# Energiekosten senken bei Chemiefasern: vier Listen und eine genaue Rechnung

**Kurz gesagt:** Chemiefaserhersteller stehen auf allen vier Branchenlisten: Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung, Strompreiskompensation, seit dem Abrechnungsjahr 2025, und CO2-Kompensation für Brennstoffe. Wird das Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zugeordnet, kommen Stromsteuer- und Energiesteuer-Entlastung dazu. Bei durchlaufenden Spinnanlagen lohnt neben den Listen ein genauer Blick auf die Abrechnung von Umlagen und Aufschlägen. Datenstand: 08.10.2026.

Stand: 2026-10-08 · https://energyiq.de/energiekosten-chemiefasern

## Die Listenlage für Chemiefasern

|  | Hebel | Chemiefasern (20.60) |
|---|---|---|
| Stromsteuer (§ 9b) (Prüfebene: Unternehmen (Rechtsträger)) | Teilweise: ja, bei Zuordnung zum Produzierenden Gewerbe |
| Energiesteuer Gas (§ 54) (Prüfebene: Unternehmen (Rechtsträger)) | Teilweise: ja, bei Zuordnung zum Produzierenden Gewerbe |
| Industriestrompreis (Prüfebene: Abnahmestelle) | Ja |
| Umlagenbegrenzung (Prüfebene: Unternehmen und Abnahmestelle) | Teilweise: Liste 1, über 1 GWh |
| Strompreiskompensation (Prüfebene: Anlage und Produkt) | Ja: ja, seit 2025 |
| CO2-Kompensation Brennstoffe (Prüfebene: Unternehmen im Sektor) | Ja: ja, 65 %, ohne Nachweis der Emissionsintensität 60 % |

## Abgrenzung: Erspinnen, Garn und Vlies

Maßgeblich ist, was hergestellt wird. Wer Fasern aus Polymerschmelze oder Lösung erspinnt, gehört hierher. Wer zugekaufte Fasern zu Garn verspinnt oder zu Vliesen verarbeitet, fällt unter andere Wirtschaftszweige mit eigener Listenlage. Wer aus eigenen Fasern Vliese herstellt, findet die Abgrenzung auf unserer [Seite zu Vliesstoffen](https://energyiq.de/energiekosten-vliesstoff-technische-textilien); für die Strompreiskompensation zählt dann jede Anlage mit ihrem Produkt.

## Kohlenstofffasern: andere Listenlage

Kohlenstofffasern ordnet die Klassifikation in der Regel nicht hier ein, sondern bei den sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien. Dort gelten Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung und CO2-Kompensation ebenfalls, die Strompreiskompensation in der Regel nicht. Wer den Präkursor selbst erspinnt, prüft sie für diese Anlage. Liegt ein Werk zwischen zwei Codes, kann die Zuordnung über mehrere Entlastungen zugleich entscheiden. Wir klären das vor jeder Zahl an den amtlichen Erläuterungen.

## Stromsteuer: das Unternehmen als Ganzes

Für die Stromsteuer-Entlastung (20 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro, § 9b StromStG) wird das Unternehmen als Ganzes eingeordnet; die Zuordnung trifft das Hauptzollamt.

Mehr dazu: [Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer) · [Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe)

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

_Rechner auf der Seite._

## Strompreiskompensation seit 2025 und Industriestrompreis

Die Strompreiskompensation erstattet einen Teil der CO2-Kosten, die über den Börsenstrompreis weitergegeben werden. Mit der Änderung der EU-Leitlinien stehen Chemiefasern seit dem Abrechnungsjahr 2025 auf der Liste. Die Kompensation knüpft an das Produkt der Anlage an. Verlangt werden ein Energiemanagement, für neu aufgenommene Branchen mit Übergangszeit, eine jährliche Gegenleistung und die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers. Die Frist für 2025 ist abgelaufen, den Antrag für 2026 stellen Sie 2027 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle. Vor jedem Antrag prüfen wir den aktuellen Stand der nationalen Richtlinie.

Der Industriestrompreis wird je Abnahmestelle geprüft. Für 2026 ergibt sich rechnerisch ein Zuschuss von 18,72 Euro je Megawattstunde auf den anrechenbaren Verbrauch. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen und kürzt bei knappen Haushaltsmitteln anteilig. Mindestens die Hälfte des Betrags ist in Dekarbonisierung zu investieren. Wer das nicht tut, zahlt den Anteil mit Zinsen zurück. Für das Abrechnungsjahr 2026 läuft die Antragsfrist bis 31.03.2027, wer für dasselbe Jahr Strompreiskompensation beantragt, bis 15.07.2027. Beide Instrumente lassen sich kombinieren, aber nie für dieselbe Strommenge, und zusammen gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag.

Mehr dazu: [Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation) · [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)

## Umlagenbegrenzung: auf die Rechnung schauen

Chemiefasern stehen auf Liste 1 der Anlage 2 EnFG. Über 1 GWh umlagepflichtigem Selbstverbrauch an einer Abnahmestelle, mit Energiemanagement und Gegenleistung, lassen sich KWKG- und Offshore-Umlage, 2026 zusammen 1,387 ct/kWh, oberhalb der ersten Gigawattstunde auf 15 % begrenzen, mindestens bleiben 0,05 ct/kWh.

Ob die Begrenzung schon läuft, sehen wir auf der Stromrechnung: Dann fehlen KWKG- und Offshore-Umlage oder sind deutlich reduziert, und wir rechnen sie nicht ein zweites Mal ein (Beispiel auf unserer [Seite für Schmieden](https://energyiq.de/energiekosten-schmiede-umformtechnik)).

> **Antragsfrist** Der Antrag läuft beim BAFA bis 30. Juni für das Folgejahr.
> 
> Mehr dazu: [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung) · [KWKG- und Offshore-Umlage begrenzen](https://energyiq.de/kwkg-offshore-netzumlage-begrenzen)

## Aufschlag für besondere Netznutzung

Ein zweiter Posten ist der Aufschlag für besondere Netznutzung. Oberhalb von 1 GWh je Abnahmestelle gilt auf die Mehrmenge ein deutlich niedrigerer Satz, für stromkostenintensive Betriebe des Produzierenden Gewerbes der niedrigste. Wie teuer eine fehlende Meldung werden kann, zeigt ein Fall aus der [Automobilzulieferung](https://energyiq.de/energiekosten-automobilzulieferer): Es folgte eine Nachbelastung zum vollen Satz, ob sie sich zurückholen lässt, ist offen. Für große Faserwerke mit mehreren Abnahmestellen prüfen wir diesen Punkt je Abnahmestelle.

Mehr dazu: [Aufschlag besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung) · Stromrechnung prüfen

## CO2-Kompensation und Gas

Gas für Trocknung, Verstreckung oder Prozesswärme trägt den nationalen CO2-Preis. Die CO2-Kompensation für Brennstoffe erstattet für Chemiefasern 65 %, ohne Nachweis der Emissionsintensität 60 %. Ein Selbstbehalt von 150 Tonnen CO2 bleibt außer Betracht, bei geringerem Energieverbrauch gestaffelt bis 50 Tonnen. Verlangt werden ein Energiemanagement und Investitionen in Klimaschutz in Höhe eines großen Teils der Beihilfe. Brennstoffe in Anlagen des EU-Emissionshandels und der Anteil zur Stromerzeugung zählen nicht.

Daneben gibt es für Erdgas 1,38 Euro je Megawattstunde Entlastung, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt (§ 54 EnergieStG). Einzelne Tatbestände der vollständigen Erstattung nach § 51 EnergieStG, etwa die thermische Abluftbehandlung, prüfen wir im Einzelfall. Bei Kohlenstofffasern prüfen wir für das Erhitzen in Öfen zusätzlich die Tatbestände für Waren aus Kohlenstoff, beim Gas nach § 51 EnergieStG, beim Strom nach § 9a StromStG.

## Ihre Energiesteuer-Entlastung für Erdgas

_Rechner auf der Seite._

> **Antragsfrist** Der Antrag läuft bei der Deutschen Emissionshandelsstelle bis 30. Juni des Folgejahres.
> 
> Mehr dazu: [CO2-Preis](https://energyiq.de/co2-preis) · [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54) · Energiesteuer § 51

## Durchlaufende Spinnanlagen und Netzentgelt

Spinnanlagen laufen meist rund um die Uhr. Damit liegt die Last auch in den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers, und die atypische Netznutzung ist eher die Ausnahme. Sie verlangt mindestens 100 kW Abstand zwischen Jahreshöchstlast und höchster Last im Fenster, die Erheblichkeitsschwelle der Spannungsebene und mindestens 500 Euro Ersparnis, jeweils im Ist; mindestens 20 % des veröffentlichten Entgelts bleiben. Das Bandlast-Privileg verlangt mindestens 7.000 Benutzungsstunden und über 10 GWh an einer Abnahmestelle.

> **Die StromNEV läuft aus** Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft. Nach dem Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (Konsultationsstand Oktober 2026) laufen bestehende Vereinbarungen nur unter mehreren Bedingungen bis Ende 2031 weiter, wir prüfen ab 2029 neu.
> 
> Mehr dazu: [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Bandlastprivileg](https://energyiq.de/bandlastprivileg) · [Netzentgeltreform](https://energyiq.de/netzentgeltreform) · [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check)

## Fristen für Chemiefasern

- **31.03.2027**: Industriestrompreis: Antrag für das Abrechnungsjahr 2026: Für das Abrechnungsjahr 2026 läuft die Antragsfrist bis 31.03.2027.
- **15.07.2027**: Industriestrompreis bei gleichzeitiger Strompreiskompensation: Bis 15.07.2027, wer für dasselbe Jahr Strompreiskompensation beantragt.
- **2027**: Strompreiskompensation: Antrag für 2026: Den Antrag für 2026 stellen Sie 2027 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle.
- **30. Juni für das Folgejahr**: Umlagenbegrenzung beim BAFA: Der Antrag läuft beim BAFA bis 30. Juni für das Folgejahr.
- **30. Juni des Folgejahres**: CO2-Kompensation für Brennstoffe: Der Antrag läuft bei der Deutschen Emissionshandelsstelle bis 30. Juni des Folgejahres.
- **31.12.2028**: Die StromNEV tritt außer Kraft: Die StromNEV tritt mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

## Was für Chemiefasern nicht gilt

- Die Fristen für die Strompreiskompensation 2025 und die CO2-Kompensation 2025 sind abgelaufen; für 2026 laufen beide Anträge 2027.
- Für das Erspinnen, Verstrecken und Trocknen klassischer Chemiefasern gibt es keine vollständige Erstattung nach § 51 EnergieStG, dafür die Entlastung nach § 54.
- Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Steuerentlastungen.

## So läuft die Prüfung ab

1. **Rechnungen hochladen**: Sie laden Strom- und Gasrechnungen je Abnahmestelle hoch, dazu den Lastgang.
2. **Prüfung**: Wir prüfen Wirtschaftszweig je Anlage und Produkt, laufende Begrenzungen, Aufschläge, Fristen und nennen das Potenzial pro Jahr.
3. **Umsetzung**: Umsetzung je Hebel, siehe Tabelle.

## Umsetzung je Hebel

| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Energiesteuer auf Gas, Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Aufschlag für besondere Netznutzung und Rechnungsprüfung | setzen wir selbst um. |
| Anzeigen zum reduzierten Netzentgelt | erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor. |
| Antrag auf Stromsteuer-Entlastung | stellen unsere Partnerkanzleien. |
| Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung, Strompreiskompensation und CO2-Kompensation | setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Bescheinigungen erstellen Wirtschaftsprüfer. |
| Rechtsberatung | bleibt bei den Partnerkanzleien. |

> **Vergütung** Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse, die Konditionen stehen vor dem Vertrag fest.

## Häufige Fragen

### Welche Entlastungen gelten für Chemiefaserhersteller?

Die Herstellung von Chemiefasern steht auf den Listen für Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung, Strompreiskompensation und CO2-Kompensation für Brennstoffe. Wird das Unternehmen dem Produzierenden Gewerbe zugeordnet, kommen Stromsteuer- und Energiesteuer-Entlastung dazu. Welche Entlastung greift, hängt von Mengen je Abnahmestelle, Produkten und Nachweisen ab.

### Seit wann gibt es Strompreiskompensation für Chemiefasern?

Die EU hat Chemiefasern mit der Änderung ihrer Leitlinien in die Liste aufgenommen, für Kosten ab dem Abrechnungsjahr 2025. Die Frist für 2025 ist abgelaufen, den Antrag für 2026 stellen Sie 2027 bei der Deutschen Emissionshandelsstelle. Den aktuellen Stand der nationalen Richtlinie prüfen wir vor jedem Antrag.

### Gilt das auch für Carbonfasern?

Nur teilweise. Kohlenstofffasern ordnet die Klassifikation in der Regel nicht den Chemiefasern zu, sondern den sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien. Dort gelten Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung und CO2-Kompensation, die Strompreiskompensation in der Regel nicht. Die Zuordnung klären wir vorab je Werk und Anlage.

### Können wir Industriestrompreis und Strompreiskompensation kombinieren?

Ja, aber nicht für dieselbe Strommenge, und zusammen gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag. Wir rechnen, welche Aufteilung mehr bringt.

### Unser Konzern kümmert sich um Energiethemen. Was bleibt für eine Prüfung?

Oft die Abrechnung selbst. Ob die Umlagenbegrenzung greift und der niedrigere Aufschlag für besondere Netznutzung über 1 GWh abgerechnet wird, steht auf der Rechnung. Fehler dort fallen in Konzernen genauso an wie im Mittelstand.

### Lohnt sich die atypische Netznutzung bei durchlaufenden Spinnanlagen?

Meist nicht, weil die Last auch in den Hochlastzeiten des Netzbetreibers anliegt. Wir prüfen das am Lastgang. Das Bandlast-Privileg verlangt mindestens 7.000 Benutzungsstunden und über 10 GWh an einer Abnahmestelle.

### Gibt es beim Industriestrompreis einen Anspruch?

Nein. Gelistete Abnahmestellen können leistungsberechtigt sein, das BAFA entscheidet nach Ermessen und kürzt bei knappen Mitteln anteilig. Mindestens die Hälfte des Betrags ist in Dekarbonisierung zu investieren, sonst wird der Anteil mit Zinsen zurückgefordert.

### Was übernimmt EnergyIQ?

Energiesteuer auf Gas, Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Aufschlag für besondere Netznutzung und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Den Antrag auf Stromsteuer-Entlastung stellen unsere Partnerkanzleien. Industriestrompreis, Umlagenbegrenzung, Strompreiskompensation und CO2-Kompensation setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, Bescheinigungen erstellen Wirtschaftsprüfer.

## Potenzial je Hebel prüfen lassen

Rechnungen hochladen, wir nennen das Potenzial je Hebel und wer es umsetzt.

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## Quellen

1. [EnFG: Anlage 2, Listen der Branchen](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
2. [BECV: CO2-Kompensation, Anlage](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
3. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
4. [StromStG: Begünstigte Unternehmen](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2.html)
5. [StromStV: Mischbetrieb](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__15.html)
6. [StromStV: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__17b.html)
7. [AO: Festsetzungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html)
8. [EnergieStV: Antragsfrist § 54](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestv/__100.html)
9. [StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2a.html)
10. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
11. [§ 51 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__51.html)
12. [§ 9a StromStG](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9a.html)
13. [KUEBLL: Liste der Wirtschaftszweige](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022XC0218(03))
14. [EnFG: Begrenzung Liste 1](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__31.html)
15. [EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
16. [EU-Mitteilung C/2026/196: Strompreiskompensation](http://data.europa.eu/eli/C/2026/196/oj)
17. [BECV: Beihilfeberechtigte](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__5.html)
18. [BECV: Höhe der Beihilfe](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__8.html)
19. [BECV: Selbstbehalt](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__9.html)
20. [BECV: Gegenleistungen](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__10.html)
21. [BECV: Ausschlüsse und Frist](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/__13.html)
22. [StromNEV: Netzentgelte, Atypik und Bandlast](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)
23. [KAV: Konzessionsabgabe](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html)

## Weiterlesen

- [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)
- [Strompreiskompensation](https://energyiq.de/strompreiskompensation)
- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54)
- [CO2-Preis](https://energyiq.de/co2-preis)
- [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)
- [Aufschlag besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung)
- [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)
