Gas |
| Netzentgelt (Ebene: Abnahmestelle) | Prüfen: Aufschlag über 1 GWh prüfen; Atypik nach Lastgang; Bandlast über 10 GWh | Prüfen: wie links |
| Konzessionsabgabe (Ebene: Abnahmestelle) | Prüfen: Abrechnung prüfen | Prüfen: Abrechnung prüfen |

## Industriestrompreis: gelistet, aber mit Pflichtinvestition

WZ 26.11 steht in Teilliste 1 des Anhangs I der EU-Leitlinien, auf die die Richtlinie zum Industriestrompreis verweist. Leistungsberechtigt sind Unternehmen mit Abnahmestellen, deren Tätigkeitsschwerpunkt zum Ende des Abrechnungsjahres in einem gelisteten Wirtschaftszweig liegt. Das BAFA prüft die Zuordnung selbst und ist an die Einstufung des Statistischen Landesamts nicht gebunden. Für 2026 beträgt die Basisförderung rechnerisch 18,72 Euro je MWh auf den anrechenbaren Verbrauch, eigenverbrauchter Strom aus der eigenen Photovoltaik zählt mit. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, bei knappen Mitteln kann gekürzt werden. Mindestens die Hälfte der Beihilfe muss binnen 48 Monaten in Dekarbonisierung fließen, anrechenbar sind Maßnahmen ab Beginn des Abrechnungsjahres. Frei verfügbar ist nur der Teil oberhalb dieser Pflichtinvestition, wer sie nicht erfüllt, zahlt den entsprechenden Anteil mit Zinsen zurück.

> **Antragsfrist** Der Antrag für 2026 läuft bis 31.03.2027.
> 
> Mehr dazu: [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis) · [Voraussetzungen](https://energyiq.de/industriestrompreis-voraussetzungen) · Industriestrompreis-Rechner · [KUEBLL-Liste](https://energyiq.de/kuebll)

## Umlagenbegrenzung: ab 1 GWh je Abnahmestelle

Bauelementehersteller stehen auf Liste 1 der Anlage 2 EnFG. Voraussetzung sind ein Energiemanagement und eine Gegenleistung, etwa wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen. Ob Ihr Betrieb die Begrenzung schon nutzt, sehen wir auf der Stromrechnung.

## Schnellcheck je Abnahmestelle

Wie viel selbst verbrauchten Strom hatte die Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr?

- Schwelle: 1 GWh
- Darüber: Lag der selbst verbrauchte Strom an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr über 1 GWh, werden KWKG- und Offshore-Umlage (2026 zusammen 1,387 ct/kWh) für den Verbrauch über der ersten GWh auf 15 Prozent begrenzt, mindestens bleiben 0,05 ct/kWh.
- Darunter: Mehrere kleine Standorte werden nicht zusammengezählt.

> **Antragsfrist** Der Antrag für ein Jahr ist bis 30. Juni des Vorjahres zu stellen, für 2027 ist die Frist vorbei, für 2028 läuft sie bis 30.06.2027.
> 
> Mehr dazu: [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung) · [Voraussetzungen](https://energyiq.de/besar-voraussetzungen) · [Frist](https://energyiq.de/besar-frist)

## Stromsteuer und Gas

Wer Bauelemente selbst herstellt, gehört in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Maßgeblich ist der Schwerpunkt des ganzen Unternehmens: Die Bezugsgröße wählt Ihr Unternehmen, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Das gilt auch für die Bestückung von Leiterplatten. Wer Bauteile nur zukauft, programmiert, prüft oder umverpackt, stellt nichts her und riskiert die Zuordnung zum Handel. Wer nur entwickelt und fertigen lässt, wird nach den seit 2026 geltenden Regeln zur Fremdfertigung gesondert geprüft.

Die Entlastung beträgt 20 Euro je MWh, soweit sie 250 Euro im Jahr übersteigt.

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

_Rechner auf der Seite._

## Beihilfeerklärung, Kälte und Gas

Ab 10.000 Euro Entlastung im Jahr verlangt der Zoll zusätzlich eine Selbsterklärung zu Beihilfen. Wer nach Beihilferecht als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt, erhält keine Entlastung, das prüfen wir vorab am letzten Jahresabschluss. Geben Sie Kälte oder Druckluft an andere Firmen ab, ist dieser Anteil gesondert zu prüfen. Wer Gas für Heizung, Trocknung oder Öfen nutzt, kann zusätzlich die Energiesteuer-Entlastung nach § 54 EnergieStG prüfen lassen, ein Betrag bleibt ab rund 181 MWh Gas im Jahr.

## Ihre Energiesteuer-Entlastung für Gas

_Rechner auf der Seite._

> **Antragsfrist** Die Entlastung für 2025 wird nur gewährt, wenn der Antrag bis Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt wird, im Regelfall bis 31.12.2026.
> 
> Mehr dazu: [Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe) · Stromsteuer-Rechner · [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54)

## Netzentgelte und Konzessionsabgabe

Die atypische Netznutzung verlangt, dass Ihre Jahreshöchstlast mindestens 100 kW über der höchsten Last in den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers liegt, der Abstand die Erheblichkeitsschwelle erreicht (Mittelspannung 20 Prozent, Niederspannung 30 Prozent der Jahreshöchstlast) und der Vorteil mindestens 500 Euro im Jahr beträgt. Verfehlt das Ist eine Bedingung, gilt rückwirkend für das ganze Jahr das allgemeine Entgelt. Bei gleichmäßiger Last ist der Abstand oft knapp, liegen Ihre Spitzen außerhalb der Fenster, kann es passen. Das sehen wir am Lastgang. Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstattet Ihr Unternehmen bis 30.09., wir bereiten sie vor.

## Bandlast, Aufschlag und Konzessionsabgabe

Große Werke mit über 10 GWh und mindestens 7.000 Benutzungsstunden je Abnahmestelle können stattdessen das Bandlastprivileg prüfen. Beim Aufschlag für besondere Netznutzung gilt für den selbst verbrauchten Strom oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle höchstens 0,05 ct/kWh statt 1,559 ct/kWh, liegen Ihre Stromkosten über 4 Prozent des Umsatzes, höchstens 0,025 ct/kWh. Oft ist das schon richtig abgerechnet, wir prüfen, ob Ihre Abrechnung es abbildet.

Bei der Konzessionsabgabe zahlen leistungsgemessene Abnahmestellen meist schon den niedrigen Sondervertragssatz, ausgenommen Lieferungen in der Grund- oder Ersatzversorgung. Wir prüfen, ob die Abrechnung stimmt.

> **Die StromNEV läuft aus** Die StromNEV tritt Ende 2028 außer Kraft, danach rechnen wir nach den dann geltenden Regeln neu.
> 
> Mehr dazu: [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Bandlastprivileg](https://energyiq.de/bandlastprivileg) · [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung) · [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe)

## Zwischen zwei Codes

Liegt Ihr Betrieb zwischen zwei Wirtschaftszweigen, kann die Zuordnung über den ganzen Anspruch entscheiden. Je nach Produkt landet ein Betrieb bei den Bauelementen, bei Mess- und Kontrollinstrumenten oder bei optischen Instrumenten, und nur der erste Zweig steht auf den Listen für Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung. Wir prüfen Grenzfälle an den amtlichen Erläuterungen.

Frei gewähltes Rechenbeispiel, keine Kundendaten: Eine Abnahmestelle mit 2 GWh, WZ 26.11, kein Unternehmen in Schwierigkeiten.

- Stromsteuer-Entlastung: rund 39.750 Euro im Jahr.
- Industriestrompreis 2026: rechnerisch rund 37.400 Euro vor möglicher Kürzung, davon mindestens die Hälfte als Pflichtinvestition.
- Umlagenbegrenzung, gerechnet mit den Umlagesätzen 2026, frühestens für 2028 erreichbar: rund 11.800 Euro vor den Kosten für Energiemanagement und Nachweise, die bei dieser Größe einen spürbaren Teil aufzehren.

Die Beträge betreffen verschiedene Kostenbestandteile und Jahre und sind nicht zu addieren. Berechnetes Potenzial, nicht umgesetzt.

## Fristen für Elektronikhersteller

- **31.12.2026** (Ausschlussfrist): Stromsteuer-Antrag für die Entlastung 2025: Die Entlastung wird nur gewährt, wenn der Antrag bis Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt wird.
- **31.03.2027**: Antrag Industriestrompreis für 2026
- **30.06.2027**: Antrag Umlagenbegrenzung für 2028
- **30.09.**: Anzeige zur atypischen Netznutzung bei der Regulierungsbehörde
- **Ende 2028**: Die StromNEV tritt außer Kraft

## So läuft die Prüfung ab

1. **Hochladen**: Sie laden die letzte Jahresrechnung je Abnahmestelle hoch, wenn vorhanden mit Lastgang.
2. **Zuordnung**: Wir ordnen jede Abnahmestelle dem richtigen Wirtschaftszweig zu und nennen das berechnete Potenzial je Hebel.
3. **Umsetzung**: Den Stromsteuer-Antrag stellen unsere Partnerkanzleien. Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung setzen wir gemeinsam mit Partnerkanzleien und, wo ein Testat nötig ist, mit Wirtschaftsprüfern um. Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Energiesteuer und Rechnungsprüfung übernehmen wir selbst.

## Häufige Fragen

### Bekommen Hersteller elektronischer Bauelemente den Industriestrompreis?

WZ 26.11 steht auf der maßgeblichen Liste (KUEBLL Anhang I, Teilliste 1). Leistungsberechtigt sind Unternehmen mit Abnahmestellen, deren Tätigkeitsschwerpunkt zum Ende des Abrechnungsjahres in diesem Wirtschaftszweig liegt. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden. 2026 beträgt die Basisförderung rechnerisch 18,72 Euro je MWh, mindestens die Hälfte muss in Dekarbonisierung investiert werden.

### Gilt das auch für bestückte Leiterplatten?

Für die reine Bestückung (WZ 26.12) nicht: Sie steht weder auf der Liste für den Industriestrompreis noch in Anlage 2 EnFG. Fertigen Sie an einer eigenen Abnahmestelle selbst Leiterplatten oder Bauelemente, prüfen wir diese Stelle gesondert. Die Stromsteuer-Entlastung bleibt in der Regel möglich, weil auch die Bestückung zum Produzierenden Gewerbe zählt.

### Ab wann lohnt die Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage?

Voraussetzung ist mehr als 1 GWh selbst verbrauchter Strom an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, dazu ein Energiemanagement und eine Gegenleistung. Begrenzt wird nur der Verbrauch über der ersten GWh, für 26.11 auf 15 Prozent. Knapp über der Schwelle rechnen wir die Nachweiskosten ehrlich gegen und raten auch ab.

### Bringt die atypische Netznutzung etwas?

Das hängt vom Lastgang und von den Hochlastzeitfenstern Ihres Netzbetreibers ab. Bei gleichmäßiger Last ist der nötige Abstand von mindestens 100 kW zwischen Jahreshöchstlast und Fensterspitze oft knapp. Liegen Ihre Spitzen dagegen außerhalb der Fenster, etwa bei der Kühlung im Sommer, kann es passen. Wir prüfen das an den Viertelstundenwerten. Über 10 GWh und ab 7.000 Benutzungsstunden kann stattdessen das Bandlastprivileg passen.

### Was ist mit der Stromsteuer?

Wer Bauelemente selbst herstellt, gehört in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Maßgeblich ist der Schwerpunkt des Unternehmens: Die Bezugsgröße wählt Ihr Unternehmen, die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Die Entlastung beträgt 20 Euro je MWh, soweit sie 250 Euro im Jahr übersteigt. Die Entlastung für 2025 wird nur gewährt, wenn der Antrag bis Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt wird, im Regelfall bis 31.12.2026.

### Wer setzt was um?

Den Stromsteuer-Antrag stellen unsere Partnerkanzleien. Industriestrompreis und Umlagenbegrenzung setzen wir gemeinsam mit Partnerkanzleien und, wo ein Testat nötig ist, mit Wirtschaftsprüfern um. Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Energiesteuer und Rechnungsprüfung übernehmen wir selbst.

## Abnahmestellen prüfen lassen

Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.

Abnahmestellen prüfen lassen

## Quellen

1. [Amtliches WZ-2003-Verzeichnis](https://gewan-client.bayern.de/mam/gewerbewesen/wz03.pdf)
2. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
3. [StromStG: Begünstigte Unternehmen](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2.html)
4. [StromStV: Schwerpunkt, Bezugsgrößen](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__15.html)
5. [AO: Festsetzungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html)
6. [StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2a.html)
7. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
8. [KUEBLL: Liste für den Industriestrompreis](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022XC0218(03))
9. [EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Liste](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
10. [EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
11. [EnFG: Umfang der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__31.html)
12. [EnFG: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__40.html)
13. [BECV, Anlage](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
14. [StromNEV: Netzentgelte, Bandlast, Atypik](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)

## Weiterlesen

- [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)
- [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)
- [Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe)
- [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54)
- [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)
- [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung)
- [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe)
- [Energiekosten Glasindustrie](https://energyiq.de/energiekosten-glasindustrie)
