# BesAR Frist: 30. Juni für das Folgejahr

**Kurz gesagt:** Den Antrag auf Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) stellen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jeweils bis 30. Juni, die Begrenzung gilt dann für das folgende Kalenderjahr. Die reguläre Frist für 2027 ist abgelaufen. Der nächste Termin ist der 30. Juni 2027 für das Begrenzungsjahr 2028. Wer die Gegenleistung über Investitionen erbringt, muss diese für den Antrag 2027 noch im Jahr 2026 tätigen. Für den Prüfungsvermerk im erweiterten Verfahren ist die Antragsfrist eine Ausschlussfrist. Für Unternehmen mit Rumpfgeschäftsjahr und einige gesetzlich genannte Sonderfälle gilt der 30. September. Datenstand: 08.10.2026.

Stand: 2026-10-08 · https://energyiq.de/besar-frist

## Zeitplan für das Begrenzungsjahr 2028

- **bis 25.10.2026**: Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen die Umlagen 2027
- **jetzt**: Jetzt vorbereiten: Energiemanagement aufbauen oder prüfen, Weg der Gegenleistung festlegen, Branchenzuordnung klären; beim erweiterten Verfahren Wirtschaftsprüfer früh einbinden
- **bis 31.12.2026**: Investitionen für die Gegenleistung tätigen, falls Sie diesen Weg wählen
- **31.12.2026**: Ende des Geschäftsjahres 2026 (bei Kalenderjahr): Datenbasis und Stichtag der Branchenzuordnung
- **bis 31.05.2027**: Meldung der Mengen an den Übertragungsnetzbetreiber, falls 2026 schon begrenzt
- **Frühjahr 2027**: Unterlagen vorbereiten: Rechnungen sammeln, Mengen je Abnahmestelle aufbereiten, Bestätigungen und gegebenenfalls Prüfungsvermerk einholen
- **30.06.2027** (Ausschlussfrist): Antrag für 2028 im Portal, Energiemanagement gültig
- **bis 25.10.2027**: Umlagen 2028 werden veröffentlicht, Ersparnis lässt sich belastbar abschätzen
- **01.01.2028**: Begrenzung wirkt

## Aus der Praxis

Der längste Vorlauf ist oft das Energiemanagement.

### Textilbetrieb

**Ausgangslage:** Ein Textilbetrieb aus unserer Praxis meldete sich im Herbst. Er hatte nur ein Umweltmanagement nach ISO 14001, das für die BesAR nicht reicht, und nach einem großen Photovoltaik-Zubau lag der Netzbezug nur noch um 1 GWh.

**Ergebnis:** Für 2027 war es zu spät. Für 2028 ist noch Zeit, wenn jetzt gestartet wird, vorausgesetzt der umlagepflichtige Netzbezug bleibt über 1 GWh.

### Schmiede, rund 5 GWh

**Ausgangslage:** Wie teuer ein verpasster Termin werden kann, zeigt eine Schmiede mit rund 5 GWh im Jahr, die die Begrenzung bereits nutzt.

**Ergebnis:** rund 48.000 Euro. Rechnerisch, mit den Umlagesätzen 2026, würde sie ohne Begrenzung für den Strom oberhalb der ersten Gigawattstunde rund 48.000 Euro mehr Umlagen im Jahr zahlen. Für sie ist der jährliche Antrag deshalb ein fester Termin, und die Beträge werden nicht mit anderen Jahren vermischt.

## Antragsjahr und Begrenzungsjahr

Bei der BesAR gibt es im Regelfall zwei Jahre. Im Antragsjahr stellen Sie den Antrag, im Begrenzungsjahr zahlen Sie weniger Umlagen. Ein Antrag bis 30. Juni 2027 wirkt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2028. Grundlage sind die Zahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres, bei einem Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr also 2026. Dazu kommt die Branchenzuordnung am Ende dieses Geschäftsjahres. Rückwirkend geht im regulären Verfahren nichts: Wer den 30. Juni verpasst, zahlt im folgenden Jahr die vollen Umlagen.

> **Was am 30. Juni fertig sein muss** Der Antrag muss bis zum 30. Juni vollständig im BAFA-Portal eingegangen sein. E-Mail, Fax oder Post wahren die Frist grundsätzlich nicht. Das Energiemanagement muss zum Ende der Antragsfrist gültig sein. Ein Nachweis, der erst ab Juli gilt, hilft für dieses Jahr nicht. Welche Unterlagen im Einzelnen dazugehören, lesen Sie auf unserer Seite zum [BesAR-Antrag](https://energyiq.de/besar-antrag).

> **Ausschlussfrist: was sie bedeutet** Das Gesetz nennt die Antragsfrist ausdrücklich eine materielle Ausschlussfrist für den Prüfungsvermerk. Den brauchen Sie nur im erweiterten Verfahren mit Deckelung nach der Bruttowertschöpfung. Ein Prüfer, in der Regel ein Wirtschaftsprüfer, bestätigt darin die Bruttowertschöpfung auf Grundlage der geprüften Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre. Liegt der Vermerk bei Fristende nicht vor, ist diese Deckelung für das Jahr ausgeschlossen; eine Nachreichung wahrt die Frist nicht. Für die übrigen Unterlagen sagt das Gesetz, dass sie dem Antrag beigefügt werden müssen. Unser Rat: Planen Sie so, dass am 30. Juni alles vollständig ist, und verlassen Sie sich nicht darauf, etwas nachreichen zu dürfen.

## Sonderfrist 30. September

Bis 30. September können Unternehmen beantragen, die bis 30. April des Antragsjahres noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr haben oder am Ende des letzten Geschäftsjahres noch keiner gelisteten Branche angehörten. Sie stellen den Antrag auf Basis eines Rumpfgeschäftsjahres, das mit der ersten Stromabnahme für die Produktion beginnt und vor Ablauf der Antragsfrist endet. Der Bescheid ergeht unter Vorbehalt des Widerrufs, nach dem ersten vollen Geschäftsjahr prüft das BAFA nach. Die Sonderfrist gilt außerdem für Wasserstoff-Elektrolyse, Schienenbahnen, Elektrobusse im Linienverkehr und Landstrom. Für alle anderen ist der 30. September keine Nachfrist.

## Warum Oktober der richtige Zeitpunkt ist

Zwischen Oktober und Ende Juni liegen knapp neun Monate. Unternehmen mit weniger als 5 GWh Stromverbrauch können ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50005 aufbauen oder einem Effizienznetzwerk beitreten; das lässt sich in dieser Zeit aufsetzen. Ab 5 GWh braucht es ISO 50001 oder EMAS, eine Zertifizierung wird in diesem Zeitraum schon knapper. Für die Gegenleistung gibt es mehrere Wege, etwa wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen, Investitionen oder einen Anteil ungeförderten Ökostroms. Wer über Investitionen geht, muss sie für den Antrag 2027 bis Ende 2026 tätigen. Und die Branchenzuordnung muss am Ende des Geschäftsjahres stimmen. Wer erst im Mai beginnt, hat diese Hebel nicht mehr in der Hand. Die Bedingungen im Einzelnen finden Sie auf unserer Seite zu den [BesAR-Voraussetzungen](https://energyiq.de/besar-voraussetzungen).

## Termine nach dem Bescheid

Im Begrenzungsjahr zahlen Sie die erste Gigawattstunde zuerst voll, danach den begrenzten Satz an den Übertragungsnetzbetreiber.

- **bis 31. Mai des Folgejahres**: Meldung an den Übertragungsnetzbetreiber: Bis 31. Mai des Folgejahres melden Sie dem Übertragungsnetzbetreiber selbst die Entnahmestellen und Strommengen.
- **jedes Jahr am 30. Juni**: Nächster Antrag: Und jedes Jahr am 30. Juni steht der nächste Antrag an.

> **Frist verpasst: was jetzt** Für das verpasste Jahr gibt es im regulären Verfahren keine Begrenzung. Nutzen Sie die Zeit bis zum nächsten 30. Juni, um Energiemanagement und Gegenleistung sauber aufzusetzen. Prüfen Sie parallel, welche anderen Entlastungen offen sind, etwa die [Stromsteuer](https://energyiq.de/stromsteuer-frist), deren Antrag für 2025 regulär noch bis 31. Dezember 2026 möglich ist und den wir über unsere Partnerkanzleien stellen, oder den [Industriestrompreis](https://energyiq.de/industriestrompreis-beantragen). Alle Energie-Fristen auf einen Blick finden Sie im [Fristenkalender](https://energyiq.de/fristenkalender).

## Häufige Fragen

### Wann ist die BesAR-Antragsfrist?

Jeweils am 30. Juni für das folgende Kalenderjahr. Der nächste Termin ist der 30. Juni 2027 für das Begrenzungsjahr 2028.

### Ist der 30. Juni eine Ausschlussfrist?

Für den Prüfungsvermerk im erweiterten Verfahren ausdrücklich ja. Fehlt er bei Fristende, ist die Deckelung nach der Bruttowertschöpfung für dieses Jahr ausgeschlossen. Auch alle übrigen Unterlagen gehören zum fristgerechten Antrag.

### Kann ich die BesAR für 2027 noch beantragen?

Im regulären Verfahren nein. Die Frist ist am 30. Juni 2026 abgelaufen, die Sonderfrist für Rumpfgeschäftsjahre am 30. September 2026. Ausnahmen gibt es nur für neu eingeführte Umlagen und für Wasserstoff im Jahr der ersten Stromentnahme.

### Wann gilt der 30. September?

Für Unternehmen ohne abgeschlossenes Geschäftsjahr bis 30. April des Antragsjahres oder ohne Zuordnung zu einer gelisteten Branche am Ende des letzten Geschäftsjahres, außerdem für Wasserstoff, Schienenbahnen, Elektrobusse und Landstrom.

### Welche Daten zählen für den Antrag im Jahr 2027 (Begrenzung 2028)?

Die Strommengen und Rechnungen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres, bei kalendergleichem Geschäftsjahr also 2026. Investitionen für die Gegenleistung zählen, wenn sie 2026 getätigt werden. Das Energiemanagement muss zum Ende der Antragsfrist gültig sein, im Regelfall am 30. Juni 2027.

### Wann weiß ich, wie viel ich 2028 spare?

Die Umlagesätze für 2028 veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber bis 25. Oktober 2027. Dann lässt sich die Ersparnis mit Ihrer Verbrauchsprognose belastbar abschätzen. Bis dahin rechnen wir mit den aktuellen Sätzen als Orientierung.

### Gibt es nach dem Begrenzungsjahr noch eine Frist?

Ja. Weil der Übertragungsnetzbetreiber die begrenzten Umlagen erhebt, melden Sie ihm selbst bis 31. Mai des Folgejahres Entnahmestellen und Strommengen.

## Ihr nächster Schritt

Die BesAR setzt EnergyIQ gemeinsam mit unseren Partnerkanzleien um, im erweiterten Verfahren zusammen mit Wirtschaftsprüfern für den Prüfungsvermerk. Wir planen die Termine und erinnern rechtzeitig.

[Fristen prüfen lassen](https://energyiq.de/app)

## Quellen

1. [§ 40 EnFG (Antragsfrist)](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__40.html)
2. [§ 33 EnFG (Rumpfgeschäftsjahr)](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__33.html)
3. [§ 32 EnFG (Datenbasis)](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__32.html)
4. [§ 2 EnFG (Energiemanagementsysteme)](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__2.html)
5. [§ 30 EnFG (Gegenleistung)](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__30.html)
6. [§ 31 EnFG (Selbstbehalt)](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__31.html)
7. [§ 12 EnFG (Erhebung)](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__12.html)
8. [§ 52 EnFG (Meldung nach dem Begrenzungsjahr)](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__52.html)
9. [§ 11 EnFG (Veröffentlichung der Umlagen)](https://www.gesetze-im-internet.de/enfg/__11.html)

## Weiterlesen

- [Besondere Ausgleichsregelung](https://energyiq.de/besondere-ausgleichsregelung)
- [BesAR-Antrag](https://energyiq.de/besar-antrag)
- [BesAR-Voraussetzungen](https://energyiq.de/besar-voraussetzungen)
- [BesAR: Grundverfahren und Super-Cap](https://energyiq.de/besar-grundverfahren-supercap)
- [Fristenkalender](https://energyiq.de/fristenkalender)
- [Stromsteuer-Frist](https://energyiq.de/stromsteuer-frist)
- [Industriestrompreis beantragen](https://energyiq.de/industriestrompreis-beantragen)
