# Dynamischer Stromtarif im Gewerbe: Ihr Lastgang entscheidet, nicht der Börsendurchschnitt

**Kurz gesagt:** Seit dem 01.01.2025 muss jeder Stromlieferant Letztverbrauchern mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Stromtarif anbieten (§ 41a Abs. 2 EnWG). Der Energiepreis folgt dann dem Spotmarkt, meist dem Day-Ahead-Preis je Viertelstunde. Ob das für Ihren Betrieb günstiger ist als ein Festpreis, hängt davon ab, zu welchen Stunden Sie Strom beziehen, wie das Festpreisangebot kalkuliert ist und was verschobene Last mit Ihren Netzentgelten macht. Das rechnen wir an Ihrem Lastgang. Datenstand: 08.10.2026.

Stand: 2026-10-08 · https://energyiq.de/dynamischer-stromtarif-gewerbe

## Was ein dynamischer Tarif ändert und was nicht

Auf Ihrer Stromrechnung stehen mehrere Bausteine: der Energiepreis Ihres Lieferanten, Netzentgelte, Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, Umlagen, Stromsteuer und Umsatzsteuer. Ein dynamischer Tarif ändert direkt nur den ersten Baustein. Er gibt die Preise des Spotmarkts weiter, seit Oktober 2025 im Day-Ahead-Markt je Viertelstunde, meist mit einem festen Aufschlag des Lieferanten je Kilowattstunde. Netzentgelte, Umlagen und Stromsteuer behalten ihre Sätze. Zwei Folgewirkungen sollten Sie trotzdem kennen: Die Umsatzsteuer wächst und sinkt mit dem Rechnungsbetrag, und bei der Konzessionsabgabe kann ein niedriger Durchschnittspreis eine Rolle spielen, weil sie für Sondervertragskunden unterhalb eines Grenzpreises entfällt (§ 2 Abs. 4 KAV). Welche Bausteine das sind und wo Sie bei jedem ansetzen können, zeigen wir auf [Strompreis-Zusammensetzung](https://energyiq.de/strompreis-zusammensetzung).

Zeitvariable Netzentgelte gibt es bisher nur für steuerbare Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung, etwa Ladepunkte oder Wärmepumpen, als eigene Wahl beim Netzbetreiber (§ 14a EnWG). Mit dem Liefervertrag hat das nichts zu tun.

Für Betriebe mit Leistungsmessung sind börsenpreisgebundene Verträge auch ohne die gesetzliche Angebotspflicht verbreitet, weil ohnehin jede Viertelstunde gemessen wird. Für kleinere Lieferstellen ist das intelligente Messsystem die Eintrittskarte; den Einbau können Sie beim Messstellenbetreiber auch vor dem Pflichttermin verlangen, gegen ein gesondertes Entgelt und soweit technisch möglich ([Intelligentes Messsystem](https://energyiq.de/intelligentes-messsystem)).

## Der Profilfaktor: warum der Börsendurchschnitt in die Irre führt

Der durchschnittliche Börsenpreis ist ein einfacher Mittelwert über alle Stunden. Ihr Betrieb kauft aber nicht gleichmäßig. Wer morgens zum Schichtbeginn und abends viel Strom braucht, kauft gerade dann, wenn der Preis hoch ist. Das Verhältnis zwischen dem Preis, den Ihr Profil tatsächlich bezahlt, und dem einfachen Durchschnitt heißt Profilfaktor. Diese Profilkosten zahlen Sie übrigens auch im Festpreis, dort sind sie eingerechnet und nicht sichtbar. Der dynamische Tarif macht sie sichtbar und beeinflussbar.

## Aus der Praxis: Lebensmittelhersteller

*Anonymisiert, Werte gerundet.*

Ein Lebensmittelhersteller mit gut 2 GWh Jahresverbrauch hat einen börsenpreisgebundenen Vertrag. Den Aufschlag des Lieferanten haben wir an einem vollständigen Monat Viertelstunde für Viertelstunde gegen die Börsenpreise nachgerechnet: rund 0,3 Cent je Kilowattstunde, in diesem Fall marktüblich und kein Ansatz für Verhandlungen. Den Profilfaktor haben wir am Lastgang eines ganzen Jahres bestimmt. Der Betrieb zahlte rund 10 Prozent mehr als den Börsendurchschnitt, rund 20.000 Euro im Jahr, allein durch die Uhrzeit seines Verbrauchs. Das war rund dreimal so viel wie der gesamte Lieferantenaufschlag. Der Grund: Eine eigene Photovoltaikanlage deckt mittags den Bedarf, gekauft wird morgens und abends.

**Kern:** Der Profilfaktor ist eine Kennzahl der Vergangenheit, keine Prognose. Er zeigt aber, wo der Hebel liegt: nicht beim Aufschlag, sondern beim Zeitpunkt.

## Verschieben ja, aber nicht in die Hochlastzeitfenster

Die naheliegende Antwort lautet: Last in die billigen Stunden schieben. Das funktioniert nur mit Verbrauchern, die warten können, etwa Kälte mit Puffer, Wärme, Druckluftspeicher oder Ladepunkte. Und es hat eine zweite Seite, sobald Ihr Netzentgelt einen Leistungspreis enthält. Dann berechnet Ihr Netzbetreiber es nach Ihrer höchsten Viertelstunde im Jahr und, bei atypischer Netznutzung, nach Ihrer höchsten Last in seinen Hochlastzeitfenstern. Diese Fenster legt er jährlich je Jahreszeit fest, montags bis freitags, mit Ausnahmen für Feiertage und den Jahreswechsel; in manchen Jahreszeiten gibt es keine ([Hochlastzeitfenster](https://energyiq.de/hochlastzeitfenster)). Wer viel Last auf einmal in eine günstige Stunde legt, kann eine neue Jahresspitze erzeugen, die mehr kostet, als der niedrigere Energiepreis bringt.

## Aus der Praxis: Produktionsbetrieb

*Anonymisiert, Werte gerundet.*

Ein Produktionsbetrieb plante, eine neue stromintensive Anlage nur dann laufen zu lassen, wenn der Börsenpreis unter 6 Cent liegt, und rechnete mit 3.500 Betriebsstunden im Jahr. Wir haben die Regel gegen die stündlichen Börsenpreise der letzten zwölf Monate gelegt. Ergebnis: Unter 6 Cent lagen nur rund 1.600 Stunden. Für 3.500 Stunden hätte die Grenze bei rund 9 Cent liegen müssen, der reine Börsenpreis dieser Stunden lag dann im Schnitt bei knapp 5 Cent. Die günstigen Stunden häuften sich im Frühjahr und Sommer; im Winter kollidierten sie mit dem Schichtbetrieb und mit den Hochlastzeitfenstern des Netzbetreibers. Die neue Anlage hätte die Jahresspitze des Betriebs vervielfacht. Ob die Ersparnis eintritt, zeigt der tatsächliche Lastgang des Jahres: Fällt doch zu viel Last in ein Fenster oder werden die Voraussetzungen verfehlt, gilt rückwirkend das allgemeine Netzentgelt. Geplant und vereinbart, noch nicht abgerechnet.

**Kern:** Wir haben sie deshalb so eingeplant, dass sie außerhalb der Fenster läuft. Dann wird die neue Spitze nicht teuer, sondern macht ein reduziertes Netzentgelt über die atypische Netznutzung erst möglich.

## Photovoltaik und Speicher im dynamischen Tarif

Eigene Photovoltaik senkt den Netzbezug genau in den Stunden, in denen die Börse oft am günstigsten ist. Für den Profilfaktor heißt das: Der Rest, den Sie kaufen, wird im Schnitt je Kilowattstunde teurer, auch wenn die Anlage insgesamt Kosten senkt. Zusätzliche Module verbessern den Profilfaktor in der Regel nicht; ob sie sich lohnen, ist eine eigene Rechnung. Ein Batteriespeicher kann den Effekt abschwächen: Er lädt in günstigen Stunden und liefert in teuren, im Rahmen seiner Kapazität, und er kann Lastspitzen abfangen. Beides gleichzeitig geht nur, wenn er dafür ausgelegt ist. Ob sich das rechnet, hängt vor allem am Netzentgelt. Mehr dazu auf [Batteriespeicher Gewerbe](https://energyiq.de/batteriespeicher-gewerbe).

## Wann ein dynamischer Tarif eher nicht passt

- Ihr Verbrauch liegt überwiegend morgens und abends, lässt sich nicht verschieben, und ein Festpreisangebot ist nach Rechnung günstiger.
- Sie brauchen eine feste Kalkulationsgrundlage für Angebote oder Preisgleitklauseln und können teure Monate nicht abfedern.
- Ihre Lieferstelle hat weder Leistungsmessung noch intelligentes Messsystem.
- Verschobene Last würde in die Hochlastzeitfenster fallen oder Ihre Jahresspitze stärker verteuern, als der Energiepreis spart.

Eine Mischung aus Festpreis und dynamischem Anteil ist möglich. Prüfen Sie vorher, wann Mengen und Anteile verbindlich festgelegt werden und ob Sie später noch umschichten können.

## Wer macht was

### EnergyIQ

- wertet Ihren Lastgang gegen die Börsenpreise der letzten zwölf Monate aus,
- zeigt Ihren Profilfaktor und den Aufschlag Ihres Lieferanten,
- prüft, was verschobene Last mit Leistungspreis und Hochlastzeitfenstern macht,
- und rechnet die Netzentgelt-Hebel, die wir selbst umsetzen.

### Partner für Stromverträge

- holt Angebote ein und begleitet den Abschluss.
- Den Vertrag schließen Sie mit dem Lieferanten.
- EnergyIQ verkauft keine Stromverträge.

### Sie

- entscheiden, welche Last verschoben werden darf.

> Für die Hebel, die wir umsetzen, ist unser Honorar erfolgsabhängig; die Konditionen stehen vor dem Auftrag fest.

## Häufige Fragen

### Was ist ein dynamischer Stromtarif für Gewerbe?

Ein Liefervertrag, bei dem der Energiepreis den Preisen am Spotmarkt folgt, meist dem Day-Ahead-Preis, der am Vortag für jede Viertelstunde des Folgetags ermittelt wird. Netzentgelte, Umlagen und Stromsteuer bleiben in ihren Sätzen gleich. Seit 01.01.2025 muss jeder Stromlieferant ihn Letztverbrauchern mit intelligentem Messsystem anbieten (§ 41a Abs. 2 EnWG, Begriff in § 3 Nr. 95 EnWG, Abruf 08.10.2026).

### Für welche Betriebe lohnt sich das?

Für Betriebe, deren Verbrauch in günstige Stunden fällt oder sich dorthin verschieben lässt, etwa Kühlung, Druckluft, Ladepunkte oder Wärme mit Speicher. Wer vor allem morgens und abends Strom braucht, zahlt im dynamischen Tarif oft mehr als den Börsendurchschnitt. Ob das trotzdem günstiger ist als ein Festpreis, zeigt erst der Vergleich mit einem konkreten Angebot.

### Wie prüft man das vorher?

Mit dem Lastgang. Wir legen Ihre Viertelstundenwerte auf die tatsächlichen Börsenpreise der letzten zwölf Monate und vergleichen den Preis, den Sie gezahlt hätten, mit dem Durchschnittspreis und mit Ihrem Festpreisangebot. So sehen Sie, was Ihr Profil kostet oder bringt.

### Was hat das mit Netzentgelten zu tun?

Bei Lieferstellen mit Leistungspreis viel. Wer Last in billige Stunden schiebt, kann eine neue Jahreshöchstleistung erzeugen oder in die Hochlastzeitfenster seines Netzbetreibers geraten. Das kann teurer werden als der Vorteil am Strompreis. Wir rechnen beides zusammen.

### Ich habe eine Photovoltaikanlage. Passt das?

Nicht automatisch. Mittags, wenn die Börse günstig ist, versorgt sich Ihr Betrieb oft selbst. Gekauft wird dann in den teureren Randstunden. Ein Speicher kann das verbessern. Ob zusätzliche Module sich lohnen, ist eine eigene Rechnung; den Profilfaktor verbessern sie in der Regel nicht.

### Übernimmt EnergyIQ den Vertragswechsel?

Nein. Wir werten Lastgang und Nebenkosten aus und sagen Ihnen, ob ein dynamischer Tarif zu Ihrem Profil passt. Angebote und Vertrag laufen über einen Partner oder Ihren bisherigen Lieferanten.

## Laden Sie Ihren Lastgang und Ihre letzte Stromrechnung hoch.

Sie sehen, was Ihr Verbrauchsprofil an der Börse kostet und welche Nebenkosten sich unabhängig vom Tarif senken lassen.

[Rechnung hochladen](https://energyiq.de/app)

## Quellen

1. [EnWG § 41a: Dynamische Stromtarife](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__41a.html)
2. [EnWG § 3: Begriffsbestimmungen (Nr. 95)](https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__3.html)
3. [EPEX Spot: 15-Minuten-Marktzeiteinheit im Day-Ahead](https://www.epexspot.com/en/news/successful-implementation-15-minute-market-time-unit-mtu-sdac)
4. [SMARD: Großhandelspreise Day-Ahead](https://www.smard.de)
5. [StromNEV § 17: Netzentgelte](https://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__17.html)
6. [Bundesnetzagentur: Zeitvariables Netzentgelt § 14a](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/Netzentgelt_table.html)

## Weiterlesen

- [Spotmarkt Strom](https://energyiq.de/spotmarkt-strom)
- [Terminmarkt Strom](https://energyiq.de/terminmarkt-strom)
- [Strompreis-Zusammensetzung](https://energyiq.de/strompreis-zusammensetzung)
- [Konzessionsabgabe](https://energyiq.de/konzessionsabgabe)
- [Batteriespeicher Gewerbe](https://energyiq.de/batteriespeicher-gewerbe)
- [Hochlastzeitfenster](https://energyiq.de/hochlastzeitfenster)
- [Intelligentes Messsystem](https://energyiq.de/intelligentes-messsystem)
- [Gewerbestrom-Ausschreibung](https://energyiq.de/gewerbestrom-ausschreibung)
