# Energiekosten beim Automobilzulieferer senken: Stromsteuer, Umlagen und der richtige Code je Werk

**Kurz gesagt:** Wer Kfz-Teile selbst herstellt oder bearbeitet, gehört in der Regel zum Produzierenden Gewerbe. Bei GWh-Verbräuchen ist die Stromsteuer-Entlastung dann rechnerisch meist der größte Posten, dazu kommen Umlagenbegrenzung, Energiesteuer auf Gas und der richtige Netzentgelt-Aufschlag. Der Industriestrompreis gilt für Hersteller von Kfz-Teilen (29.32) nicht, kann aber für einzelne Werke mit anderem Schwerpunkt in Betracht kommen. Datenstand: 08.10.2026.

Stand: 2026-10-08 · https://energyiq.de/energiekosten-automobilzulieferer

## Welche Hebel für Zulieferer greifen

"Automotive" ist keine Wirtschaftsklasse. Für die Listenhebel zählt der genaue Code, für Umlagenbegrenzung und Industriestrompreis der Code jeder einzelnen Abnahmestelle. Die Tabelle zeigt, auf welcher Liste ein Code steht; ob ein Werk die Voraussetzungen erfüllt, ist eine zweite Prüfung.

|  | Schwerpunkt des Werks | Stromsteuer | Umlagenbegrenzung (Anlage 2 EnFG) | Industriestrompreis (Sektorliste) |
|---|---|---|---|---|
| Teile und Zubehör für Kraftwagen (29.32) | Ja: Produzierendes Gewerbe | Ja: Liste 2 | Nein: nicht gelistet |
| Press-, Stanz- und Schmiedeteile (25.50) | Ja: Produzierendes Gewerbe | Ja: Liste 1 | Ja: Teilliste 1 |
| Oberflächenveredlung, Wärmebehandlung (25.61) | Ja: Produzierendes Gewerbe | Ja: Liste 1 | Ja: Teilliste 1 |
| Kunststoffwaren (22.29) | Ja: Produzierendes Gewerbe | Ja: Liste 1 | Ja: Teilliste 1 |
| Zerspanung (25.62) | Ja: Produzierendes Gewerbe | Nein: nicht gelistet | Nein: nicht gelistet |
| Elektrische Ausrüstung für Kraftwagen (29.31) | Ja: Produzierendes Gewerbe | Nein: nicht gelistet | Nein: nicht gelistet |

_Werke für Batterien, elektronische Bauelemente oder Lager und Getriebe stehen auf beiden Listen; dazu mehr auf den jeweiligen Branchenseiten._

## Stromsteuer: rechnerisch der größte Einzelposten

Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde, abzüglich 250 Euro Selbstbehalt im Jahr (§ 9b StromStG), gerechnet je Rechtsträger. Weil sie auf die gesamte Menge wirkt, ist sie bei Kfz-Teile-Herstellern rechnerisch meist der größte Einzelposten. Voraussetzung ist, dass in der Gesellschaft tatsächlich hergestellt oder bearbeitet wird; eine Gesellschaft, die nur lagert, kommissioniert oder handelt, gehört nicht dazu. Die Zuordnung trifft das Hauptzollamt.

## Ihre Stromsteuer-Entlastung

_Rechner auf der Seite._

## Aus der Praxis: Stromsteuer

### Zulieferer im Gigawattstunden-Bereich

**Ausgangslage:** Ein Zulieferer im Gigawattstunden-Bereich, Hauptgesellschaft.

**Ergebnis:** im niedrigen sechsstelligen Bereich pro Jahr. Die Stromsteuer ergab ein berechnetes Potenzial im niedrigen sechsstelligen Bereich pro Jahr.

## Selbsterklärung und Transparenzmeldung

Ab 10.000 Euro Entlastung verlangt das Hauptzollamt eine Selbsterklärung zu Beihilfen, ab über 100.000 Euro wird die Entlastung zusätzlich an die EU-Transparenzdatenbank gemeldet. Bei Gruppen mit mehreren deutschen Gesellschaften prüfen wir jede einzeln. Den Antrag stellen unsere Partnerkanzleien, wir bereiten Mengen und Unterlagen vor.

> **Antragsfrist** Der Antrag für ein Kalenderjahr kann bis zum 31. Dezember des Folgejahres gestellt werden.
> 
> Mehr dazu: [Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe) · [Stromsteuer-Frist](https://energyiq.de/stromsteuer-frist)

## Umlagenbegrenzung: Liste 2 und lange Vorlaufzeit

Teile und Zubehör für Kraftwagen stehen auf Liste 2 des EnFG. Auch hier zählt der Code der jeweiligen Abnahmestelle. An Abnahmestellen mit über 1 GWh zahlen Sie für die Menge oberhalb von 1 GWh nur 25 Prozent der KWKG- und Offshore-Umlage, bei besonderer Deckung aus erneuerbaren Energien 15 Prozent. 2026 betragen beide Umlagen zusammen 1,387 ct/kWh. Voraussetzung sind ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach EnFG (ISO 14001 allein reicht nicht) und eine Gegenleistung, etwa umgesetzte Effizienzmaßnahmen (§ 30 EnFG). Hersteller von Kraftwagen (29.10), Aufbauten (29.20) und elektrischer Ausrüstung (29.31) stehen auf keiner Liste. Die Umlagenbegrenzung setzen wir mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern um.

## Aus der Praxis: Umlagenbegrenzung

### Zulieferer mit Energiemanagement

**Ausgangslage:** Ein Zulieferer mit Energiemanagement.

**Ergebnis:** im mittleren fünfstelligen Bereich pro Jahr. Die Begrenzung ergab ein berechnetes Potenzial im mittleren fünfstelligen Bereich pro Jahr.

> **Antragsfrist** Der Antrag wird bis 30. Juni für das Folgejahr gestellt.
> 
> Mehr dazu: [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung) · [Umlagen begrenzen](https://energyiq.de/kwkg-offshore-netzumlage-begrenzen)

## Industriestrompreis: je Werk geprüft

Der Industriestrompreis knüpft an Teilliste 1 der EU-Leitlinien. Teile und Zubehör für Kraftwagen stehen dort nicht. Für ein reines Kfz-Teile-Werk prüfen wir den Industriestrompreis deshalb früh und sagen offen ab.

Geprüft wird aber je Abnahmestelle nach dem Tätigkeitsschwerpunkt (Richtlinie Nr. 3.3). Die Einordnung wird festgestellt, nicht gewählt; den Ausschlag gibt die tatsächliche Gewichtung der Tätigkeiten. Eine Klassifizierung des Statistischen Landesamts hilft als Beleg, das BAFA prüft aber selbst.

## Aus einer Vorab-Prüfung

### Zulieferer mit Metallteilen und Verpressung

**Ausgangslage:** Bei einem Zulieferer, der Metallteile bearbeitet und in einem zweiten Schritt verpresst, kamen vier Wirtschaftszweige infrage.

**Ergebnis:** geschätzten fünfstelligen Betrag pro Jahr. Je nach Zuordnung lag der Industriestrompreis bei null oder bei einem geschätzten fünfstelligen Betrag pro Jahr.

> **Kein Rechtsanspruch** Einen Rechtsanspruch gibt es auch für gelistete Werke nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Mitteln gekürzt werden. Frei verfügbar ist nur der Teil oberhalb der Pflichtinvestition.

> **Antragsfrist** Der Antrag für 2026 läuft bis 31. März 2027.
> 
> Mehr dazu: [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis) · [Voraussetzungen](https://energyiq.de/industriestrompreis-voraussetzungen)

## Netzentgelt und Aufschlag: Meldungen nicht vergessen

Für selbst verbrauchten Strom oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle steigt das Netzentgelt durch den Aufschlag für besondere Netznutzung 2026 um höchstens 0,050 statt 1,559 ct/kWh, im Produzierenden Gewerbe mit Stromkosten über 4 Prozent des Umsatzes im Vorjahr um höchstens 0,025 ct/kWh. Fehlt die nötige Meldung, kann der Netzbetreiber den vollen Satz abrechnen. Deshalb prüfen wir die Gruppe auf jeder Rechnung.

Mehr dazu: [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung)

## Atypische Netznutzung und Bandlast

Die atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV) lohnt, wenn die Jahresspitze mindestens 100 kW über der höchsten Last in den Hochlastzeitfenstern liegt, die Erheblichkeitsschwelle erreicht wird und die Ersparnis mindestens 500 Euro im Jahr beträgt. Bei Mehrschichtbetrieb mit Pressen ist das offen, das zeigt nur der Lastgang. Das Bandlastprivileg verlangt 7.000 Benutzungsstunden und 10 GWh, das erreichen nur wenige Werke.

> **Ist-Vorbehalt und Ende der StromNEV** Die Vereinbarung steht unter Ist-Vorbehalt: Werden die Voraussetzungen im Ist verfehlt, gilt rückwirkend das allgemeine Entgelt. Die StromNEV tritt Ende 2028 außer Kraft.
> 
> Mehr dazu: [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung) · [Hochlastzeitfenster](https://energyiq.de/hochlastzeitfenster) · [Bandlastprivileg](https://energyiq.de/bandlastprivileg) · [Lastgang-Check](https://energyiq.de/lastgang-check)

## Konzessionsabgabe

Bei der Konzessionsabgabe zahlen große leistungsgemessene Stellen meist schon den Sondervertragssatz.

Mehr dazu: [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe) · [Grenzpreis](https://energyiq.de/konzessionsabgabe-grenzpreis)

## Aus der Praxis: Konzessionsabgabe

### Große leistungsgemessene Stellen

**Ausgangslage:** Große leistungsgemessene Stellen, die meist schon den Sondervertragssatz zahlen.

**Ergebnis:** ein vierstelliger Betrag pro Jahr. Dort blieb die Befreiung über den Grenzpreis, ein vierstelliger Betrag pro Jahr, dazu wenige kleinere Zähler für die Umstufung.

## Gas für Prozesse und Hallen

Für Gas gilt die Entlastung nach § 54 EnergieStG mit 1,38 Euro je Megawattstunde und 250 Euro Selbstbehalt.

## Ihre Entlastung für das Gas

_Rechner auf der Seite._

## Aus der Praxis: Gas

### Zulieferer mit Gasverbrauch im Gigawattstunden-Bereich

**Ausgangslage:** Ein Zulieferer mit Gasverbrauch im Gigawattstunden-Bereich.

**Ergebnis:** im hohen vierstelligen Bereich pro Jahr. Diese Entlastung lag im hohen vierstelligen Bereich pro Jahr.

> **§ 51 nur mit gemessenen Prozessmengen** Wird Gas unmittelbar für Wärmebehandlung oder Oberflächenveredlung im Rahmen der Herstellung von Metallerzeugnissen eingesetzt, kann § 51 die gezahlte Steuer für diese Menge vollständig erstatten. Dafür müssen die Prozessmengen gesondert gemessen werden; Hallenheizung zählt nicht, und dieselbe Menge kann nur nach einer der beiden Vorschriften entlastet werden. Ob § 51 auf Ihre Öfen passt, klären wir mit unseren Partnerkanzleien vor dem Antrag.
> 
> Mehr dazu: [Energiesteuer-Entlastung § 54](https://energyiq.de/energiesteuer-54) · Erstattung nach § 51

## Fristen für Automobilzulieferer

- **31. Dezember des Folgejahres**: Stromsteuer-Antrag
- **30. Juni für das Folgejahr**: Antrag auf Umlagenbegrenzung
- **30. September**: Anzeige zur atypischen Netznutzung: Die Anzeige bei der Regulierungsbehörde erstattet Ihr Unternehmen bis 30. September, wir bereiten sie vor.
- **31. März 2027**: Antrag auf Industriestrompreis für 2026
- **31.12.2028**: Ende der StromNEV

## So läuft die Prüfung ab

1. **Rechnungen hochladen**: Sie laden Strom- und Gasrechnungen aller Werke hoch.
2. **Prüfung**: Wir klären den Code je Gesellschaft und je Abnahmestelle, prüfen jeden Hebel und trennen sicher von zu prüfen.
3. **Umsetzung**: Mit Ihrer Vollmacht setzen wir um: Stromsteuer über unsere Partnerkanzleien; Umlagenbegrenzung und Industriestrompreis gemeinsam mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern; Energiesteuer, Netzentgelte, Aufschlag, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung selbst. Rechtsberatung bleibt bei unseren Partnerkanzleien.

> **Vergütung** Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.

## Häufige Fragen

### Welche Entlastungen gibt es für Automobilzulieferer?

Wer Kfz-Teile selbst herstellt oder bearbeitet, gehört in der Regel zum Produzierenden Gewerbe; die Zuordnung trifft das Hauptzollamt. Dann kommen die Stromsteuer-Entlastung von 20 Euro je Megawattstunde, die Energiesteuer-Entlastung für Gas und, ab über 1 GWh an einer Abnahmestelle, die Begrenzung von KWKG- und Offshore-Umlage in Betracht. Dazu prüfen wir Netzentgelte, den Aufschlag für besondere Netznutzung und die Konzessionsabgabe. Für Logistik- oder Handelsgesellschaften im Konzern gilt das nicht.

### Bekommen Zulieferer den Industriestrompreis?

Hersteller von Teilen und Zubehör für Kraftwagen (29.32) stehen nicht auf der amtlichen Liste. Geprüft wird aber je Abnahmestelle nach dem Tätigkeitsschwerpunkt. Ein Werk, das schwerpunktmäßig Press- und Stanzteile, Kunststoffwaren oder Wärmebehandlung herstellt, kann leistungsberechtigt sein. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach Ermessen, die Beträge können bei knappen Haushaltsmitteln anteilig gekürzt werden.

### Wie stark lassen sich die Umlagen begrenzen?

Für 29.32 gilt Liste 2 des EnFG: Für die Menge oberhalb von 1 GWh zahlt die Abnahmestelle 25 Prozent der KWKG- und Offshore-Umlage, bei besonderer Deckung aus erneuerbaren Energien 15 Prozent. 2026 betragen beide Umlagen zusammen 1,387 ct/kWh. Voraussetzung sind ein Energie- oder Umweltmanagementsystem und eine Gegenleistung wie umgesetzte Effizienzmaßnahmen.

### Unser Netzbetreiber hat beim Netzentgelt-Aufschlag nachberechnet. Was tun?

Für selbst verbrauchten Strom oberhalb der ersten Gigawattstunde je Abnahmestelle gilt beim Aufschlag für besondere Netznutzung ein deutlich niedrigerer Höchstsatz. Wir prüfen, welche Gruppe abgerechnet wurde, welche Meldung vorlag und ob die Abrechnung stimmt. Die rechtliche Bewertung übernehmen unsere Partnerkanzleien.

### Gibt es etwas für das Gas in Härterei und Lackierung?

Für Raumwärme und Prozesse gilt die Entlastung nach § 54 EnergieStG mit 1,38 Euro je Megawattstunde. Für Wärmebehandlung und Oberflächenveredlung im Rahmen der Herstellung von Metallerzeugnissen kann die vollständige Erstattung nach § 51 greifen. Voraussetzung ist, dass das Gas unmittelbar im Ofen oder Bad eingesetzt und gesondert gemessen wird; die Abgrenzung klären wir vor dem Antrag.

### Was übernimmt EnergyIQ?

Energiesteuer, Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Rechnungsprüfung setzen wir selbst um. Den Stromsteuer-Antrag bereiten wir vor, gestellt wird er über unsere Partnerkanzleien. Umlagenbegrenzung und Industriestrompreis setzen wir gemeinsam mit Partnerkanzleien und Wirtschaftsprüfern um. Die Anzeige zur atypischen Netznutzung erstattet Ihr Unternehmen, wir bereiten sie vor.

## Werke prüfen lassen

Die Vergütung ist erfolgsabhängig, keine Vorkasse.

Rechnungen hochladen und Werke prüfen lassen

## Quellen

1. [Stromsteuer-Entlastung § 9b](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__9b.html)
2. [WZ 2003: Klassifikation](https://gewan-client.bayern.de/mam/gewerbewesen/wz03.pdf)
3. [StromStG: Begünstigte Unternehmen](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstg/__2.html)
4. [StromStV: Mischbetrieb](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__15.html)
5. [StromStV: Antragsfrist](https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__17b.html)
6. [EnFG Anlage 2: Branchenlisten](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/anlage_2.html)
7. [EnFG: Begrenzung der Umlagen](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__31.html)
8. [EnFG: Voraussetzungen der Begrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
9. [EnFG: Begriffsbestimmungen](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__2.html)
10. [EnFG: Antragsverfahren](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__40.html)
11. [EU-Leitlinien: Sektorliste](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022XC0218(03))
12. [BECV: Anlage](https://www.gesetze-im-internet.de/becv/anlage.html)
13. [Energiesteuer-Entlastung § 54 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__54.html)
14. [§ 51 EnergieStG](https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__51.html)
15. [StromNEV § 19: Netzentgelte und Aufschlag](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html)
16. [EnFG: Messung und Abgrenzung](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__46.html)
17. [KAV: Konzessionsabgabe](https://www.gesetze-im-internet.de/kav/__2.html)

## Weiterlesen

- [Stromsteuer-Entlastung](https://energyiq.de/stromsteuer)
- [Produzierendes Gewerbe und Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer-produzierendes-gewerbe)
- [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)
- [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis)
- [Aufschlag für besondere Netznutzung](https://energyiq.de/aufschlag-besondere-netznutzung)
- [Atypische Netznutzung](https://energyiq.de/atypische-netznutzung)
- [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe)
- [Energiesteuer auf Gas (§ 54)](https://energyiq.de/energiesteuer-54)
