# Energiekosten der Bäckerei senken: Herstellung, Backofengas und jede Filiale einzeln geprüft

**Kurz gesagt:** Bäckereien, die Backwaren herstellen, etwa aus eigenem Teig, können die Stromsteuer-Entlastung für das Produzierende Gewerbe nutzen, bei Gasöfen zusätzlich die Energiesteuer-Entlastung. Bei Filialen lohnt die Prüfung der Konzessionsabgabe je Lieferstelle. Entscheidend sind der Wirtschaftszweig, die gemessene Leistung je Filiale und vollständige Jahresrechnungen. Nicht anwendbar sind Industriestrompreis und Kompensationen, weil frische Backwaren auf keiner dieser Listen stehen.

Stand: 2026-10-07 · https://energyiq.de/energiekosten-baeckerei

## Welche Hebel bei Bäckereien greifen und welche nicht

Auf der Stromrechnung einer Bäckerei steht deutlich mehr als der Strompreis: Stromsteuer, Netzentgelt, Konzessionsabgabe, Umlagen. Genau dort setzen wir an. Welche Entlastung passt, hängt zuerst am Wirtschaftszweig.

|  | Betrieb | Stromsteuer (§ 9b) | Gas (§ 54) | Konzessionsabgabe | Industriestrompreis | Umlagenbegrenzung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bäckerei, die Backwaren herstellt (10.71) | Ja | Ja | Prüfen: je Filiale prüfen | Nein | Nein |
| Hersteller von Dauerbackwaren (10.72) | Ja | Ja | Prüfen: je Lieferstelle prüfen | Nein | Teilweise: ab über 1 GWh an einer Abnahmestelle, mit Energiemanagement und Gegenleistung |
| Backshop, der überwiegend nur auftaut oder Handelsware verkauft | Nein: nein (Handel), vorgebackene Ware Einzelfall | Nein: nein (Handel), vorgebackene Ware Einzelfall | Prüfen: je Filiale prüfen | Nein | Nein |

## Stromsteuer: Herstellung oder Handel

Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, abzüglich eines Selbstbehalts von 250 Euro im Jahr (§ 9b StromStG). Über rund 12.500 kWh entlastungsfähigem Strom im Jahr bleibt also ein Betrag, und er kommt jedes Jahr neu. Gerechnet wird je Unternehmen, also je Rechtsträger, über alle Filialen zusammen.

Maßgeblich ist, ob der Betrieb Backwaren herstellt oder mit ihnen handelt. Eigener Teig ist das klarste Beispiel für Herstellung, aber keine Bedingung: Auch wer zugekaufte, vorgegarte Tiefkühlteiglinge fertigbackt und weiterverarbeitet, stellt her (FG Düsseldorf, 24.02.2010, 4 K 411/09 VSt). Reines Auftauen und der Verkauf von Handelsware zählen zum Handel. Bei vorgebackener Ware kommt es auf den Einzelfall an.

## Herstellung oder Handel?

|  | Herstellung | Handel |
|---|---|---|
| Was zählt | Eigener Teig; zugekaufte, vorgegarte Tiefkühlteiglinge fertigbacken und weiterverarbeiten | Reines Auftauen, Verkauf von Handelsware |
| WZ 2003 | 15.81 | 52.24 |
| Stromsteuer (§ 9b) | ja | nein |
| Vorgebackene Ware | Einzelfall | Einzelfall |

## Mit Café: der Mischbetrieb

Viele Bäckereien haben zusätzlich ein Café, verkaufen Getränke oder Handelsware. Das macht sie zum Mischbetrieb, aber nicht automatisch zum Händler. Es reicht, wenn die Herstellung nach einer wählbaren Bezugsgröße den größten Anteil hat: Bruttowertschöpfung, Wertschöpfung, tätige Personen oder Umsatz (§ 15 Abs. 4 StromStV). Maßgebend ist in der Regel das Kalenderjahr vor dem Entlastungsjahr. Die Wahl trifft Ihr Unternehmen, die Zuordnung das Hauptzollamt. Wir rechnen die Varianten durch und bereiten die Aufteilung vor, denn das Hauptzollamt kann eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten verlangen (§ 17b Abs. 3 StromStV). Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien.

Mehr dazu: [Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe)

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

Gerechnet wird je Rechtsträger, über alle Filialen zusammen.

_Rechner auf der Seite._

## Aus der Praxis: Stromsteuer

### Bäckerei mit Café, knapp 90 MWh

**Ausgangslage:** Eine Bäckerei mit Café und knapp 90 MWh Strom im Jahr. Das Hauptzollamt verlangte die Beschreibung der Tätigkeiten mit Frist.

**Ergebnis:** knapp 1.500 Euro Entlastung. Die Aufteilung nach Umsatz ergab rund vier Fünftel eigene Herstellung, knapp ein Fünftel Getränke und einen sehr kleinen Rest Handelsware. Damit war der Schwerpunkt klar, belegt werden musste er trotzdem.

> **Antragsfrist** Beantragt werden kann das abgelaufene Kalenderjahr in der Regel bis zum Ende des Folgejahres, denn die Entlastung wird nur gewährt, wenn der Antrag bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt ist (§ 17b Abs. 1 StromStV). Ältere Jahre sind im Regelfall nicht mehr möglich, Ausnahmen bei gehemmter Frist prüfen wir. [Zur Stromsteuer-Frist](https://energyiq.de/stromsteuer-frist)

## Gas für die Öfen: Energiesteuer-Entlastung

Laufen die Öfen mit Erdgas, gibt es für das Produzierende Gewerbe eine Entlastung bei der Energiesteuer: 1,38 Euro je Megawattstunde, ebenfalls mit 250 Euro Selbstbehalt (§ 54 EnergieStG). Ein Betrag bleibt erst über rund 181 MWh Gas im Jahr, also vor allem bei größeren Backbetrieben. Je Megawattstunde ist die Entlastung deutlich kleiner als beim Strom (1,38 gegen 20 Euro).

## Ihre Entlastung für das Backofengas

_Rechner auf der Seite._

## Aus der Praxis: Backofengas

### Großbäckerei, rund 3,5 GWh Gas

**Ausgangslage:** Eine Großbäckerei mit rund 3,5 GWh Gas im Jahr.

**Ergebnis:** im mittleren vierstelligen Bereich pro Jahr. Die Energiesteuer-Entlastung ergab ein berechnetes Potenzial, zusätzlich zur Stromsteuer-Entlastung in ähnlicher Größenordnung.

> **§ 51 gilt für Backöfen nicht** Die vollständige Erstattung für bestimmte Herstellungsprozesse nach § 51 EnergieStG gilt für Backöfen nicht. Der Katalog nennt Glas, Keramik, Metalle und ähnliche Prozesse, keine Lebensmittel.

## Konzessionsabgabe: jede Filiale ist ein eigener Fall

Für Bäckereien mit mehreren Filialen kann die Konzessionsabgabe einen erheblichen Teil des Potenzials ausmachen. In der Niederspannung gilt jede Lieferstelle zunächst als Tarifkunde, der Höchstsatz liegt je nach Gemeindegröße bei 1,32 bis 2,39 ct/kWh. Überschreitet die gemessene Leistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW und liegt der Jahresverbrauch über 30.000 kWh, gilt der Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh (§ 2 Abs. 7 KAV). Das gilt nicht für Lieferstellen in der Grund- oder Ersatzversorgung, sie bleiben Tarifkunden (§ 1 Abs. 3 KAV). Maßgeblich sind am Ende die Sätze im Konzessionsvertrag der Gemeinde.

Nicht jede Filiale erfüllt beide Schwellen. Wir rechnen nur Lieferstellen ein, bei denen Verbrauch und Leistung passen, und weisen den Rest getrennt aus.

## Schnellcheck je Filiale

Wie viel Strom verbraucht die Filiale im Jahr?

- Schwelle: 30000 kWh
- Darüber: Über 30.000 kWh: Überschreitet die gemessene Leistung zusätzlich in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW, gilt der Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh. Das gilt nicht für Lieferstellen in der Grund- oder Ersatzversorgung.
- Darunter: Bis 30.000 kWh bleibt die Lieferstelle Tarifkunde; der Höchstsatz liegt je nach Gemeindegröße bei 1,32 bis 2,39 ct/kWh.

## Aus der Praxis: Filialen

Deshalb rechnen wir jede Lieferstelle einzeln.

### Filialbäckerei, rund 700 MWh

**Ausgangslage:** Eine Filialbäckerei mit gut einem Dutzend geprüfter Lieferstellen und zusammen rund 700 MWh.

**Ergebnis:** rund 12.000 Euro pro Jahr. Es ergab sich ein berechnetes Potenzial von rund 12.000 Euro pro Jahr, einzelne Filialen lagen zwischen rund 900 und 1.500 Euro.

### Eine andere Filialbäckerei

**Ausgangslage:** Eine andere Filialbäckerei, geprüft auf beide Schwellen.

**Ergebnis:** weniger als die Hälfte des ersten Schätzwerts. Nach Prüfung beider Schwellen blieb weniger als die Hälfte des ersten Schätzwerts übrig, sicher belegbar war zunächst nur eine Filiale.

## Der Nachweis: Leistungsmessung

Den Nachweis liefert die Leistungsmessung. Manche Zähler speichern die monatliche Höchstleistung, dann kann ein Foto oder Video vom Zählerdisplay ein erster Anhaltspunkt sein. Ein solcher Speicher kann sich nach einigen Monaten überschreiben, deshalb lohnt es sich, früh anzufangen. Ohne Leistungsmessung, etwa über ein intelligentes Messsystem, gibt es keinen Nachweis, dann ist der Einbau der erste Schritt.

Ob Werte eines intelligenten Messsystems bei Abrechnung nach Standardlastprofil anerkannt werden, ist rechtlich nicht abschließend geklärt; wir klären das vorher schriftlich mit Netzbetreiber und Lieferant. Für zurückliegende Zeiträume braucht es gemessene Leistungswerte, ob daraus durchsetzbare Erstattungsansprüche folgen, hängt von Vertragslage, Abrechnung und Verjährung ab. Höchstrichterlich ist die Umstufung nicht entschieden.

Mehr dazu: [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe) · [Sondervertragskunde](https://energyiq.de/konzessionsabgabe-sondervertragskunde)

## Lastspitzen und Netzentgelt: vorsichtig rechnen

Bäckereien haben kurze, hohe Lastspitzen. Das macht zwei Dinge heikel.

**Erstens:** Eine Abrechnung mit Leistungspreis nach Umstellung auf Lastgangmessung kann bei diesem Profil mehr kosten, als sie an anderer Stelle spart. Wir rechnen vor jedem Schritt, ob eine Umstellung Geld spart oder kostet. Manchmal ist es besser, nichts zu ändern.

**Zweitens:** Ein reduziertes Netzentgelt über die atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV) setzt voraus, dass die höchste Last in den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers deutlich unter der Jahreshöchstlast liegt. Bei Bäckereien fallen die Backzeiten oft genau in diese Fenster.

## Voraussetzungen der atypischen Netznutzung

| Voraussetzung | Wert |
|---|---|
| Abstand Jahreshöchstlast zur höchsten Last im Hochlastzeitfenster | mindestens 100 kW |
| Erheblichkeit in der Niederspannung | mindestens 30 Prozent der Jahreshöchstlast |
| Vorteil im Jahr | mindestens 500 Euro |

## Aus der Praxis: Lastspitzen

### Bäckerei mit zwei Lieferstellen

**Ausgangslage:** Eine Bäckerei mit zwei Lieferstellen über 100.000 kWh.

**Ergebnis:** rund 750 Euro pro Jahr mehr. Eine Umstellung auf Lastgangmessung hätte rund 750 Euro pro Jahr mehr gekostet. Wir haben davon abgeraten.

### Großbäckerei, Backzeiten im Fenster

**Ausgangslage:** Bei einer Großbäckerei deckten die Winterfenster am Vormittag und frühen Abend die Backzeiten fast vollständig ab, die Jahresspitze lag nur wenige Kilowatt über der höchsten Last im Fenster. Heute bringt das nichts.

**Ergebnis:** im vier- bis niedrigen fünfstelligen Bereich pro Jahr. Erst mit geplantem Ausbau und einem großen Speicher ergab die Rechnung ein berechnetes Potenzial, vor Investitions- und Betriebskosten.

> **Nach heutigem Recht bleiben wenige Jahre** Ein Batteriespeicher, der diese Stunden überbrückt, kann das ändern, das rechnen wir nur mit Investitions- und Betriebskosten. Wichtig dabei: Die StromNEV tritt Ende 2028 außer Kraft, und der Übergang nach dem Entwurf der Bundesnetzagentur erfasst nur Abnahmestellen über 10 GWh. Die Vereinbarung steht zudem unter dem Vorbehalt, dass die Voraussetzungen im Ist erfüllt werden, sonst gilt rückwirkend das allgemeine Entgelt. Die Anzeige reicht Ihr Unternehmen bis zum 30. September des Anwendungsjahres bei der Regulierungsbehörde ein, wir bereiten sie vollständig vor.
> 
> Mehr dazu: [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Hochlastzeitfenster](https://energyiq.de/hochlastzeitfenster)

## Fristen für Bäckereien

- **bis Ende des Folgejahres** (Ausschlussfrist): Stromsteuer-Antrag für das abgelaufene Kalenderjahr: Die Entlastung wird nur gewährt, wenn der Antrag bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt ist.
- **30.09.2027**: Anzeige zur atypischen Netznutzung: Bis zum 30. September des Anwendungsjahres bei der Regulierungsbehörde; Ihr Unternehmen reicht sie ein, wir bereiten sie vollständig vor.
- **31.12.2028**: Die StromNEV tritt außer Kraft: Der Übergang nach dem Entwurf der Bundesnetzagentur erfasst nur Abnahmestellen über 10 GWh.

## Was für Bäckereien nicht gilt

Diese Programme knüpfen an amtliche Listen von Wirtschaftszweigen oder Produkten. Die Herstellung frischer Backwaren steht auf keiner davon.

- Der Industriestrompreis
- Die Strompreiskompensation
- Die Kompensation für den nationalen CO2-Preis
- Die Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage: gilt nur für Dauerbackwaren und erst ab über 1 GWh an einer Abnahmestelle, zusätzlich mit Energiemanagementsystem und einer Gegenleistung wie umgesetzten Effizienzmaßnahmen (§ 30 EnFG). Für frische Backwaren gibt es aus diesen Programmen keinen Betrag.

> Erfüllt ein Hersteller von Dauerbackwaren die Voraussetzungen, setzen wir den Antrag gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, und mit Wirtschaftsprüfern, wo ein Prüfungsvermerk nötig ist. [Zur KUEBLL-Liste](https://energyiq.de/kuebll)

## Typische Stolperstellen aus der Praxis

**Lieferantenwechsel**
Für das Antragsjahr braucht es die Abrechnungen aller Lieferanten. Wir prüfen die Menge gegen jede einzelne Rechnung.

**Mehrere Rechtsträger**
Bei Filialbetrieben ordnen wir jede Lieferstelle dem richtigen Rechtsträger zu. Jeder Rechtsträger wird für sich geprüft, mit eigenem Selbstbehalt; eine reine Verkaufsgesellschaft neben der Backstube kann dabei als Handel gelten. Beantragt wird nur, was belegt ist.

**Schätzungen**
Unsere Zahlen stützen sich auf vollständige Jahresrechnungen. Beruht eine Rechnung auf geschätzten Zählerständen, bitten wir um ein Foto des Zählers.

**Wirtschaftliche Lage**
Wer beihilferechtlich als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt oder einer offenen Rückforderungsanordnung unterliegt, erhält keine Entlastung (§ 2a StromStG). Das prüfen wir am letzten Jahresabschluss.

## So läuft die Prüfung ab

1. **Rechnungen hochladen**: Sie laden die Jahresrechnungen hoch und nennen Ihre Filialen.
2. **Prüfung**: Wir prüfen jede Lieferstelle und jeden Hebel und nennen das berechnete Potenzial pro Jahr, getrennt nach sicher und zu prüfen.
3. **Umsetzung**: Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um. Wer was übernimmt, hängt am Hebel.

## Wer was übernimmt, je Hebel

| Hebel | Umsetzung |
|---|---|
| Stromsteuer (§ 9b) | Wir bereiten Mengen, Aufteilung und Unterlagen vor, den Antrag beim Hauptzollamt stellen unsere Partnerkanzleien. |
| Energiesteuer auf Gas (§ 54), Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Rechnungsprüfung | setzen wir selbst um, einschließlich der Korrespondenz mit Hauptzollamt, Netzbetreiber und Lieferant. |
| Atypische Netznutzung | Die Anzeige erstattet Ihr Unternehmen bei der Regulierungsbehörde, wir bereiten sie vollständig vor. |
| Umlagenbegrenzung (nur Dauerbackwaren) | setzen wir gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, mit Wirtschaftsprüfern, wo ein Prüfungsvermerk nötig ist. |
| Rechtsberatung | bleibt bei unseren Partnerkanzleien. |

> **Ihr Aufwand** Rechnungen, eine Vollmacht, ein kurzer Fragebogen. Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse, die Konditionen stehen vor dem Vertrag fest.

## Häufige Fragen

### Kann jede Bäckerei die Stromsteuer-Entlastung nutzen?

Die Herstellung von Backwaren gehört zum Produzierenden Gewerbe, etwa aus eigenem Teig oder durch Fertigbacken und Weiterverarbeiten vorgegarter Tiefkühlteiglinge. Hat das Unternehmen daneben Café oder Handelsware, muss die Herstellung nach der gewählten Bezugsgröße den größten Anteil haben. Reines Auftauen und Handelsware zählen zum Handel, bei vorgebackener Ware entscheidet der Einzelfall. Ein Betrag bleibt erst über rund 12.500 kWh entlastungsfähigem Strom im Jahr, weil 250 Euro Selbstbehalt abgezogen werden.

### Wir betreiben auch ein Café. Gefährdet das den Antrag?

Nicht automatisch. Entscheidend ist, dass die eigene Herstellung nach einer wählbaren Bezugsgröße den größten Anteil hat, etwa nach Umsatz, Wertschöpfung oder tätigen Personen. Die Wahl trifft Ihr Unternehmen, die Zuordnung das Hauptzollamt. Wir bereiten die Aufteilung vor, damit Rückfragen schnell beantwortet sind.

### Gilt der Industriestrompreis auch für Bäckereien?

Nein. Die Herstellung von Backwaren steht nicht auf der amtlichen Liste der begünstigten Wirtschaftszweige. Für frische Backwaren gilt das auch für die Umlagenbegrenzung. Hersteller von Dauerbackwaren können sie ab über 1 GWh an einer Abnahmestelle nutzen, wenn Energiemanagement und Gegenleistung nachgewiesen sind.

### Was bringt die Konzessionsabgabe bei Filialen?

Jede Filiale mit mehr als 30.000 kWh im Jahr und mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres über 30 kW gemessener Leistung kann statt des Tarifsatzes den Sondervertragssatz von höchstens 0,11 ct/kWh zahlen, sofern sie nicht in der Grund- oder Ersatzversorgung beliefert wird. Das prüfen wir Lieferstelle für Lieferstelle. Für zurückliegende Zeiträume braucht es gemessene Leistungswerte; ob daraus eine durchsetzbare Erstattung folgt, hängt von Vertrag, Abrechnung und Verjährung ab.

### Unsere Öfen laufen mit Gas. Gibt es dafür auch etwas?

Ja, über die Energiesteuer-Entlastung für das Produzierende Gewerbe. Ein Betrag bleibt erst über rund 181 MWh Gas im Jahr. Je Megawattstunde ist sie deutlich kleiner als die Stromsteuer-Entlastung, bei hohem Gasverbrauch kommt sie aber als zweiter Betrag dazu.

### Müssen wir für die Konzessionsabgabe einen neuen Zähler einbauen lassen?

Ohne Leistungsmessung gibt es keinen Nachweis. Ein intelligentes Messsystem liefert Viertelstundenwerte; ob diese bei Abrechnung nach Standardlastprofil für die Konzessionsabgabe anerkannt werden, ist rechtlich nicht abschließend geklärt, deshalb klären wir das vorher schriftlich mit Netzbetreiber und Lieferant. Eine Umstellung auf Lastgangmessung mit Leistungspreis rechnen wir vorher durch, weil sie bei kurzen, hohen Backspitzen mehr kosten kann, als sie spart.

### Was übernimmt EnergyIQ?

Wir prüfen alle Lieferstellen und Hebel und setzen die meisten selbst um: Energiesteuer auf Gas, Konzessionsabgabe, Netzentgelte und Rechnungsprüfung. Den Stromsteuer-Antrag bereiten wir vor, gestellt wird er über unsere Partnerkanzleien. Die Anzeige zur atypischen Netznutzung erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor. Bei der Umlagenbegrenzung für Dauerbackwaren arbeiten wir mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern zusammen. Rechtsberatung übernehmen unsere Partnerkanzleien.

### Welche Unterlagen brauchen Sie?

Die vollständigen Jahresrechnungen aller Lieferstellen, bei einem Lieferantenwechsel die Abrechnungen beider Lieferanten, und eine Liste der Filialen. Für die Stromsteuer kommt die Aufteilung zwischen Backstube, Café und Handelsware dazu.

## Bäckerei prüfen lassen

Ihr Aufwand: Rechnungen, eine Vollmacht, ein kurzer Fragebogen. Die Vergütung ist erfolgsabhängig.

Jahresrechnungen hochladen und Bäckerei prüfen lassen

## Quellen

1. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
2. [StromStG: Begünstigte Unternehmen](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2.html)
3. [Amtliches WZ-2003-Verzeichnis](https://gewan-client.bayern.de/mam/gewerbewesen/wz03.pdf)
4. [StromStV: Mischbetrieb](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__15.html)
5. [StromStV: Antragsfrist und Beschreibung der Tätigkeiten](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__17b.html)
6. [AO: Festsetzungsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__169.html)
7. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
8. [StromStG: Unternehmen in Schwierigkeiten](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2a.html)
9. [§ 51 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__51.html)
10. [KAV: Konzessionsabgabe, Schwellen und Höchstsätze](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html)
11. [KAV: Grund- und Ersatzversorgung](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__1.html)
12. [BGB: Verjährung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html)
13. [BGB: Verjährungsbeginn](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html)
14. [EnFG: Besondere Ausgleichsregelung, Liste](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
15. [EnFG: Voraussetzungen der Umlagenbegrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
16. [BECV: CO2-Preis-Kompensation, Anlage](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
17. [StromNEV: Atypische Netznutzung](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)
18. [Bundesnetzagentur: Individuelle Netzentgelte Strom](https://www.bundesnetzagentur.de)
19. [MsbG: Messvorgaben](https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__55.html)

## Weiterlesen

- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54)
- [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe)
- [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)
- [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check)
- [Energiekosten Fleischverarbeitung](https://energyiq.de/energiekosten-fleischverarbeitung)
- [Energiekosten Molkerei](https://energyiq.de/energiekosten-molkerei)
