# Energiekosten in Grundstoffchemie und Kunststoffherstellung senken

**Kurz gesagt:** Hersteller von Farbstoffen und Pigmenten, anorganischen und organischen Grundstoffen, Düngemitteln sowie Kunststoffen und synthetischem Kautschuk in Primärformen (20.12 bis 20.17) stehen als Sektoren auf allen vier Förderlisten: Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation für gelistete Produkte und Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe außerhalb des Emissionshandels. Hinzu kommen die Stromsteuer-Entlastung, eine eigene Entlastung für Strom in Elektrolyse und chemischer Reduktion, der Aufschlag über 1 GWh je Abnahmestelle und beim Gas die Trennung von Heiz-, Prozess- und Rohstoffmengen. Datenstand: 07.10.2026.

Stand: 2026-10-07 · https://energyiq.de/energiekosten-chemieindustrie

## Code für Code

Industriegase, Klebstoffe und Spezialchemie, Farben und Lacke sowie Chemiefasern haben eigene Seiten. Wer Kunststoffe nur verarbeitet, findet die Hebel auf der Seite zur Kunststoffverarbeitung.

|  | Wirtschaftszweig (WZ 2008) | Industriestrompreis | Begrenzung der Umlagen | Strompreiskompensation¹ | CO2-Kompensation Brennstoffe² |
|---|---|---|---|---|---|
| 20.12 Farbstoffe und Pigmente | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Ja: ja, ab 2025 | Teilweise: 75 % |
| 20.13 anorganische Grundstoffe | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Ja: ja (bisherige Sektoren) | Teilweise: 90 % |
| 20.14 organische Grundstoffe | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Ja: ja, ab 2025 | Teilweise: 90 % |
| 20.15 Düngemittel, Stickstoffverbindungen | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Ja: ja, ab 2025 | Teilweise: 95 % |
| 20.16 Kunststoffe in Primärformen | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Ja: ja, ab 2025 (ein Teilsektor schon länger) | Teilweise: 65 % |
| 20.17 synthetischer Kautschuk | Ja | Ja: ja (Liste 1) | Ja: ja, ab 2025 | Teilweise: 70 % |

_¹ Sektor gelistet; maßgeblich sind die hergestellten Produkte und die weiteren Voraussetzungen.
² Sektoraler Kompensationsgrad auf beihilfefähige Brennstoffmengen; Brennstoffe in Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, zählen nicht._

## Rechenbeispiel: 3 GWh Strom, 10 GWh Gas

Für diese Klassen haben wir noch kein eigenes Mandat, das Beispiel ist frei gewählt: eine Abnahmestelle mit 3.000 MWh versteuertem Netzbezug, vollständig betrieblich selbst verbraucht, ohne Weiterleitung, Elektromobilität oder Elektrolyse, und 10.000 MWh Erdgas, vollständig verheizt. Gerechnet mit Sätzen 2026, bisher keine Entlastung genutzt.

| Hebel | Rechnung | Betrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Stromsteuer | 3.000 MWh x 20 Euro minus 250 Euro | rund 59.750 Euro |
| Industriestrompreis | 3.000 MWh x 18,72 Euro, davon mindestens rund 28.100 Euro als Pflichtinvestition | rund 56.200 Euro |
| Aufschlag für besondere Netznutzung | 2.000 MWh über 1 GWh x 1,509 ct/kWh | rund 30.200 Euro |
| Begrenzung der Umlagen | 2.000 MWh x 85 % von 1,387 ct/kWh (rechnerischer Vergleich, nächster regulärer Antrag bis 30.06.2027 für 2028) | rund 23.600 Euro |
| Energiesteuer Gas nach § 54 | 10.000 MWh x 1,38 Euro minus 250 Euro | rund 13.550 Euro |

> **So ist das Beispiel zu lesen** Das ist berechnetes Potenzial vor Investitions- und Betriebskosten, kein Versprechen. Beim Industriestrompreis ist frei verfügbar nur der Teil oberhalb der Pflichtinvestition; wer die Pflicht nicht erfüllt, zahlt den entsprechenden Anteil mit Zinsen zurück. Die Selbstbehalte gelten je Unternehmen und Jahr. Nicht enthalten sind Strompreiskompensation und CO2-Kompensation, deren Höhe an Produkten, Benchmarks und Emissionen hängt. Fließt Strom in eine Elektrolyse oder Gas in einen begünstigten Prozess, ersetzt für diese Menge § 9a die Entlastung nach § 9b und § 51 die Entlastung nach § 54.
> 
> Mehr dazu: Industriestrompreis-Rechner

## Strom für Elektrolyse und Reduktion

In der Grundstoffchemie läuft ein Teil des Stroms direkt in den Prozess, etwa in Elektrolysen oder chemische Reduktionsverfahren. Für diese Mengen sieht § 9a Stromsteuergesetz eine eigene Entlastung vor, wenn Ihr Unternehmen zum Produzierenden Gewerbe gehört. Die Prozessmenge muss grundsätzlich gemessen werden; dieselbe Megawattstunde wird nur einmal entlastet, entweder nach § 9a oder nach § 9b. Wir trennen die Mengen vor dem Antrag.

Mehr dazu: [Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe) · Stromsteuer-Rechner

## Ihre Stromsteuer-Entlastung nach § 9b

_Rechner auf der Seite._

## Strompreiskompensation: viele Chemiesektoren neu

Seit dem Abrechnungsjahr 2025 ist die Liste deutlich länger. Neben den anorganischen Grundstoffen sind Pigmente, organische Grundstoffe, Düngemittel, Kunststoffe und Kautschuk in Primärformen beihilfefähig. Die Kompensation knüpft an die hergestellten Produkte an. Voraussetzung sind ein zertifiziertes Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS, eine Gegenleistung wie Effizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen und eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers. Mit dem Industriestrompreis lässt sich die Kompensation für unterschiedliche Strommengen kombinieren, dieselbe Menge nur einmal, und es gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag; die Frist für den Industriestrompreis verlängert sich dann bis 15.07.2027. Für Düngemittel prüfen wir vor dem Antrag, ob sich der Höchstbetrag ab 2026 ändert.

> **Antragsfrist** Die Frist für 2025 ist abgelaufen, für 2026 gibt die zuständige Behörde das Antragsfenster im Folgejahr bekannt.
> 
> Mehr dazu: [Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation) · [Sektoren der Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation-sektoren)

## Gas: § 51, § 54, Rohstoff und CO2-Kompensation

In der Chemie ist Gas oft Brennstoff und Rohstoff zugleich. Drei Mengen sind zu trennen. Gas, das ausschließlich als Rohstoff dient, ist steuerfrei oder wird nach § 47 Energiesteuergesetz entlastet. Für Mengen in chemischen Reduktionsverfahren oder mit gleichzeitiger Nutzung zu Heiz- und anderen Zwecken erstattet § 51 die gezahlte Steuer in voller Höhe, ohne Selbstbehalt. Für reine Heizmengen gilt § 54. Dieselbe Menge kann nur einmal entlastet werden, deshalb ist eine saubere Messung je Anlage der Hebel.

## Ihre Energiesteuer-Entlastung für Heizgas nach § 54

_Rechner auf der Seite._

## Kompensation des nationalen CO2-Preises

Zusätzlich sind alle Klassen dieser Seite für die Kompensation des nationalen CO2-Preises gelistet, mit Graden von 65 bis 95 %. Brennstoffmengen in Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, zählen dafür nicht; bei großen Chemieanlagen ist das oft der Großteil. Was außerhalb der Anlagengrenze verbraucht wird, kann bleiben.

Mehr dazu: [Energiesteuer auf Gas](https://energyiq.de/energiesteuer-54) · Energiesteuer, volle Entlastung

## Über 1 GWh: Aufschlag und Umlagen

Über 1 GWh selbst verbrauchtem Strom je Abnahmestelle sinkt der Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 auf höchstens 0,05 ct/kWh. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Geschäftsjahr über 4 % des Umsatzes lagen, zahlen höchstens 0,025 ct/kWh. Die Meldung übernehmen wir. KWKG- und Offshore-Umlage lassen sich über der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen, wenn im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mehr als 1 GWh umlagepflichtiger Strom selbst verbraucht wurde, mit Energiemanagement und Gegenleistung, Antrag bis 30. Juni für das Folgejahr.

> **Antragsfrist** Der nächste reguläre Antrag ist bis 30.06.2027 für 2028 möglich.
> 
> Mehr dazu: [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung) · [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung)

## Netzentgelt bei kontinuierlichen Prozessen

Reaktoren, Kompressoren und Trockner laufen oft durch. Die atypische Netznutzung passt dann selten. Wer an einer Abnahmestelle mindestens 7.000 Benutzungsstunden und mehr als 10 GWh erreicht, kann das Bandlast-Privileg prüfen lassen. Die Anzeige erstatten Sie selbst, wir bereiten sie vor.

> **Die StromNEV läuft aus** Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Nach dem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (Stand 07.10.2026) können bestehende Vereinbarungen nur unter mehreren Bedingungen übergangsweise weiterlaufen. Ab 2029 prüfen wir die geltenden Regeln neu.
> 
> Mehr dazu: [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Bandlastprivileg](https://energyiq.de/bandlastprivileg) · [Netzentgeltreform](https://energyiq.de/netzentgeltreform)

## Aus der Praxis: drei Fälle aus anderen Branchen

Aus 20.12 bis 20.17 haben wir noch kein abgeschlossenes Mandat. Drei Fälle aus anderen Branchen zeigen die Fehler, die sich übertragen lassen. Es sind Scans und Prüfungen, keine erzielten Ergebnisse.

### Code vor Zahl

**Ausgangslage:** Für einen Verpackungshersteller, der sich der Kunststoffbranche zuordnete, haben wir ein berechnetes Potenzial von rund 1 Mio. Euro im Jahr gestoppt, bevor es rausging.

**Ergebnis:** rund 1 Mio. Euro im Jahr. Eine Auskunftei führte das Werk unter Papierwaren. Maßgeblich ist die Zuordnung jedes einzelnen Werks, nicht die Branche, in der Sie sich sehen.

### Keine Nachholung

**Ausgangslage:** Für ein Werk der Baustoffindustrie haben wir die CO2-Kompensation für Brennstoffe auf grob 200.000 bis 700.000 Euro im Jahr geschätzt.

**Ergebnis:** grob 200.000 bis 700.000 Euro im Jahr. Das Antragsjahr 2025 war zum 30.06.2026 abgelaufen, verpasste Jahre lassen sich nicht nachholen. Vorab zu klären war, welche Mengen innerhalb einer Anlage im Emissionshandel liegen.

### Machen wir schon

**Ausgangslage:** Ein großer Gießereibetrieb nutzt die Strompreiskompensation seit Jahren.

**Ergebnis:** Der Wert lag dort in der Prüfung, ob nach Umfirmierung und Eigentümerwechsel alle Anträge, Meldungen und Fristen nahtlos weiterliefen.

## Fristen für die Chemieindustrie

- **30.06.2026** (Ausschlussfrist): CO2-Kompensation für Brennstoffe: Antragsjahr 2025: Das Antragsjahr 2025 war zum 30.06.2026 abgelaufen, verpasste Jahre lassen sich nicht nachholen.
- **17.08.2026** (Ausschlussfrist): Strompreiskompensation: Frist für 2025: Die Frist für 2025 endete am 17.08.2026, das nächste offene Jahr ist 2026.
- **31.03.2027**: Industriestrompreis: Frist für das Abrechnungsjahr 2026: Mit Strompreiskompensation für dasselbe Jahr: 15.07.2027.
- **30.06.2027**: Begrenzung der Umlagen: nächster regulärer Antrag: Der nächste reguläre Antrag ist bis 30.06.2027 für 2028 möglich.
- **im Folgejahr**: Strompreiskompensation: Antragsfenster für 2026: Die zuständige Behörde gibt das Antragsfenster im Folgejahr bekannt.
- **31.12.2028**: Die StromNEV tritt außer Kraft: Nach dem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (Stand 07.10.2026) können bestehende Vereinbarungen nur unter mehreren Bedingungen übergangsweise weiterlaufen.

## Abnahmestelle und Code: die häufigsten Fehler

Der Industriestrompreis wird je Abnahmestelle geprüft. Ein Betriebsteil mit eigener Messung und gelisteter Tätigkeit kann berechtigt sein, auch wenn der Rest des Unternehmens es nicht ist; ein eigener Zähler allein macht aber noch keine Abnahmestelle, und Unterzähler im selben Netz schaffen keine eigene. Ein Beispiel zeigt die Seite zu [Industriegasen](https://energyiq.de/energiekosten-industriegase). Wer Kunststoffe compoundiert oder Grundstoffe nur abfüllt, sollte die Zuordnung vor dem Antrag klären lassen.

Mehr dazu: [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis) · [KUEBLL-Liste](https://energyiq.de/kuebll)

## So läuft die Prüfung

1. **Rechnungen hochladen**: Sie laden Strom- und Gasrechnungen hoch, gern mit Lastgang und Messkonzept.
2. **Prüfung**: Wir prüfen Code und Abnahmestelle, laufende Entlastungen, Strom- und Gasmengen je Verwendung und nennen Ihnen das berechnete Potenzial je Hebel.

## Wer was übernimmt, je Hebel

| Hebel | Wer setzt um |
|---|---|
| Stromsteuer-Entlastung | Antrag über unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht; wir bereiten Menge und Unterlagen vor |
| Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation, CO2-Kompensation für Brennstoffe | EnergyIQ gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist |
| Aufschlag für besondere Netznutzung, Leistungsspitzen, Netzabrechnung, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas, Rechnungsprüfung | EnergyIQ |
| Atypische Netznutzung, Bandlast | EnergyIQ bereitet vor, die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstatten Sie |

> **Rechtsberatung und Honorar** Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien. Das Honorar ist erfolgsabhängig.

## Häufige Fragen

### Welche Chemiebranchen sind für den Industriestrompreis gelistet?

Unter anderem Farbstoffe und Pigmente, anorganische und organische Grundstoffe, Düngemittel, Kunststoffe und synthetischer Kautschuk in Primärformen (20.12 bis 20.17). Geprüft wird je Abnahmestelle. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden.

### Ist die Chemie neu bei der Strompreiskompensation?

Teilweise. Anorganische Grundstoffe waren schon gelistet. Seit dem Abrechnungsjahr 2025 kamen Pigmente, organische Grundstoffe, Düngemittel, Kunststoffe und Kautschuk in Primärformen hinzu. Maßgeblich ist, ob Ihre hergestellten Produkte gelistet sind. Die Frist für 2025 endete am 17.08.2026, das nächste offene Jahr ist 2026.

### Ist Strom für die Elektrolyse anders entlastet?

Ja. Für Strom, den ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes für die Elektrolyse oder für chemische Reduktionsverfahren entnimmt, gibt es eine eigene Entlastung nach § 9a Stromsteuergesetz. Die Prozessmenge muss gemessen werden. Für den übrigen betrieblichen Strom bleibt § 9b, dieselbe Menge wird nur einmal entlastet.

### Wann gilt die volle Energiesteuer-Entlastung für Erdgas?

Wenn Gas in chemischen Reduktionsverfahren eingesetzt wird oder gleichzeitig zu Heizzwecken und anderen Zwecken dient, außerdem bei thermischer Abfall- oder Abluftbehandlung (§ 51 Energiesteuergesetz). Wird Gas ausschließlich als Rohstoff verwendet, ist diese Menge steuerfrei oder wird nach § 47 entlastet. Für reine Heizmengen bleibt § 54 mit 1,38 Euro je Megawattstunde und 250 Euro Selbstbehalt.

### Wie hoch ist die CO2-Kompensation für Brennstoffe?

Der Kompensationsgrad ist je Sektor festgelegt: 65 % bei Kunststoffen in Primärformen, 95 % bei Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, dazwischen die übrigen Klassen. Er gilt nur für beihilfefähige Brennstoffmengen nach Abzug eines Selbstbehalts (150 Tonnen CO2, bei kleinerem Energieverbrauch weniger). Brennstoffe in Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, zählen nicht. Voraussetzung sind Energiemanagement und Reinvestition eines großen Teils der Vorjahresbeihilfe.

### Lohnt das Bandlast-Privileg?

Bei kontinuierlichen Anlagen mit mindestens 7.000 Benutzungsstunden und mehr als 10 GWh an einer Abnahmestelle kann es sich lohnen. Die Anzeige erstatten Sie selbst, wir bereiten sie vor.

### Wir sind ein Mittelständler im Chemiepark. Wie wird abgegrenzt?

Beim Industriestrompreis zählt die Abnahmestelle. Unterzähler schaffen keine eigene Abnahmestelle, ob ein gemeinsames Gelände eine oder mehrere Abnahmestellen bildet, klären wir vorab.

### Was übernimmt EnergyIQ, was übernehmen die Partnerkanzleien?

Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien mit Ihrer Vollmacht, wir bereiten Menge und Unterlagen vor. Industriestrompreis, Begrenzung der Umlagen, Strompreiskompensation und die Kompensation des CO2-Preises auf Brennstoffe setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, mit Wirtschaftsprüfern, wo eine Bescheinigung nötig ist. Netzentgelt, Aufschlag, Konzessionsabgabe, Energiesteuer auf Gas und die Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Rechtsberatung bleibt bei den Partnerkanzleien.

## Hebel an Ihren Abnahmestellen prüfen

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## Quellen

1. [EnFG Anlage 2: Branchenliste](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
2. [KUEBLL Anhang I, Teilliste 1](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022XC0218(03))
3. [EHS-Beihilfeleitlinien Anhang I (Strompreiskompensation)](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C_202600196)
4. [BECV Anlage: Kompensationsgrade](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
5. [BECV § 9: Emissionshandel und Selbstbehalt](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__9.html)
6. [BECV § 10: Energiemanagement](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__10.html)
7. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
8. [Stromsteuer-Entlastung § 9a](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9a.html)
9. [StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2a.html)
10. [StromStV: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__17b.html)
11. [AO: Festsetzungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html)
12. [StromStV: Prüfeinheit und Schwerpunkt](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__15.html)
13. [StromStV: zuständiges Hauptzollamt](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__1.html)
14. [EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
15. [EnFG: Begriffsbestimmungen](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__2.html)
16. [EnFG: Umlagenbegrenzung, Gegenleistung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__32.html)
17. [EnFG: Umfang der Begrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__31.html)
18. [EnFG: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__40.html)
19. [StromNEV: Aufschlag, atypische Netznutzung, Bandlast](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)
20. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
21. [Energiesteuer-Entlastung § 51 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__51.html)
22. [EnergieStG § 25: Erdgas als Rohstoff](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__25.html)
23. [EnergieStG § 47: Entlastung](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__47.html)
24. [KAV: Konzessionsabgabe, Höchstsätze](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html)

## Weiterlesen

- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)
- [Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation)
- [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)
- [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung)
- [Energiesteuer auf Gas](https://energyiq.de/energiesteuer-54)
- [Bandlastprivileg](https://energyiq.de/bandlastprivileg)
