# Energiekosten für Dauerbackwaren und Teigwaren senken: der Listenvorteil gegenüber der Bäckerei

**Kurz gesagt:** Hersteller von Dauerbackwaren und Teigwaren gehören zum Produzierenden Gewerbe und können Stromsteuer- und Energiesteuer-Entlastung nutzen. Anders als Bäckereien für frische Backwaren stehen sie auf Liste 2 der Anlage 2 EnFG: Ab mehr als 1 GWh selbst verbrauchtem Strom an einer Abnahmestelle lässt sich die KWKG- und Offshore-Umlage begrenzen. Industriestrompreis, Strompreiskompensation und CO2-Preis-Kompensation gelten nicht. Datenstand: 07.10.2026.

Stand: 2026-10-07 · https://energyiq.de/energiekosten-dauerbackwaren-teigwaren

## Welche Hebel greifen

Kekse, Zwieback, Lebkuchen und Nudeln entstehen auf Linien mit großen Öfen und Trocknern. Auf Strom- und Gasrechnung stehen neben dem Energiepreis Steuern, Umlagen und Netzentgelte. Welche Entlastung passt, hängt an der Wirtschaftsklasse.

|  | Betrieb (WZ 2008) | Stromsteuer | Gas § 54 | Umlagenbegrenzung | Industriestrompreis |
|---|---|---|---|---|---|
| Dauerbackwaren (10.72) | Ja | Ja | Teilweise: ab mehr als 1 GWh je Abnahmestelle | Nein |
| Teigwaren (10.73) | Ja | Ja | Teilweise: ab mehr als 1 GWh je Abnahmestelle | Nein |
| Frische Backwaren (10.71), siehe Bäckerei-Seite | Ja | Ja | Nein | Nein |

_Bei Unternehmen, die beides herstellen, kommt es auf die Zuordnung an, und zwar zweimal: Für die Umlagenbegrenzung zählt die Klassifizierung des Statistischen Landesamts für das Unternehmen und die Abnahmestelle, für die Stromsteuer die Zuordnung durch das Hauptzollamt. Das prüfen wir vor jedem Antrag._

## Umlagenbegrenzung: ab mehr als 1 GWh je Abnahmestelle

Mit der Besonderen Ausgleichsregelung zahlen gelistete Unternehmen für den Strom über der ersten GWh je Abnahmestelle nur noch 25 Prozent der KWKG- und Offshore-Umlage, 2026 zusammen 1,387 ct/kWh, mindestens aber 0,05 ct/kWh (§ 31 EnFG). Bei Deckung des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien in besonderer Weise sind es 15 Prozent. Rechnerisch sind das 2026 rund 10.400 Euro je GWh über der ersten, vor Kosten. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr an dieser Abnahmestelle mehr als 1 GWh umlagepflichtigen Strom selbst verbraucht hat. Mehrere Werke werden nicht addiert.

## Zwei Nachweise: Energiemanagement und Gegenleistung

Dazu kommen zwei Nachweise (§ 30 EnFG). Erstens ein Energiemanagementsystem: ISO 50001 oder EMAS, bei weniger als 5 GWh Stromverbrauch auch ein System nach ISO 50005 oder die Mitgliedschaft in einem Energieeffizienz-Netzwerk. Ein Umweltmanagement nach ISO 14001 reicht nicht. Zweitens eine Gegenleistung: wirtschaftlich durchführbare Effizienzmaßnahmen aus dem Energiemanagement, mindestens 30 Prozent ungeförderter Grünstrom oder Investitionen in die Dekarbonisierung. Die Erklärungen dazu bestätigt eine prüfungsbefugte Stelle.

> **Antragsfrist** Der Antrag läuft beim BAFA bis 30. Juni für das Folgejahr. Für 2027 ist die Frist abgelaufen, der nächste Antrag gilt 2028. Rückwirkend geht nichts, die Weichen werden also ein Jahr und mehr im Voraus gestellt.

## Aus der Praxis: Umlagenbegrenzung

Aus der Praxis einer anderen Branche:

### Betrieb mit gut 2 GWh an einer Abnahmestelle

**Ausgangslage:** Bei einem Betrieb mit gut 2 GWh an einer Abnahmestelle stand ein berechneter Vorteil im niedrigen fünfstelligen Bereich Antragskosten von 5.000 bis 8.000 Euro gegenüber.

**Ergebnis:** Antragskosten von 5.000 bis 8.000 Euro. Wir haben abgeraten.

> **Wirtschaftlichkeit und Umsetzung** Wirtschaftlich wird die Begrenzung meist erst mit deutlich mehr Strom an einer Abnahmestelle. Ob sie schon läuft, zeigt ein Begrenzungsbescheid des BAFA; ein Hinweis ist, wenn die Rechnung KWK- und Offshore-Umlage oberhalb der ersten GWh nur noch reduziert ausweist. Umgesetzt wird gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien.
> 
> Mehr dazu: [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung) · [BesAR-Voraussetzungen](https://energyiq.de/besar-voraussetzungen) · [BesAR-Frist](https://energyiq.de/besar-frist) · [KWKG- und Offshore-Umlage begrenzen](https://energyiq.de/kwkg-offshore-netzumlage-begrenzen)

## Stromsteuer-Entlastung

Die Stromsteuer-Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, nur soweit der Betrag 250 Euro im Jahr übersteigt (§ 9b StromStG), geprüft je Unternehmen. Ab 10.000 Euro Entlastung verlangt der Zoll eine Selbsterklärung zu Beihilfen. Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien, wir bereiten Mengen und Unterlagen vor.

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

_Rechner auf der Seite._

> **Antragsfrist** Beantragt werden kann das Vorjahr in der Regel bis zum Ende des Folgejahres, für 2025 also bis 31.12.2026.
> 
> Mehr dazu: [Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer) · [Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe) · Stromsteuer-Rechner

## Gas für Öfen und Trockner: Energiesteuer-Entlastung

Für das Gas in Öfen und Trocknern gilt § 54 EnergieStG: 1,38 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro, ein Betrag bleibt ab rund 181 MWh Gas.

## Ihre Entlastung für das Gas

_Rechner auf der Seite._

> **§ 51 gilt nicht** Die volle Erstattung nach § 51 EnergieStG greift nicht, denn Backöfen und Lebensmitteltrocknung stehen nicht im Katalog.

## Gas-Betrag und Konzessionsabgabe

Wie groß der Gas-Betrag neben der Stromsteuer werden kann, zeigt ein Fall aus einer Großbäckerei auf unserer Seite zu [Bäckereien](https://energyiq.de/energiekosten-baeckerei). Bei großen Gasmengen prüfen wir außerdem, ob auf der Gasrechnung Konzessionsabgabe steht, obwohl Sondervertragskunden über 5 Mio. kWh je Jahr und Abnahmefall davon befreit sind (§ 2 Abs. 5 KAV).

Mehr dazu: [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54) · § 51 EnergieStG (Abgrenzung) · [Konzessionsabgabe und Grenzpreis](https://energyiq.de/konzessionsabgabe-grenzpreis)

## Netzentgelt: Linien, Öfen, Spitzen

Laufen Linien in mehreren Schichten, liegt die höchste Last im Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers oft kaum unter der Jahreshöchstlast. Dann scheidet die atypische Netznutzung aus. Mehr dazu auf der [Bäckerei-Seite](https://energyiq.de/energiekosten-baeckerei).

## Aus der Praxis: Atypische Netznutzung

### Großbäckerei

**Ausgangslage:** Die Winterfenster vom Vormittag bis in den Nachmittag und am frühen Abend deckten die Backzeiten fast vollständig ab.

**Ergebnis:** Die Jahresspitze lag nur wenige Kilowatt darüber.

## Wenn sich Ofenstart und Trocknerläufe verlegen lassen

Lassen sich Ofenstart oder Trocknerläufe planbar aus den Fenstern legen, kann sich das ändern. Voraussetzung sind Leistungsmessung, mindestens 100 kW Abstand zwischen Jahreshöchstlast und Fensterspitze, ein Abstand von mindestens 30 Prozent der Jahreshöchstlast in der Niederspannung (20 Prozent in der Mittelspannung) und mindestens 500 Euro Vorteil.

> **Vorbehalt und Ende der StromNEV** Mindestens 20 Prozent des allgemeinen Netzentgelts bleiben immer. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen im Ist erfüllt werden, sonst gilt rückwirkend das allgemeine Entgelt. Die Anzeige erstattet Ihr Unternehmen bis 30. September des Anwendungsjahres bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vor. Die StromNEV tritt Ende 2028 außer Kraft.

## Zwei sicherere Posten

Sicherer sind zwei andere Posten. Über 1 GWh je Abnahmestelle gilt beim Aufschlag für besondere Netznutzung für die Mehrmenge höchstens 0,050 statt 1,559 ct/kWh, bei hohem Stromkostenanteil teils noch weniger; wir prüfen, ob die richtige Gruppe abgerechnet wird. Und beim Leistungspreis zählt die abrechnungsrelevante Spitze.

## Aus der Praxis: Leistungspreis

### Lebensmittelhersteller

**Ausgangslage:** Bei einem Lebensmittelhersteller mit mehreren hundert kW Spitze und einem Leistungspreis über 100 Euro je kW.

**Ergebnis:** mittlerer vierstelliger Betrag pro Jahr. Eine Kappung um knapp ein Zehntel ergab rechnerisch einen mittleren vierstelligen Betrag pro Jahr.

> **Alle Spitzen müssen sinken** Das wirkt nur, wenn alle maßgeblichen Spitzen sinken. Ein gestaffelter Anlauf der Linien kann dabei helfen.
> 
> Mehr dazu: [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Hochlastzeitfenster](https://energyiq.de/hochlastzeitfenster) · [Leistungspreis senken](https://energyiq.de/leistungspreis-senken) · [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung) · [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check)

## Fristen für Dauerbackwaren und Teigwaren

- **30. Juni für das Folgejahr**: Antrag auf Umlagenbegrenzung beim BAFA: Für 2027 ist die Frist abgelaufen, der nächste Antrag gilt 2028.
- **31.12.2026**: Stromsteuer-Antrag für das Vorjahr: Beantragt werden kann das Vorjahr in der Regel bis zum Ende des Folgejahres, für 2025 also bis 31.12.2026.
- **30. September des Anwendungsjahres**: Anzeige zur atypischen Netznutzung: Ihr Unternehmen erstattet die Anzeige bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vor.
- **Ende 2028**: Die StromNEV tritt außer Kraft

## Was für Dauerbackwaren und Teigwaren nicht gilt

Industriestrompreis, Strompreiskompensation und Kompensation für den nationalen CO2-Preis knüpfen an amtliche Listen. Dauerbackwaren und Teigwaren stehen auf keiner davon.

- Der Industriestrompreis
- Die Strompreiskompensation
- Die Kompensation für den nationalen CO2-Preis

## So läuft die Prüfung ab

1. **Hochladen**: Sie laden Strom- und Gasrechnungen hoch, bei Leistungsmessung den Lastgang.
2. **Prüfung**: Wir prüfen Wirtschaftsklasse, jede Abnahmestelle und jeden Hebel und nennen das berechnete Potenzial pro Jahr.
3. **Umsetzung**: Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um.

## Wer was übernimmt, je Hebel

| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Energiesteuer, Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung | Wir setzen selbst um. |
| Stromsteuer | Über unsere Partnerkanzleien. |
| Umlagenbegrenzung | Gemeinsam mit Partnerkanzleien, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bestätigung oder ein Prüfungsvermerk nötig ist. |
| Rechtsberatung | Bleibt bei den Partnerkanzleien. |

> **Vergütung** Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.

## Häufige Fragen

### Welche Entlastungen gelten für Hersteller von Dauerbackwaren und Teigwaren?

Beide gehören zum Produzierenden Gewerbe. Damit sind die Stromsteuer-Entlastung und die Energiesteuer-Entlastung auf Gas möglich. Zusätzlich stehen beide Klassen auf Liste 2 der Anlage 2 EnFG: Die Umlagenbegrenzung ist ab mehr als 1 GWh selbst verbrauchtem Strom an einer Abnahmestelle möglich, mit Energiemanagement und Gegenleistung. Netzentgelt und Konzessionsabgabe prüfen wir je Abnahmestelle.

### Warum gilt die Umlagenbegrenzung für Kekse, aber nicht für Brötchen?

Weil die Liste nach Wirtschaftsklassen geht. Die Herstellung von Dauerbackwaren (10.72) und Teigwaren (10.73) steht darauf, die Herstellung frischer Backwaren (10.71) nicht. Maßgeblich ist die amtliche Zuordnung Ihres Unternehmens und der jeweiligen Abnahmestelle durch das Statistische Landesamt. Für die Stromsteuer ordnet das Hauptzollamt eigenständig zu, beide Prüfungen können auseinanderfallen.

### Wie viel bringt die Umlagenbegrenzung?

Begrenzt wird nur der Strom über der ersten GWh je Abnahmestelle, auf 25 Prozent der KWKG- und Offshore-Umlage, die 2026 zusammen 1,387 ct/kWh betragen. Das sind rund 10.400 Euro je GWh über der ersten, bei Deckung aus erneuerbaren Energien etwas mehr. Dem stehen Kosten für Energiemanagement, Gegenleistung und Bestätigungen gegenüber. Bei wenigen GWh raten wir oft ab.

### Gibt es für Öfen und Trockner die volle Energiesteuer-Erstattung?

Nein. Die volle Erstattung nach § 51 EnergieStG gilt für Prozesse wie Glas, Keramik oder Metall, nicht für Backöfen und Lebensmitteltrocknung. Die Entlastung nach § 54 EnergieStG gilt schon: 1,38 Euro je Megawattstunde, ein Betrag bleibt ab rund 181 MWh Gas.

### Bekommen wir den Industriestrompreis?

Nein. Dauerbackwaren und Teigwaren stehen nicht auf Teilliste 1, die für den Industriestrompreis maßgeblich ist.

### Was übernimmt EnergyIQ?

Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Den Stromsteuer-Antrag stellen unsere Partnerkanzleien. Die Umlagenbegrenzung setzen wir gemeinsam mit Partnerkanzleien um; Bestätigungen und Prüfungsvermerke kommen von prüfungsbefugten Stellen, etwa Wirtschaftsprüfern.

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Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.

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## Quellen

1. [EnFG: Zuordnung, Nachweise](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__32.html)
2. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
3. [StromStG: Begünstigte Unternehmen](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2.html)
4. [StromStV: Betriebsbezirk](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__1.html)
5. [StromStV: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__17b.html)
6. [AO: Festsetzungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html)
7. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
8. [§ 51 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__51.html)
9. [EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Liste](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
10. [EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
11. [EnFG: Umfang der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__31.html)
12. [EnFG: Begriffe, Energiemanagement](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__2.html)
13. [EnFG: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__40.html)
14. [BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlage](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
15. [KAV: Konzessionsabgabe](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html)
16. [StromNEV: Atypische Netznutzung](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)

## Weiterlesen

- [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)
- [BesAR-Frist](https://energyiq.de/besar-frist)
- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54)
- [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)
- [Konzessionsabgabe und Grenzpreis](https://energyiq.de/konzessionsabgabe-grenzpreis)
- [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check)
- [Energiekosten Bäckerei](https://energyiq.de/energiekosten-baeckerei)
